Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen: Was passiert?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeld für einen Verstoß in der Schweiz

Was passiert, wenn Sie ein Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen?
Was passiert, wenn Sie ein Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen?

Die Schweiz ist immer einen Besuch wert: Ob zum Skifahren in den Bergen, ein Städtetrip nach Zürich oder ein entspannter Urlaub in der Natur an einem der zahlreichen Schweizer Seen. Aber auch, wenn Sie die Schweiz nur durchfahren, um beispielsweise nach Italien zu gelangen, sollten Sie sich an die Schweizer Verkehrsregeln halten.

Mit dem eigenen Fahrzeug durch die Schweiz zu reisen, kann nämlich teuer werden, wenn Sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen. In diesem Fall droht dem Verkehrssünder auch im Ausland ein Bußgeld. Aber müssen Sie dieses als deutscher Staatsbürger überhaupt bezahlen und für welche Verstöße droht ein Bußgeld in der Schweiz? Das erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen

Müssen Sie ein Bußgeld aus der Schweiz bezahlen?

Sie können ein Bußgeld aus der Schweiz bezahlen, vollstreckt werden kann dieses in Deutschland aber nicht, da dafür die rechtliche Grundlage in Form eines Abkommens oder eines Vertrags zwischen den Ländern fehlt.

Was passiert, wenn Sie ein Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen?

Da ein Bußgeld aus der Schweiz in Deutschland nicht vollstreckt werden kann, kann dieses im Nachhinein nicht eingetrieben werden. Allerdings kann das Bußgeld bei einer Wiedereinreise in die Schweiz nachträglich eingefordert werden.

Welche Verstöße ziehen in der Schweiz ein Bußgeld nach sich?

Auch in der Schweiz können Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Parkverstöße, Alkohol oder das Handy am Steuer sowie eine Misachtung der Promillegrenze oder der Gurtpflicht ein Bußgeld zur Folge haben.

Muss ich ein Bußgeld aus der Schweiz bezahlen?

Das in der Schweiz verhängt Bußgeld nicht zu bezahlen, hat in der Regel keine Folgen.
Das in der Schweiz verhängte Bußgeld nicht zu bezahlen, hat in der Regel keine Folgen.

Wer sich in der Schweiz im Straßenverkehr etwas zuschulden kommen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Doch kann ein Bußgeld aus der Schweiz überhaupt in Deutschland vollstreckt werden? Die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern wird innerhalb der Europäischen Union (EU) durch ein Abkommen geregelt. Dadurch können Bußgelder aus dem Ausland ab 70 Euro auch im Heimatland noch eingetrieben werden.

Nun gehört die Schweiz allerdings nicht zur EU. Ist eine Vollstreckung trotzdem möglich? Da das EU-Abkommen hier nicht greift, wurde als Ersatz im Jahr 2002 der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag geschlossen. Dadurch soll die Zusammenarbeit bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten vereinfacht werden. Der Vertrag legt fest, dass Vollstreckungshilfe zu leisten ist, wenn ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde Sanktionen verhängen.

Der Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag ist allerdings bis heute nie vollständig in Kraft getreten, weshalb Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland nicht vollstreckt werden können. Sie müssen ein Bußgeld aus der Schweiz demnach nicht zahlen.

Kurz zusammengefasst: Bezahlen Sie ein Bußgeld aus der Schweiz nicht, passiert in der Regel nichts.

Achtung: Sollten Sie das Bußgeld aus der Schweiz nicht bezahlen und wollen wieder in die Schweiz reisen, kann das Bußgeld bei einer Kontrolle nachträglich eingefordert werden. Offene Bußgeldforderungen werden von der schweizerischen Polizei nämlich gespeichert.

Wann ist die Ordnungswidrigkeit in der Schweiz verjährt?

Die Bußgeldforderung bleibt allerdings nicht für immer bestehen. Die Verjährungsfrist beträgt in der Schweiz drei Jahre. Das heißt, nach drei Jahren kann das Bußgeld nicht mehr eingefordert werden, da die Verkehrsordnungswidrigkeit nach dieser Zeit verjährt ist.

Bei welchen Verstößen in der Schweiz droht ein Bußgeld?

Das Bußgeld kann nachträglich eingefordert werden, wenn Sie den Strafzettel aus der Schweiz nicht bezahlen.
Das Bußgeld kann nachträglich eingefordert werden, wenn Sie den Strafzettel aus der Schweiz nicht bezahlen.

Viele Verstöße, die in Deutschland ein Bußgeld zur Folge haben, können auch in der Schweiz mit einer Geldbuße geahndet werden. Die gängigsten sind im Folgenden aufgelistet:

  • Alkohol am Steuer: ab 525 Euro
  • Handy am Steuer: 90 Euro
  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: 36 bis 228 Euro oder Anzeige ab 16 bis 20 km/h
  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: 36 bis 218 Euro oder Anzeige ab 21 bis 25 km/h
  • Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn: 18 bis 237 Euro
  • Geschwindigkeitsüberschreitung über 25 km/h: Anzeige (ab 60 Tagessätzen)
  • Rotlichtverstoß: 220 Euro
  • Parkverstoß: ab 35 Euro

Promillegrenze in der Schweiz: In der Schweiz gilt dieselbe Promillegrenze wie in Deutschland. Ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld, wenn Sie alkoholisiert ein Fahrzeug führen. Für Fahranfänger herrscht hingegen ein striktes Alkoholverbot am Steuer.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Manfred

    14. Dezember 2023 at 13:12

    Ich habe einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz erhalten, war aber zum angegebenen Zeitpunkt nie in der Schweiz.
    Wie kann ich diese Verwechslung aufklären? Da ein Foto von der Radarfalle nicht mitgeschickt wird, ich aber auch nicht in der Schweiz fahren möchte, bleibt mir nichts anderes übrig, als die Verwechslung zu ignorieren. Gibt es eine andere Möglichkeit?

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