E-Bike-Tuning: Welche Veränderungen sind erlaubt?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 27. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldtabelle: Verstöße beim E-Bike-Tuning

VerstoßSanktionen
Bremsen nicht ordnungsgemäß10 EUR
Klingel nicht ordnungsgemäß15 EUR
Beleuchtung nicht ordnungsgemäß20 EUR
Radweg ordnungswidrig benutzt15 bis 35 EUR
ohne Betriebserlaubnis gefahren70 EUR
ohne Versicherungsschutz gefahrenGeldstrafe,
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
ohne Fahrerlaubnis gefahrenGeldstrafe,
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr

FAQ: E-Bike-Tuning

Dürfen Sie Ihr E-Bike tunen?

Einige Methoden, die als Tuning bezeichnet werden können, sind auch beim E-Bike erlaubt. In der Regel geht es dabei um Veränderung am Aussehen oder die Verbesserung des Fahrkomforts. Welche Methoden dafür zulässig sind, haben wir hier zusammengefasst.

Ist es erlaubt, ein E-Bike zu frisieren?

Wollen Sie das E-Bike schneller machen, sollten Sie damit rechnen, dass dies seine Allgemeine Betriebserlaubnis verliert. Gesetzlich ist eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h vorgeschrieben. Verändern Sie die Geschwindigkeit durch Tuning nach oben, dürfen Sie am öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen.

Ist beim E-Bike-Tuning mit einer Strafe zu rechnen?

Werden Sie beim unerlaubten E-Bike-Tuning erwischt, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Hier sind Bußgelder zwischen 10 und 70 Euro möglich. Aber auch Geld- oder Freiheitsstrafen können drohen. Wann was auf Sie zukommt, zeigt die Tabelle hier.

E-Bike-Tuning: Welche gesetzlichen Regeln gelten hier?

E-Bike: Tuning ist nur in begrenztem Umfang zulässig.
E-Bike: Tuning ist nur in begrenztem Umfang zulässig.

Ein E-Bike sorgt durch die elektrische Unterstützung des Fahrers für mehr Fahrkomfort. Doch einigen Tüftlern und Schraubern ist die gesetzliche vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit etwas zu niedrig und sie versuchen durch Tuning das E-Bike aufzumotzen. Doch ist das so einfach möglich, durch E-Bike-Tuning die Geschwindigkeit zu erhöhen?

Um mögliche Sanktionen und anderweitige Konsequenzen zu vermeiden, ist es hierfür durchaus hilfreich, die gesetzlichen Vorschriften zu kennen. Wann handelt es sich eigentlich um ein E-Bike oder ein Pedelec 25? Zunächst kann für eine Definition die EU-Richtlinie 2002/24/EG herangezogen werden. In dieser wird unter anderem definiert, welche Fahrzeuge nicht als Fahrzeuge gelten. Diese Festlegung gilt auch für:

Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird,

Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang zudem § 39 Straßenverkehrsordnung (StVO). Zum Verkehrszeichen für E-Bikes ist folgende Definition hinterlegt:

Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt

Ein E-Bike besitzt also einen elektrischen Hilfsmotor, der sich bei einer erreichten Geschwindigkeit von 25 km/h abschaltet. Das gilt auch, wenn Sie durch das Treten schneller als 25 km/h fahren.

E-Bike-Tuning: Gibt es legale und illegale Methoden?

Wie bekomme ich mein E-Bike schneller? Das ist eine Frage, die einige Radler durchaus interessiert. Technisch ist es durchaus möglich, bei einem E-Bike durch Tuning die Akku-Reichweite zu erhöhen oder die Geschwindigkeit anzupassen. So ist E-Bike-Tuning per App oder durch das Anbringen von technischen Erweiterungen direkt am Fahrrad nichts Ungewöhnliches. So lässt sich die Abschaltung bei 25 km/h umgehen und das E-Bike schneller machen. Wollen Sie durch dieses E-Bike-Tuning die Geschwindigkeit erhöhen, verstoßen Sie allerdings gegen die gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist das Fahrzeug dann nicht mehr als Fahrrad für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

E-Bike tunen: Komfort und Aussehen können durchaus verändert werden.
E-Bike tunen: Komfort und Aussehen können durchaus verändert werden.

