Winterreifenpflicht in der Schweiz

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 6. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sind Winterreifen in der Schweiz vorgeschrieben?

Eis und Schnee auf den Straßen in der Schweiz: Sind Winterreifen vorgeschrieben?
Eis und Schnee auf den Straßen in der Schweiz: Sind Winterreifen vorgeschrieben?

Bei Schneematsch und Glätte wird es gefährlich auf den Straßen. Die richtigen Reifen sind für dieses Wetter im Winter unerlässlich. Das ist nicht nur in Deutschland so, sondern auch bei unseren Nachbarn in der Schweiz.

Viele Deutsche fahren jedes Jahr für den Skiurlaub in die Schweizer Alpen. Wer dort mit dem Auto fährt, sollte sich im Voraus darüber informieren, welche Vorschriften bezüglich des Fahrens bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt.

Gilt in der Schweiz wie hier in Deutschland eine Winterreifenpflicht? Was passiert, wenn Sie dort bei Winterwetter mit Sommerreifen fahren? Gibt es in der Schweiz eine Schneekettenpflicht? Diese Fragen klären wie im Folgenden.

FAQ: Winterreifenpflicht in der Schweiz

Gibt es in der Schweiz eine Winterreifenpflicht?

Nein, in der Schweiz gilt keine grundsätzliche Winterreifenpflicht. Allerdings kann eine falsche Bereifung bei einer Behinderung zu einem Bußgeld führen.

Gibt es in der Schweiz eine Schneekettenpflicht?

Für bestimmte Strecken kann in der Schweiz je nach Bedarf eine Schneekettenpflicht mittels einer entsprechenden Beschilderung angeordnet werden.

Was droht bei einem Unfall mit falscher Bereifung?

Fahren Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen und es kommt zu einem Unfall, kann das zur einer erheblichen Mithaftung führen.

Winterreifen keine Pflicht in der Schweiz

Winterreifen oder Ganzjahresreifen/Allwetterreifen: Die Schweiz schreibt keine bestimmte Bereifung vor.
Winterreifen oder Ganzjahresreifen/Allwetterreifen: Die Schweiz schreibt keine bestimmte Bereifung vor.

In Deutschland wird von der situativen Winterreifenpflicht gesprochen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind also Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben. In der Schweiz gibt es diese Regelung hingegen nicht. Es wird allerdings dringend empfohlen.

Fahrer müssen in der Lage sein, ihr Auto zu beherrschen. Wenn dies auf glatten und schneebedeckten Straßen nur mit Winterreifen (Winterpneu in der Schweiz genannt) möglich ist, dann ist eine Bereifung mit wintertauglichen Reifen sinnvoll.

Gibt es eine empfohlene Mindestprofiltiefe in der Schweiz? Das Bundesamt für Strassen ASTRA empfiehlt, dass die Winterreifen eine Profiltiefe von 4 Millimeter nicht unterschreiten sollten.

Es gibt zwar keine generelle Winterreifenpflicht in der Schweiz, aber ab wann wird eine solche Bereifung empfohlen? Eine Regelung gibt es auch hier nicht, da dies stets abhängig vom Wetter und der Region ist. So kommt der Wintereinbruch besonders in alpinen Regionen wesentlich früher.

Wer in der Schweiz sein Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen aufgrund einer falschen Bereifung nicht beherrschen kann, muss mit einer Geldbuße rechnen. Bei einem Unfall ist eine erhebliche Mithaftung nicht auszuschließen.

Gilt eine Schneekettenpflicht in der Schweiz?

Auch Schneeketten sind in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben. Bei winterlicher Witterung kann es aber sein, dass die Eigenschaften der Winterreifen nicht ausreichen und Schneeketten nötig sind. Der Touring Club Schweiz (TCS) empfiehlt, mit diesen nicht schneller als 50 km/h zu fahren.

Achtung: Eine Schneekettenpflicht kann allerdings gemäß Art. 29 der Signalisationsverordnung auf bestimmten Strecken für mehrspurige Kraftfahrzeuge bestehen, wenn dies durch ein entsprechendes Verkehrszeichen angezeigt wird:

Das Signal «Schneeketten obligatorisch» (2.48) bedeutet, dass mehrspurige Motorfahrzeuge die betreffende Strecke nur befahren dürfen, wenn wenigstens zwei Antriebsräder der gleichen Achse, bei Doppelrädern je ein Antriebsrad auf jeder Seite, mit Schneeketten aus Metall versehen sind; dies gilt sinngemäss auch für dreirädrige Motorfahrzeuge. Zulässig sind auch ähnliche, vom ASTRA bewilligte Vorrichtungen aus anderem Material.

Spikes in der Schweiz: Spikereifen sind in der Schweiz ab dem 1. November erlaubt. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 80 km/h. Autobahnen und Autostraßen dürfen damit nicht befahren werden.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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