Verhalten bei einem Unfall: Was tun?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Das richtige Verhalten bei einem Verkehrsunfall ist wichtig

Autounfall: Was nun?
Autounfall: Was nun?

Trotz steigender Spritpreise und dem Ausbau vom öffentlichen Nahverkehr nutzen täglich unzählige Menschen ein eigenes Kraftfahrzeug, um von A nach B zu kommen. Dabei kommt es auch immer wieder zu Kollisionen.

Ereignet sich ein Unfall im Straßenverkehr, der über einen simplen Blechschaden hinausgeht, ist schnelles Handeln gefragt. Doch wie ist eigentlich das korrekte Verhalten bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug?

Was müssen Sie tun, wenn bei einem Unfall Personen zu Schaden gekommen sind? In welcher Entfernung muss das Warndreieck aufgestellt werden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Verhalten bei einem Unfall

Was tun bei einem Unfall?

Ereignet sich ein Zusammenstoß im Straßenverkehr, müssen Sie zunächst einmal die Unfallstelle absichern, damit es nicht zu Folgekollisionen kommt. Falls möglich, sollten Sie das Fahrzeug von der Straße entfernen bzw. so weit wie es geht an den Straßenrand stellen. Geht es den Unfallbeteiligten gut, können Sie den Vorgang bei der Polizei melden und im Anschluss auf das Eintreffen der Beamten warten.

Was tun bei einem Autounfall mit Personenschaden?

Das richtige Verhalten bei einem Unfall mit Personenschaden sieht so aus, dass Sie Erste Hilfe leisten und einen Notruf absetzen. Allerdings müssen Sie auch in diesem Fall zunächst die Unfallstelle absichern und ein Warndreieck aufstellen.

Drohen Sanktionen für falsches Verhalten bei einem Unfall?

Ein falsches Verhalten bei einem Autounfall kann Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog nach sich ziehen. Stellen Sie beispielsweise kein Warndreieck auf, müssen Sie mit einer Geldbuße in Höhe von 30 Euro rechnen. Leisten Sie keine Erste Hilfe, obwohl das möglich wäre, begehen Sie eine Straftat. Eine unterlassene Hilfeleistung kann gemäß Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.

Video: Richtiges Verhalten bei Unfällen

Im Video finden Sie wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem Unfall.
Im Video finden Sie wichtige Hinweise zum richtigen Verhalten bei einem Unfall.

Autounfall: Was tun?

Verhalten nach einem Unfall: Rufen Sie den Pannendienst erst, wenn Sie die Unfallstelle abgesichert haben.
Verhalten nach einem Unfall: Rufen Sie den Pannendienst erst, wenn Sie die Unfallstelle abgesichert haben.

Kommt es zu einem Unfall bei der Teilnahme am Straßenverkehr, ist der Schock bei den Betroffenen im ersten Moment meist groß. Allerdings gilt es gerade in dieser Situation, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Das richtige Verhalten nach einem Unfall ist nämlich sehr wichtig. Doch was müssen Sie genau tun nach einem Autounfall? Damit Sie keinen der wichtigsten Punkte der sogenannten Rettungskette vergessen, haben wir nachfolgend eine kleine Checkliste für das richtige Verhalten bei Unfällen:

  • Unfallstelle absichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen, Fahrzeug wenn möglich schnell von der Unfallstelle entfernen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen einleiten: Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Art von Verletzungen vorliegen und starten Sie mit der Erstversorgung.
  • Notruf: Rufen Sie Rettungskräfte zur Hilfe, benennen Sie möglichst genau Ihren Aufenthaltsort und geben Sie an, wie viele Personen mit welchen Arten von Verletzungen versorgt werden müssen.
  • Warten: Setzen Sie die Versorgung fort bis der Rettungsdienst eintrifft und die Verunfallten in ein Krankenhaus transportiert.

Sind die Verletzten versorgt, sollten Sie in Zusammenarbeit mit der Polizei einen Unfallbericht anfertigen und die Versicherungsdaten mit anderen Unfallbeteiligten austauschen. Im Anschluss können Sie den Vorfall Ihrer Versicherung melden, sofern diese tätig werden muss.

Wo müssen Sie das Warndreieck aufstellen?

Das Absichern der Unfallstelle ist ein wichtiger Punkt in der Rettungskette. Sie sollten sich eine Warmweste überziehen und zunächst das Warndreieck aufstellen. Doch welche Entfernung sollten Sie wählen?

Der korrekte Abstand zwischen Unfallstelle und Warndreieck ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch können Sie sich an den nachfolgenden Richtwerten orientieren:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 m
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 m
  • Auf der Autobahn: zwischen 150 m und 400 m
  • Im Bereich von Kurven: direkt am Eingang der Kurve

Verhalten bei Autounfall: Schon in der Fahrschule Thema

Richtiges Verhalten am Unfallort: Fahren Sie das Fahrzeug möglichst an den Fahrbahnrand.
Richtiges Verhalten am Unfallort: Fahren Sie das Fahrzeug möglichst an den Fahrbahnrand.

Auch im Rahmen der Führerscheinausbildung ist das korrekte Verhalten bei Unfällen ein wichtiger Inhalt. Im Rahmen der Theorieprüfung müssen Fahrschüler zudem die folgende Frage beantworten: “Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?“

Im Multiple-Choice-Verfahren hat der Fahrschüler die nachfolgenden Antwortmöglichkeiten:

Ich muss

A: – den anderen Beteiligten angeben, dass ich auch am Unfall beteiligt war

B: – auf Verlangen den Berechtigten meinen Namen und meine Anschrift angeben

C: – bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Richtig sind in diesem Fall alle drei Antwortmöglichkeiten.

Damit alle Verkehrsteilnehmer in der Lage sind, im Ernstfall Sofortmaßnahmen einzuleiten, ist ein absolvierter Erste-Hilfe-Kurs eine Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.

Falsches Verhalten bei Unfällen: Droht eine Strafe?

Wie wichtig ein richtiges Verhalten bei einem Unfall ist, wird auch dadurch deutlich, dass falsches oder unterlassenes Handeln Sanktionen nach sich ziehen kann. Zunächst einmal kommt eine Geldbuße in Höhe von 30 Euro in Betracht, wenn Sie kein Warndreieck aufstellen.

Noch viel härter werden Menschen bestraft, die keine Erste Hilfe leisten, obwohl das ohne Probleme möglich wäre. Es handelt sich dann um eine Straftat. In § 323c Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) ist das Strafmaß definiert:

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (42 Bewertungen, Durchschnitt: 4,20 von 5)
Verhalten bei einem Unfall: Was tun?
Loading...

Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Verfasse einen neuen Kommentar