Fahrschule fürs Motorrad: Der Grundkurs für angehende Biker

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Mit dem Motorrad fahren lernen

Ein Grundkurs fürs Motorrad ist Voraussetzung für eine Fahrerlaubnis.
Ein Grundkurs fürs Motorrad ist Voraussetzung für eine Fahrerlaubnis.

Um Ostern fällt meist der Startschuss für die Motorradsaison. Das Wetter wird schöner und die Maschine kann langsam aus dem Winterschlaf geholt werden. Nach einem Check geht es dann ab auf die Piste.

Damit Sie überhaupt die Berechtigung haben, mit einem Kraftrad am Straßenverkehr teilzunehmen, müssen Sie erst eine Fahrschule für Motorrad-Fahrer besuchen. Dort können Sie die entsprechende Fahrerlaubnis erlangen.

Doch wie läuft ein Motorradgrundkurs eigentlich genau ab? Gibt es eine bestimmte Anzahl an Fahrstunden, die Sie in der Fahrschule als angehender Motorrad-Fahrer absolvieren müssen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend über die Ausbildung zum Motorradführerschein.

FAQ: Fahrschule für Motorrad-Fahrer

Was gibt es für Motorradführerscheine?

Es gibt in Deutschland insgesamt vier Fahrerlaubnisklassen, die Sie berechtigen, ein Kraftrad zu fahren. In der Fahrschule können Motorrad-Fahrer die Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM erwerben.

Welche Voraussetzungen müssen Sie für den Motorradführerschein erfüllen?

Damit Sie einen Führerschein fürs Motorrad erhalten können, müssen Sie eine Fahrschule besuchen und die vorgeschriebenen Pflichtstunden absolvieren sowie zwei Prüfungen ablegen. Zudem gibt es unterschiedliche Vorgaben zum Mindestalter für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen.

Wie läuft die Ausbildung in der Fahrschule für Motorrad-Fahrer ab?

Besuchen Sie eine Fahrschule für Motorrad-Fahrer, werden Sie zunächst am Theorieunterricht teilnehmen. Haben Sie dabei wichtige Erkenntnisse erlangt, können Sie mit den praktischen Fahrstunden beginnen. Den Abschluss vom Grundkurs fürs Motorrad stellen dann die theoretische und praktische Führerscheinprüfung dar.

Bei der Fahrschule zum Motorrad-Grundkurs anmelden

Melden Sie sich bei einer Fahrschule für Motorrad-Fahrer an, wird dafür eine Gebühr fällig.
Melden Sie sich bei einer Fahrschule für Motorrad-Fahrer an, wird dafür eine Gebühr fällig.

Wollen Sie die Ausbildung zum Führerschein für ein Kraftrad absolvieren, müssen Sie zunächst eine geeignete Fahrschule für Motorrad-Fahrer finden. Dabei kann es sich vor allem finanziell lohnen, Angebote verschiedener Fahrschulen einzuholen und miteinander zu vergleichen.

Doch welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, damit die Anmeldung in einer Motorrad-Fahrschule überhaupt erfolgen kann? Entscheidend ist eigentlich nur das Alter. Nachfolgend listen wir Ihnen das geforderte Mindestalter für die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen auf:

  • AM: 16 Jahre (es gibt allerdings Ausnahmen)
  • A1: 16 Jahre
  • A2: 18 Jahre
  • A: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW, 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Eine Besonderheit bezüglich des Mindestalters für den Besuch einer Fahrschule für Motorrad-Fahrer gibt es bei der Führerscheinklasse AM. In einigen Bundesländern ist es nämlich möglich, den Moped-Führerschein schon mit 15 Jahren zu machen. Das sind:

  • Bayern (als Ausnahmegenehmigung im Einzelfall)
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Gut zu wissen: Bereits im Alter von 15 Jahren dürfen Sie mit einem Mofa am Straßenverkehr teilnehmen, sofern Sie eine entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen können. Sind Sie bereits in Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse, ist die Berechtigung zum Fahren von Mofas in dieser inkludiert.

Fahrschule fürs Motorrad: Theorie kommt vor der Praxis

Bevor es auf die Straße geht, müssen Sie in einer Fahrschule als angehender Motorrad-Fahrer zunächst einmal einige Stunden des Theorieunterrichts besuchen. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie mit den wichtigsten Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) vertraut sind.

