Gegen die Promillegrenze auf dem Fahrrad verstoßen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 29. Juni 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

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Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Alkohol auf dem Fahrrad

Die Promillegrenze beim Fahrrad liegt bei 1,6
Die Promillegrenze beim Fahrrad liegt bei 1,6

Im Jahr 2013 waren knapp 77.000 Fahrradfahrer an einem Unfall beteiligt, bei dem eine Person verletzt oder gar getötet wurde. Darunter befanden sich etwa 3.500 Radfahrer, die die Promillegrenze auf dem Fahrrad erheblich überschritten. Denn jeder Vierte davon wies einen Wert von über 2 Promille auf dem Fahrrad auf (Quelle: Auto Club Europa). Dabei kann auch auf dem Fahrrad Alkohol im Blut die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränken.

Bereits seit Jahren diskutieren Politiker, Verkehrsclubs und Co. über die Verschärfung der gesetzlichen Promillegrenze für Radfahrer in Deutschland. Bis heute erstellte die Bundesregierung noch keinen entsprechenden Gesetzesentwurf, um die derzeitige Lage zu ändern.

FAQ: Alkohol auf dem Fahrrad

Ist auf dem Fahrrad eine Promillegrenze zu beachten?

Ja, auch dem Fahrrad gilt in Deutschland eine Promillegrenze. Verstöße gegen diese werden mit Sanktionen geahndet?

Welche Promillegrenze gilt auf dem Rad?

Bei Alkohol im Straßenverkehr gelten für Radfahrer andere Vorgaben. Die Promillegrenze liegt bei 1,6. Allerdings können Sanktionen bei Auffälligkeiten auch schon bei geringeren Werten verhängt werden.

Welche Sanktionen drohen bei Alkohol auf dem Fahrrad?

Wer betrunken Rad fährt, muss neben Bußgeldern auch mit Punkten und einen Fahrverbot rechnen. Wann welche Sanktionen drohen, erfahren Sie hier.

Betrunken auf dem Fahrrad: Die Promillegrenze in Deutschland

Bei Autofahrern liegt die Grenze bei 0,5 Promille. Ab diesem Wert müssen sie mit harten Strafen rechnen. So sind etwa der Führerscheinentzug und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) möglich.

Die Promillegrenze für Radfahrer liegt bei 1,6. Bei diesem Vergehen spricht die Rechtsprechung auch nicht mehr von einer Ordnungswidrigkeit, sondern einer Straftat. Fahrradfahren mit über 1,6 Promille kann erhebliche Konsequenzen bedeuten – auch für den Pkw-Führerschein.

Die Promillegrenze beim Fahrrad ist in Deutschland deshalb so hoch angesetzt, da es zwar ein Fahrzeug darstellt, jedoch kein Kraftfahrzeug. Der verursachte Schaden nicht so groß wie etwa bei einem Auto oder Lkw, weshalb auf dem Fahrrad höhere Alkohol-Werte erlaubt sind.

Autofahrer, die sich mit Alkohol intus hinters Steuer setzen, verraten sich meist durch Schlängellinien oder eine unsichere Fahrweise. Wer die Alkoholgrenze beim Fahrrad nicht einhält, ist häufig durch ein ähnliches Verhalten für Behörden bzw. die Polizei zu erkennen. Meist fährt auch der Radfahrer Schlängellinien oder vergisst, im Dunkeln das Licht einzuschalten. Letzteres ist besonders gefährlich, da er nicht mehr von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden kann.

In dieser Situation können besonders gefährliche Unfälle passieren. Politiker, die für die Promillegrenze beim Fahrrad von 1,6 sind, argumentieren meist, dass Fahrradfahrer sich nur selbst verletzen, wenn sie betrunken sind.

Die Deutsche Verkehrswacht erklärt, was bei welchem Promillewert passieren kann:

  • Bei 0,3 Promille auf dem Fahrrad kann ein Fahrer Entfernung und Tempo eines Kfz nicht mehr besonders gut einschätzen.
  • Bei einem Promillewert von 0,5 tritt bereits eine erhebliche Verschlechterung der Sehleistung ein.
  • Und bei 0,8 Promille auf dem Fahrrad verschlechtert sich zudem die Reaktionsfähigkeit.
Wer Fahrrad fährt und Alkohol getrunken hat, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen
Wer Fahrrad fährt und Alkohol getrunken hat, muss nicht nur mit einem Bußgeld rechnen

Ein ADAC-Sprecher betont, dass bereits erhebliche Ausfallerscheinungen bei 1,1 Promille eintreten. Auch andere Organisationen sind für die Absenkung der Fahrrad-Promillegrenze in Deutschland auf 1,1.

