E-Scooter mit Straßenzulassung: Das müssen Sie wissen
Letzte Aktualisierung am: 12. Dezember 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
FAQ: E-Scooter mit Straßenzulassung
Grundsätzlich sind nur E-Scooter mit Zulassung – in Form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis oder einer Einzelbetriebserlaubnis – im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt. Fährt jemand einen E-Roller ohne Zulassung, droht eine Strafe in Form eines Bußgeldes.
E-Scooter mit Straßenzulassung, die über 20 km/h fahren, dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur dann genutzt werden, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind, wie z. B. das Vorliegen einer Fahrerlaubnis. Mehr dazu hier.
Die Zulassung für einen E-Scooter verursacht für den Verbraucher in der Regel keine Kosten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine Einzelbetriebserlaubnis beantragt werden muss. Das dafür benötigte Gutachten kostet üblicherweise 200 bis 300 Euro.
Inhaltsverzeichnis
Braucht man für einen E-Scooter eine Zulassung?

Um einen E-Scooter anmelden und fahren zu dürfen, ist eine Straßenzulassung erforderlich.
Diese kann in zwei Formen vorliegen:
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamtes
- Einzelbetriebserlaubnis (EBE)
Die meisten im Handel erhältlichen E-Roller verfügen bereits über eine ABE, sodass eine Beantragung durch den Besitzes nicht erforderlich ist.
Ist das nicht der Fall, kann für den E-Scooter beim TÜV eine Zulassung in Form der Einzelbetriebserlaubnis (EBE) beantragt werden.
Braucht jeder E-Scooter eine Zulassung? Grundsätzlich benötigt jeder E-Roller, der im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird, eine Straßenzulassung – unabhängig von Bauart oder Motorleistung. So erfordern z. B. auch E-Scooter mit Blinker oder Sitz eine Zulassung.
Voraussetzungen für die Straßenzulassung eines E-Scooters

Nicht jeder E-Roller darf einfach so im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Damit der E-Scooter eine gültige Zulassung bekommt, muss er bestimmte Kriterien gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erfüllen – diese betreffen insbesondere seine Bauart sowie technische Ausstattung.
Erfüllt der E-Roller die Voraussetzungen, kann er zugelassen und nach der Anmeldung im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Eine detaillierte Übersicht über die Anforderungen der eKFV bietet die nachfolgende Tabelle:
| Kriterium | Vorgabe gemäß eKFV |
|---|---|
| Abmessungen | Max. 70 cm Breite, 140 cm Höhe, 200 cm Länge |
| Gewicht | Max. 55 kg |
| Motorleistung | Max. 500 Watt |
| Höchstgeschwindigkeit | Max. 20 km/h |
| Bremsen & Sicherheit | Zwei unabhängige Bremsen, Vorder- und Rücklicht, seitliche Reflektoren, Klingel |
| Steuerelemente | Müssen beim Loslassen innerhalb einer Sekunde in ihre Grundstellung zurückspringen |
Schnellere Modelle und ihre Anforderungen

Auf dem Markt sind zunehmend Modelle erhältlich, die schneller als 20 km/h fahren können.
So gibt es etwa E-Scooter mit Straßenzulassung bis 25, 45 km/h oder sogar darüber hinaus.
Damit auch schnellere Modelle am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, sind allerdings weitere Voraussetzungen erforderlich.
- E-Scooter bis 45 km/h: Die Zulassung solcher E-Roller erfordert neben einer Versicherung die Fahrerlaubnis der Klasse AM. Der Fahrer muss also über einen Mopedführerschein verfügen und mindestens 16 Jahre als sein. Außerdem besteht für das Fahren eine Helmpflicht.
- E-Scooter ab 45 km/h: Diese Modelle sind nur dann im öffentlichen Straßenverkehr zulässig, wenn der Fahrer mindestens 17 Jahre alt ist und über einen Führerschein der Klasse A1 verfügt. Auch hier besteht eine Versicherungs- und Helmpflicht. Außerdem ist bei E-Scootern ab 45 km/h eine amtliche Zulassung der örtlichen Zulassungsstelle erforderlich.
Anmeldung eines E-Scooters mit Straßenzulassung

Um einen E-Roller mit Straßenzulassung anzumelden, müssen Besitzer nicht wie bei der Anmeldung eines Autos die Zulassungsstelle aufsuchen.
Notwendig sind lediglich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung und das Anbringen einer entsprechenden Versicherungsplakette.
Die selbstklebende Plakette muss hinten am E-Scooter befestigt werden und dient dem Nachweis der Versicherung sowie der offiziellen Anmeldung.
Nur wer seinen E-Roller angemeldet bzw. eine Versicherung abgeschlossen hat, darf mit ihm offiziell am Straßenverkehr teilnehmen, ohne ein Bußgeld zu riskieren.
E-Scooter-Zulassung: Kosten und Versicherung
Für Verbraucher entstehen keine direkten Kosten für die E-Scooter-Zulassung – diese übernimmt der Hersteller. Müssen Sie hingegen nachträglich eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen, fallen für die Erstellung eines benötigten Gutachtens nicht selten Ausgaben zwischen 200 und 300 Euro an.
Zudem fallen jährlich Ausgaben für die Haftpflichtversicherung an, die sich je nach Anbieter auf etwa 15 bis 70 Euro belaufen. Jüngere Fahrer zahlen in der Regel außerdem mehr, da sie statistisch ein höheres Unfallrisiko aufweisen.
E-Scooter ohne Straßenzulassung fahren: Welche Strafe droht?

Wer seinen E-Scooter ohne gültige Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr fährt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen – nach dem aktuellen Bußgeldkatalog droht ein Bußgeld von 70 Euro.
Verfügt der E-Roller zwar über eine Zulassung, aber über keine gültige Versicherungsplakette, kostet dies den Betroffenen 40 Euro.
Darüber hinaus können versicherungsrechtliche Probleme entstehen, wenn es zu einem Unfall kommt – etwa die Verweigerung der Schadensregulierung.
Wo darf man E-Scooter ohne Zulassung fahren? Nur auf privaten Flächen, auf denen keine Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten.
Video: Alle wichtigen Regeln zum E-Scooter
Weitere Informationen zu möglichen Bußgeldern beim E-Scooter-Fahren erhalten Sie im folgenden Video.

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