Der Unterricht ist in einzelne Themenblöcke gegliedert. Dabei werden die meisten Theoriestunden dem Bereich „Grundstoff“ zugeordnet. Für diesen müssen Sie die Teilnahme an 12 Doppelstunden zu je 90 Minuten nachweisen.

Zusätzlich müssen Sie in einer Fahrschule für Motorrad-Fahrer vier Stunden aus dem Themenbereich des Zusatzstoffs absolvieren. Haben Sie alle Pflichtstunden in der Theorie absolviert, können Sie für die theoretische Prüfung zugelassen werden.

Dort müssen Sie gemäß § 16 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die nachfolgenden Kenntnisse nachweisen:

In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er

1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und

2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist und

3. grundlegende mechanische und technische Zusammenhänge, die für die Straßenverkehrssicherheit von Bedeutung sind, kennt.

Fahrstunden mit dem Motorrad

Fahrstunden mit dem Motorrad: Die Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben.
Fahrstunden mit dem Motorrad: Die Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben.

Haben Sie bereits einiges an theoretischem Wissen erlangt, können Sie beginnen, mit dem Motorrad Fahrstunden zu absolvieren. In den ersten Fahrstunden geht es erst einmal darum, ein Gefühl für die Maschine zu entwickeln und die wichtigsten Bedienelemente kennenzulernen.

Haben Sie Sicherheit im Umgang mit dem Kraftrad erlangt und gibt Ihr Fahrlehrer grünes Licht, können Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten fürs Motorrad angehen. Das sind:

  • Nachtfahrt (135 Minuten): Bei dieser Sonderfahrt soll der Fahrschüler das Fahren in der Dunkelheit erlernen. Als Motorradfahrer ist dabei auch die Kleidung entscheidend, da diese ausreichend Flächen bieten muss, die reflektiert werden.
  • Autobahnfahrt (180 Minuten): Im Rahmen der Autobahnfahrt werden das Auf- und Abfahren auf die Schnellstraße geübt. Auch Fahrten bei besonders hohem Tempo stehen im Fokus.
  • Überlandfahrt (225 Minuten): Die Überlandfahrt führt den Fahrschüler über Landstraßen. Dabei wird auch die Orientierung anhand von Verkehrsschildern geübt.

Fahrschule fürs Motorrad: Die Prüfung als Abschluss der Ausbildung

Haben Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Theoriestunden absolviert, stellt Ihnen die Fahrschule fürs Motorrad eine entsprechende Bescheinigung aus. Mit dieser können Sie sich zur Theorieprüfung anmelden.

Bei der Prüfung müssen Sie unterschiedliche Fragen an einem Computer im Multiple-Choice-Verfahren beantworten. Bleiben Sie dabei unter zehn Fehlerpunkten, haben Sie die Theorieprüfung bestanden.

Sind dann die Sonderfahrten absolviert, können Sie einen Termin für die Motorrad-Fahrprüfung machen. Die Prüfungsfahrt dauert etwa 60 bis 75 Minuten und wird durch ein Feedbackgespräch beendet.

Während der Fahrt selbst müssen Sie Ihr Können in Form einiger Fahraufgaben nachweisen. Der Prüfer kann Sie beispielsweise auffordern, Slalom zu fahren oder einen Fahrspurwechsel zu vollziehen. Haben Sie alle Aufgaben gemeistert und die Prüfung bestanden, ist die Ausbildung in der Fahrschule fürs Motorrad beendet und Sie erhalten die Fahrerlaubnis.

Wichtig: Versuchen Sie am Tag der praktischen Fahrprüfung so ruhig wie möglich zu bleiben und achten Sie darauf, dass Sie vor dem großen Tag ausreichend schlafen.

Was kostet ein Motorradführerschein der Klasse A?

Wie hoch die Kosten für einen Besuch der Fahrschule für angehende Motorrad-Fahrer ausfallen, lässt sich vorab nicht pauschal beantworten. Es kommt immer auf die individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers an.

Grundsätzlich gilt, dass der Gesamtpreis deutlich steigt, je mehr Fahrstunden Sie benötigen. Die Kosten für die nachfolgenden Posten sollten Sie in jedem Fall einplanen:

  • Anmeldegebühr in der Fahrschule
  • Prüfungsgebühr für Praxis und Theorie (ca. 150 Euro)
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest
  • Fahrstunden (Sonderfahrten kosten extra)
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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