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub ist für das Bestehenbleiben der Promillegrenze für Radfahrer. Jedoch solle ein sogenannter „Gefährdungsgrenzwert“ von 1,1 Promille eingeführt werden. Bei dieser Alkoholgrenze für das Fahrrad spricht das Gesetz von einem erhöhten Gefährdungspotenzial, weshalb hier Bußgelder und Punkte fällig werden könnten. Doch bis jetzt ist diese Promillegrenze für das Fahrrad in Deutschland noch nicht durchgesetzt worden.

Fahrrad fahren und Alkohol trinken: Unter 1,6 Promille kann bereits eine Strafe drohen

Wer jetzt davon ausgeht, Alkohol zu konsumieren und danach Fahrrad fahren zu können, bis der Promillewert von 1,6 erreicht ist, hat weit gefehlt. Denn das Fahrradfahren mit weniger Promille wird auch bestraft.

Umgangssprachlich sprechen Behörden von einer zweiten Promillegrenze für das Fahrrad. Diese liegt bei 0,3 Promille. Wer Fahrrad fährt und über diesen Wert kommt, kann eine Strafanzeige erhalten. Dies gilt immer dann, wenn der Fahrradfahrer fahrauffällig fährt oder einen Unfall verursacht.

Wie der Auto Club Europa herausfand, gibt es mehr Unfälle mit alkoholisierten Fahrradfahrern als Kfz-Führern. Jeder achte Fahrradunfall hängt mit einer Überschreitung der Promillegrenze auf dem Fahrrad zusammen. Lediglich jeder 22. Autounfall wird im Zusammenhang mit Alkohol verursacht.

Der Gesetzgeber unterscheidet in diesem Zusammenhang in relative und absolute Fahruntüchtigkeit. Die relative Fahruntüchtigkeit liegt immer dann vor, wenn der Fahrzeugführer mit über 0,3 Promille fährt. Dabei bestimmt die deutsche Rechtsprechung jedoch, dass weitere Anzeichen auftreten müssen.

Dies können Orientierungslosigkeit, Wahrnehmungsfehler oder die Verschlechterung der Reaktionsfähigkeit sein. Hierbei kommt es sehr auf den individuellen Fall an, da jeder Körper unterschiedliche Konzentrationen von Alkohol verarbeiten kann.

Von der absoluten Fahruntüchtigkeit spricht der Gesetzgeber, wenn die Promillegrenze von 1,6 Promille erreicht bzw. überschritten wurde. Hierbei müssen den Behörden keine weiteren Ausfallerscheinungen vom Radfahrer auffallen. Denn Studien beweisen, dass ab diesem Wert immer eine Fahruntauglichkeit besteht. Beim Fahrrad liegt die absolute Promillegrenze bei 1,6, bei Kraftfahrzeugen bei 1,1 Promille.

Betrunken Fahrrad fahren: Das sind die Strafen

Ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad kann die Behörde den Führerschein entziehen
Ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad kann die Behörde den Führerschein entziehen

Der korrekte Tatbestand nennt sich Trunkenheit im Verkehr , ist im Strafgesetzbuch (StGB) definiert und gilt auch für Radfahrer. Wie bereits erwähnt, ist das Fahrradfahren mit Alkohol intus eine Straftat. Das bedeutet, dass jeder Fall in der Regel individuell vor Gericht verhandelt wird. Zusätzlich kann noch der Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB hinzukommen.

Alkohol auf dem Fahrrad zieht in der Regel keinen Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht nach sich. Diese Bestimmung ist nur für Kraftfahrzeuge ausgelegt. Da das Rad lediglich als Fahrzeug bezeichnet wird, kann das Strafgericht den Führerschein nicht entziehen.

Auch das vom Gericht angeordnete Fahrverbot gilt bei Alkohol auf dem Fahrrad nicht für Radfahrer. Denn diese Sanktion betrifft abermals Kraftfahrzeuge. Wer jetzt aber denkt, dass Fahrradfahren mit Alkohol intus kein Fahrverbot oder gar eine gänzliche Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen kann, wird bitter enttäuscht.

Im Rahmen des Fahrerlaubnisrechts können Behörden bei Alkohol auf dem Fahrrad Maßnahmen ergreifen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft nämlich, ob Fahrer zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sind. Kommt sie zu dem Entschluss, dass ein Radler das nicht ist, kann die Behörde einen Fahrerlaubnisentzug anordnen. Dieser gilt dann für alle führerscheinpflichtigen Fahrzeuge. So kann ein Verstoß gegen die Promillegrenze beim Fahrrad auch weitreichende Konsequenzen für den Pkw-Führerschein haben.

