Cannabis am Steuer: Was gilt in Deutschland?
Letzte Aktualisierung am: 29. August 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeld für Drogen am Steuer
FAQ: Cannabis am Steuer
Seit August 2024 gilt eine neue Regelung für Cannabis beim Autofahren: Der THC-Grenzwert wurde von 1 auf 3,5 ng/ml erhöht. Mehr dazu hier.
Solange der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum nicht überschritten wird, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor. Bei einer Überschreitung drohen jedoch ein Bußgeld von 500 bis 1.500 Euro, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ggf. sogar der Entzug des Führerscheins.
Als Patient dürfen sie grundsätzlich Cannabis konsumieren und Auto fahren, wenn ein Rezept den medizinischen Gebrauch belegen kann und ihre Verkehrstüchtigkeit durch die Medikation nicht eingeschränkt ist.
Inhaltsverzeichnis
Darf man mit Cannabis Auto fahren?

Seit dem 22. August 2024 gelten in Deutschland neue Bestimmungen für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr.
Zwar dürfen Autofahrer seit der Teil-Legalisierung Cannabis konsumieren. Bekifft Auto zu fahren, ist allerdings weiterhin verboten und wird streng sanktioniert.
Denn für Cannabis am Steuer gilt ein gesetzlicher Grenzwert, der eingehalten werden muss. Wer diesen überschreitet, macht sich strafbar und riskiert ein Bußgeld oder andere Sanktionen.
Doch wie viel Cannabis ist am Steuer erlaubt, welche Strafe droht bei einer Überschreitung und was gilt insbesondere für Cannabis-Patienten? Das und mehr lesen Sie in diesem Ratgeber.
Bei Cannabis am Steuer geht es um Cannabiskonsum jeglicher Art – das heißt Joints, aber auch Esswaren, Getränke, Öle und Extrakte, die Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten.
Welcher Grenzwert gilt für Cannabis am Steuer?

Seit der Teil-Legalisierung gilt für Cannabis am Steuer ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum.
Rechtsgrundlage dafür bildet § 24a Absatz 1a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Zuvor lag der THC-Grenzwert bei 1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Experten nach entspricht die Anpassung nun in etwa der Blutalkoholgrenze von 0,2 Promille.
Zu beachten ist allerdings, dass für Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gilt – bei Mischkonsum drohen besonders harte Sanktionen.
Ausnahme: Medizinisches Cannabis
Wer ein Rezept für Cannabis hat, darf Auto fahren, ohne dass für ihn der gesetzliche THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml gilt – dies hat die Bundesregierung beschlossen. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen insbesondere:
- Ärztliche Verordnung für den Cannabiskonsum
- Zuverlässiger Konsum gemäß der ärztlichen Verordnung
- Keine körperlichen Einschränkungen aufgrund der Medikation
- Fähigkeit, trotz Einnahme von Marihuana sicher Auto fahren zu können

Rechtsgrundlage hierfür ist die sogenannte Medikamentenklausel in § 24a IV StVG, wonach der Konsum von medizinisch verordnetem Cannabis am Steuer keine Ordnungswidrigkeit darstellt – auch wenn der gesetzliche THC-Grenzwert überschritten wird.
Bei missbräuchlicher Verwendung – etwa durch Überschreitung der verordneten Menge – entfällt allerdings das Arzneimittelprivileg und das Verhalten wird wie üblich geahndet.
Auch Cannabis-Patienten ist der Mischkonsum von Alkohol und Cannabis absolut verboten.
Welche Strafe gilt bei Cannabis am Steuer?

Wer den THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum überschreitet, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg, Fahrverbot und ggf. Führerscheinentzug rechnen.
Die Höhe der Strafe hängt unter anderem davon ab, wie häufig Sie schon mit Drogen im Straßenverkehr erwischt wurden und ob ein Mischkonsum von Alkohol und Cannabis am Steuer vorliegt. Ersttäter haben daher in der Regel mildere Sanktionen zu erwarten:
- Erster Verstoß: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot
- Zweiter Verstoß: 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot
- Dritter Verstoß: 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot
- Mischkonsum mit anderen Substanzen: Ab 1.000 Euro, drei Punkte in Flensburg, Führerscheinentzug
Bei schwereren Verstößen – etwa wiederholten Mischkonsum oder nachweisbarer Verkehrsgefährdung – kann das Bußgeld für Cannabis am Steuer sogar 3.500 Euro betragen. Außerdem droht dem Betroffenen eine strafrechtliche Verurteilung nach § 316 oder § 315c Strafgesetzbuch (StGB).
Auch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist bei einer Überschreitung des gesetzlich festgelegten THC-Grenzwertes möglich. In der Regel führt jedoch erst der zweite Verstoß von Cannabis am Steuer zu einer MPU.
In der Regel erfolgen Kontrollen durch Speicheltests. Bei Anzeichen von Ausfallerscheinungen kann allerdings auch eine Blutprobe erforderlich sein, falls der Speicheltest negativ ausfällt.
Cannabis am Steuer während der Probezeit

Insbesondere junge Fahranfänger sind aufgrund ihrer geringen Erfahrung im Straßenverkehr einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Daher gelten für sie strengere Verkehrsregeln und Sanktionen.
Für Fahrer in der Probezeit gilt – wie bei Alkohol – ein absolutes Cannabisverbot. Der gesetzliche THC-Grenzwert findet in diesem Fall also keine Anwendung. Gleiches gilt für unter 21-Jährigen – unabhängig davon, ob sie noch in der Probezeit sind oder nicht.
Wer gegen das Verbot verstößt und mit Cannabis beim Autofahren erwischt wird, riskiert neben einem Bußgeld von 250 Euro einen Punkt in Flensburg.
In der Regel folgen außerdem die Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre.
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