Oftmals denken viele, dass ein solches E-Bike-Tuning nicht nachweisbar ist. Das kann jedoch ein Trugschluss sein. Denn meist können fachkundige Sachverständige erkennen, ob ein E-Bike bzw. Teile an diesem durch entsprechenden Verschleiß mehr belastet wurden. Eine ungewöhnliche Belastung kann dann beispielsweise auf höhere Geschwindigkeiten zurückgeführt werden. Auch eine Manipulation durch Apps kann mit entsprechenden Analyseprogrammen nachweisbar sein.

Doch ein E-Bike-Tuning kann durchaus legal sein. Zum Beispiel dann, wenn Teile verändert werden, die mit den gesetzlichen Vorgaben nichts zu tun haben. So lassen sich Bremsen besser einstellen, Griffe komfortabler gestalten, Sättel austauschen oder der Reifendruck anpassen.

Auch das Aussehen des Bikes lässt sich tunen. Allerdings sollten Sie hier auch darauf achten, dass Veränderungen keine Gefahr für andere darstellen bzw. die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. So können bestimmte Lackierungen Reflektionen „schlucken“. Das E-Bike wird durch Tuning fast unsichtbar und bedeutet bei Dunkelheit eine Gefahr. Auch sollten die lichttechnischen Einrichtungen durch Lackierungen und Folien nicht verdeckt oder beeinträchtigt sein. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie die Veränderungen richtig durchgeführten haben, können Sie Ihr individuelles E-Bike-Tuning in einer Werkstatt überprüfen lassen.

Wie hoch ist die Strafe beim E-Bike-Tuning?

Beim E-Bike-Tuning droht eine Strafe nur in bestimmten Fällen. Mit Bußgeldern müssen Sie jedoch rechnen.
Beim E-Bike-Tuning droht eine Strafe nur in bestimmten Fällen. Mit Bußgeldern müssen Sie jedoch rechnen.

Machen Sie Ihr E-Bike durch Tuning schneller, verliert es den Status als Fahrrad. Die erhöhte Geschwindigkeit kann einen Wechsel der Fahrzeugklasse hin zum Kleinkraftrad nach sich ziehen, was wiederum die Anforderung für die Verkehrsteilnahme ändert. Erfüllen Sie diese nicht, dürfen Sie mit dem Fahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Auf privaten Grundstücken ist die Nutzung erlaubt, wenn diese umschlossen sind und öffentlichen Verkehr nicht möglich ist.

Als Kleinkraftrad benötigen Sie neben einer Allgemeinen Betriebserlaubnis auch ein Versicherungskennzeichen sowie den entsprechenden Versicherungsschutz. Fahren Sie ohne diese Anforderung, droht wegen der fehlenden Betriebserlaubnis zum Beispiel ein Bußgeld von 70 Euro. Das Fahren ohne Versicherungsschutz kann zudem eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bedeuten.

Das gleiche Strafmaß droht, wenn Sie ohne die dann vorgeschriebene Fahrerlaubnis unterwegs sind. Denn der Klassenwechsel durch das E-Bike-Tuning hat zur Folge, dass eine Fahrerlaubnis der Klasse AM vorhanden sein muss.

Darüber hinaus gelten dann folgende Verkehrsregeln:

  • Straßennutzungspflicht, Radwege sind dann verboten
  • Helmpflicht
  • Promillegrenze von 0,5 oder 0,0

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und gehört seit 2016 ist sie Teil des bussgeldkatalog.de-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen im Bereich Verkehrsrecht u. a. bei ausländischen Verkehrsregeln sowie den besonderen Regelungen für Lkw-Fahrer.

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