In der Regel schaltet sich die Fahrerlaubnisbehörde bei Alkoholdelikten ein. Somit können Sie, sofern Sie betrunken Fahrrad fahren, mit folgenden Maßnahmen rechnen:

  • bis zu 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • Geldstrafe in der Höhe eines Nettomonatsgehalts
  • ggf. eine Anordnung zur Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
  • ggf. ein unbefristetes Rad-Fahrverbot
  • ggf. eine Verlängerung der Probezeit
  • ggf. ein Entzug der Fahrerlaubnis

Wird der Führerschein entzogen, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel eine MPU für den Radfahrer an. Erst wenn der Radler diese bestanden hat, kann er einen Antrag auf eine erneute Zuteilung des Führerscheins beantragen. Gegebenenfalls kann es vorkommen, dass die Behörde ein Fahrverbot für das Rad ausspricht.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

7 Kommentare

  1. Birgit

    7. Oktober 2022 um 23:11

    Bin mit über 2 Promille mit dem Fahrrad gestürzt und gegen ein fahrendes Auto gefallen, Schaden am Auto, Versicherung bezahlt, keinem ist was passiert. Mit welcher Strafe muss ich rechnen ?

  2. Martin

    14. Januar 2020 um 16:19

    Ich hatte noch nie einen Führerschein , wurde aber 2004-05 mit den Fahrrad angehalten da ich ca. 90 meter zur meiner Wohnung hatte , und der Blut wert über der 1,6 waren, so meine Frage ist wie lange ist nun meine Sperre ?

    1. bussgeldrechner.org

      20. Februar 2020 um 15:18

      Hallo Martin,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Astrid K.

    11. Juli 2019 um 18:30

    ein Wert von über 1,6 Promille auf dem Fahrrad ist nicht tragbar,
    Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, wie beim KFZ, muss bzw.
    sollte ein Verbot ausgesprochen werden, langfristig, da sehr wahrscheinlich
    Alkoholismus die Ursache ist.

  4. Ano Nym

    24. März 2017 um 10:07

    „Umgangssprachlich sprechen Behörden von einer zweiten Promillegrenze für das Fahrrad. Diese liegt bei 0,3 Promille. Wer Fahrrad fährt und über diesen Wert kommt, kann eine Strafanzeige erhalten. Dies gilt immer dann, wenn der Fahrradfahrer fahrauffällig fährt oder einen Unfall verursacht.“

    Wie ist es denn, wenn man z.B. Mit 0,8 Promille in einen Unfall verwickelt war, den man definitiv nicht verschuldet hat, den man also auch, da man gar nichts dafuer kann mit 0,0 Promille gehabt haette, weil der Unfallgegner schuld hatte?

    1. bussgeldrechner.org

      30. März 2017 um 9:15

      Hallo Ano Nym,
      wird der Alkoholwert gemessen, kann Ihnen trotzdem eine Teilschuld zugerechnet werden. Denn die Beamten gehen in diesem Fall davon aus, dass die Fahrtauglichkeit eingeschränkt war. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Ano Nym

    8. März 2017 um 15:16

    Hier wird neben der Herabsetzung der Promillegrenze auch die Einfuehrung einer Gefaehrdungsgrenze andiskutiert.

    Meines Erachtens wird Pro hierzu die Statistik bemueht:

    „Im Jahr 2013 waren knapp 77.000 Fahrradfahrer an einem Unfall beteiligt, bei dem eine Person verletzt oder gar getötet wurde. Darunter befanden sich etwa 3.500 Radfahrer, die die Promillegrenze auf dem Fahrrad erheblich überschritten. Denn jeder Vierte davon wies einen Wert von über 2 Promille auf dem Fahrrad auf (Quelle: Auto Club Europa).“

    Hier waere doch zunaechst erst einmal zu klaeren, wieviele von diesen 77.000 den jeweiligen Unfall verursacht hatten. Die 3500 hatten die 1,6 Promille erheblich ueberschritten. Waren die anderen 73.500 ueberhaupt nicht alkolisiert?

    Die Entscheidende Frage zur Herabsetzung der Promillegrenze oder zur Einfuehrung einer Gefahrdungsgrenze ist doch, wieviele Radfahrer in einem Promillebereich von 0-1,6 Promille einen Unfall verursacht bzw. an einem Unfall Schuld sind, bei dem es Tote oder verletzte gab.

    So ist die Statistik wertlos, bzw. Sie bestaetigt sogar die Richtigkeit der bestehenden Promillegrenze.

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