Katze überfahren: Liegt Fahrerflucht vor?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wann ein Tatbestand der Unfallflucht erfüllt ist

Katze überfahren: Liegt eine Fahrerflucht vor?
Katze überfahren: Liegt eine Fahrerflucht vor?

Um Tiere auf der Straße zu übersehen, müssen Autofahrer noch nicht einmal zu schnell unterwegs gewesen sein. Kaninchen, Marder oder andere Kleintiere sind, besonders wenn es dämmert, nur schwer zu erkennen.

Ein Überfahren mit dem Auto ist in solchen Situationen fast unvermeidbar, insbesondere dann, wenn Gegenverkehr auf der Fahrbahn zu erwarten ist oder sich andere Fahrzeuge hinter dem Autofahrer befinden.

Denn: Ausweichmanöver können hier besonders gefährlich sein, da sie in einen Unfall münden können und sollten deshalb möglichst vermieden werden. Aber was passiert, wenn Sie kein Wildtier, sondern ein Haustier überfahren? Lesen Sie mehr in unserem Ratgeber zum Thema: „Katze überfahren: Fahrerflucht – welches Recht haben Sie?“.

FAQ: Katze überfahren und Fahrerflucht begangen

Gilt es als Fahrerflucht, wenn ich eine freilaufende Katze anfahre und dann einfach weiterfahre?

Nein, denn bei einem Haustier ist der Besitzer dafür verantwortlich, dass es keinen Schaden anrichtet bzw. keinen Schaden erleidet. Sie machen sich in diesem Fall keiner Unfallflucht schuldig.

Warum sollte ich es trotzdem melden, wenn ich einen Hund oder eine Katze überfahren habe?

Haben Sie ein Haustier an- oder überfahren und lassen es verletzt liegen, begehen Sie zwar keine Fahrerflucht, verstoßen aber gegen das Tierschutzgesetz. Dies kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden.

Wie sollte ich mich nach einem Zusammenstoß mit einem Haustier verhalten?

Können Sie gefahrlos anhalten, tun Sie dies und sichern Sie Ihr Auto vorschriftsmäßig mit dem Warndreieck ab, ehe Sie zu dem Tier gehen. Ist dieses tot, schaffen Sie es nach Möglichkeit von der Fahrbahn. In diesem Fall müssen Sie niemanden verständigen (Sie können aber nach Hinweisen auf den Besitzer suchen, z. B. eine Adresse am Halsband). Lebt das Tier noch, verständigen Sie die Polizei. Gleiches gilt, wenn ein Anhalten nicht möglich ist.

Hund oder Katze angefahren: Liegt Fahrerflucht vor?

Fahren Sie aus Versehen einen Hund oder eine Katze auf der Straße an oder überfahren diesen bzw. diese sogar, so liegt gesetzlich zunächst der Tatbestand der Fahrerflucht – also das unerlaubte Entfernen vom Unfallort – vor. Denn sowohl bei einem Personen- als auch bei einem Sachschaden kann Fahrerflucht laut § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) ausgeübt werden, wenn sich Unfallbeteiligte vom Unfallort entfernen, ohne Geschädigten zu helfen oder zumindest Personalien zurückzulassen.

Da Tiere gesetzlich als Sache gelten, wäre Ihnen somit, wenn Sie eine Katze oder einen Hund überfahren haben, Fahrerflucht vorzuwerfen. Dem ist jedoch nicht so. Denn: Haustiere haben in der Regel einen Besitzer. Dieser ist normalerweise dafür zuständig, auf sein Tier aufzupassen und dafür zu sorgen, dass keine Gefährdung von diesem ausgeht.

Überfahren Sie mit Ihrem Auto ein Tier, das frei herumläuft, so hat also im Prinzip der Halter der Katze oder des Hundes seine Aufsichtspflicht verletzt. Ihnen kann dann, wenn Sie eine Katze überfahren haben, keine Unfallflucht nach dem Schaden vorgeworfen werden.

Katze überfahren: Fahrerflucht oder Polizei benachrichtigen?

Haben Sie ein Tier überfahren, liegt keine Meldepflicht vor - auch nicht bei einem Haustier.
Haben Sie ein Tier überfahren, liegt keine Meldepflicht vor – auch nicht bei einem Haustier.

Wie bereits erwähnt, besteht zunächst einmal, wenn Sie ein Tier überfahren haben, keine Meldepflicht des Unfalls. Dies ist nur nötig, wenn von dem Tier, das Sie angefahren haben, eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen kann. Dann sollten Sie zunächst die Unfallstelle durch ein Warndreieck und das Warnblinklicht an Ihrem Auto absichern und die Polizei verständigen. Diese wird sich dann darum kümmern, dass das tote oder verletzte Tier entfernt wird.

Bleiben Sie nach dem Unfall straffrei?

Nur weil Sie mit dem Verlassen des Unfallortes, nachdem Sie zum Beispiel eine Katze überfahren haben, keine Fahrerflucht begangen haben, heißt das nicht, dass Sie dadurch straffrei ausgehen. Denn: Hat das Tier noch gelebt, nachdem Sie es angefahren haben und sind Sie trotzdem weitergefahren, so ist dies ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Tiere dürfen demnach nicht unnötig leiden.

Haben Sie bei dem Unfall ein Tier so schwer verletzt, dass es zwar noch nicht tot ist, aber entsprechend seiner Verletzungen Qualen erleidet, so müssen Sie dringend die Polizei oder den Jagdpächter informieren. Gleiches gilt beispielsweise auch beim Wildunfall. Missachten Sie diese Regel und begehen Fahrerflucht, ist schnell ein Bußgeld bis zu mehreren tausend Euro fällig.

Beachten Sie auch: Kleinere Haustiere wie Katzen sind normalerweise über die private Haftpflichtversicherung des Halters versichert. Ist dem Verursacher beim Unfall ein Schaden am Auto entstanden, so ist normalerweise der Haustierhalter in der Pflicht, den Schaden über seine Haftpflichtversicherung abwickeln zu lassen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (27 Bewertungen, Durchschnitt: 4,19 von 5)
Katze überfahren: Liegt Fahrerflucht vor?
Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Verfasse einen neuen Kommentar