Personenbeförderungsschein: Infos zu Kosten, Beantragung, Ausbildung und Verlängerung

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was genau ist ein P-Schein und wann wird er benötigt?

Benötigen nur Taxifahrer einen Personenbeförderungsschein?
Benötigen nur Taxifahrer einen Personenbeförderungsschein?

Egal ob Taxifahrer, Chauffeure oder Fahrer von Krankentransporten – alle benötigen unter bestimmten Voraus­setzungen einen sogenannten Personen­beförderungsschein (kurz: P-Schein). Ohne das Vorhandensein eines solchen Scheins dürfen keine Fahrgäste transportiert werden.

Beim Personenbeförderungsschein handelt es sich jedoch nicht um eine eigene Führerscheinklasse.

Vielmehr stellt sie eine Ergänzung zur eigentlichen Fahrerlaubnis dar und befähigt den Inhaber dazu, im Bereich der Fahrgastbeförderung zu arbeiten.

Wer in welcher Branche einen Personenbeförderungsschein erwerben muss, welche Anforderungen an die Anwärter gestellt werden, wie lange ein P-Schein gültig ist, mit welchen Kosten der Personenbeförderungsschein verbunden ist und wie die Ausbildung abläuft, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen.

FAQ: P-Schein

Was ist ein P-Schein?

Es handelt sich dabei um einen Nachweis, dass der Inhaber gewerblich Personen befördern darf.

Wer braucht einen P-Schein?

Dieser ist vor allem für Taxi-Fahrer essentiell. Grundsätzlich ist der P-Schein für alle Arbeitnehmer wichtig, die gewerblich andere Menschen von A nach B fahren.

Wie läuft die Ausbildung für den P-Schein ab?

Hier können Sie sich über die Ausbildung für einen Personenbeförderungsschein informieren.

Wer muss einen Personenbeförderungsschein machen?

Welche Vorschriften in Bezug auf den Führerschein zur Fahrgastbeförderung gelten, ist in § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgehalten. Unter anderem finden sich dort Angaben dazu, wer einen Personenbeförderungsschein benötigt:

Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.“

Wenn Sie hin und wieder Mitfahrgelegenheiten anbieten, brauchen Sie keinen Personenbeförderungsschein.
Wenn Sie hin und wieder Mitfahr­gelegenheiten anbieten, brauchen Sie keinen Personenbeförderungsschein.

Die wohl größte Gruppierung, die einen Führerschein zur Personenbeförderung benötigt, sind Taxifahrer. Interessieren Sie sich dafür, einen Taxischein zu machen, ist der P-Schein dem­entsprechend von zentraler Wichtigkeit.

Aber auch Krankentransport­fahrer, die entweder von den zu befördernden Personen selbst oder deren Versicherung entlohnt werden, sind auf den Personenbeförderungsschein angewiesen.

Das Gleiche gilt für Fahrer von Limousinen, Mietwagenfahrer oder anderweitig gewerblich tätige Fahrer, die Personen transportieren.

In der heutigen Zeit werden Mitfahrgelegenheiten immer beliebter. Sie schonen die Umwelt sowie den Geldbeutel des Fahrers, da dieser nicht allein für die Benzinkosten aufkommen muss, und bieten außerdem viele Gelegenheiten, um neue Leute kennenzulernen. Wer solche Fahrten anbietet und daher Fahrgäste befördert, kann jedoch aufatmen: Sie brauchen keinen Personenbeförderungs­schein, wenn Sie privat unterwegs sind und Personen in Ihrem Pkw mitnehmen.

Wer muss keinen P-Schein machen?

In § 48 FeV ist außerdem definiert, wer auf den Personenbeförderungsschein verzichten darf. Dabei handelt es sich um

  • Fahrer von Krankenwagen des Katastrophenschutzes,
  • Fahrer von Krankenwagen der Feuerwehr oder anderweitig anerkannten Rettungsdiensten,
  • Fahrer von Krankenwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei oder staatlicher Institutionen aus dem Ausland (z. B. Vertragsstaaten des Nordatlantikpakts)
  • Fahrer, die über die Führerscheinklasse D oder D1 verfügen (mit der Ausnahme von Mietwagen und Taxen). Mietwagen dürfen nur ohne Personenbeförderungsschein genutzt werden, wenn der Betriebssitz weniger als 50.000 Einwohner aufweist.

Oft handelt es sich bei Inhabern der Klasse D oder D1 um Busfahrer. Bei ihnen ist der Personenbeförderungsschein im Führerschein der jeweiligen Klasse direkt integriert. Jedoch ist es einem Busfahrer dadurch noch lange nicht erlaubt, sein Berufsfeld zu erweitern und nebenbei auch noch als Taxifahrer zu arbeiten. Ausschließlich Dienstfahrzeuge und andere Kfz dürfen gefahren werden, jedoch weder ein Mietwagen noch ein Taxi.

Kleiner und großer P-Schein: Wo liegen die Unterschiede?

Gibt es Unterschiede zwischen dem großen und dem kleinen P-Schein?
Gibt es Unterschiede zwischen dem großen und dem kleinen P-Schein?

Je nachdem, für welche Art der Personenbeförderung Sie sich interessieren, benötigen Sie entweder einen kleinen oder einen großen P-Schein.

Ein „kleiner Personenbeförderungsschein“ ist beispielsweise ausreichend, wenn Sie eine Ausbildung zum Mietwagen- und Krankenkraftwagenfahrer anstreben.

Shuttlebusse, Limousinen sowie Krankenwagen dürfen Sie unter anderem mit dem kleinen P-Schein fahren. Der „große Personenbeförderungsschein“ ist wiederum mit dem Taxischein gleichzusetzen.

In beiden Fällen ist eine Ausbildung vonnöten. Diese ist beim kleinen Schein jedoch weniger anspruchsvoll.

P-Schein: Welche Voraussetzungen gibt es?

Möchten Sie einen P-Schein beantragen, so funktioniert dies nicht ohne Weiteres. Vielmehr wird von Ihnen erwartet, dass Sie die daran geknüpften Anforderungen erfüllen. Im Folgenden erfahren Sie, auf welche Fragen Sie in jedem Fall mit „Ja“ antworten sollten, um beispielsweise beim Taxischein über alle Voraussetzungen zu verfügen.

Mindestalter für einen Personenbeförderungsschein

Um in der Personenbeförderungsbranche tätig zu sein, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein. Krankenkraftwagenfahrern ist es gemäß § 48 Absatz 4 Nr. 2 FeV bereits mit 19 Jahren gestattet, einen P-Schein zu erwerben.

Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass der Personenbeförderungsschein in diesem Fall ausschließlich für Krankentransporte gilt. Bei einem Taxi, einem Mietwagen oder anderen Kfz findet er keine Anwendung.

Die benötigte Fahrerlaubnis

§ 48 Absatz 4 Nr. 1 FeV zufolge ist eine gültige und in Deutschland anerkannte Fahrerlaubnis eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Erlangen von einem Personenbeförderungsschein. Es werden jedoch nicht ausschließlich deutsche Führerscheine akzeptiert, sondern auch Scheine aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (ERW-Staat).

Es muss sich jedoch um einen Führerschein der Klasse B bzw. eine ausländische Fahrerlaubnis handeln, die damit gleichzusetzen ist. Weiterhin haben Anwärter die Pflicht, einen mindestens zweijährigen Besitz dieser Klasse bzw. einen Besitz innerhalb der letzten fünf Jahre nachzuweisen. Soll der Personenbeförderungsschein für Krankentransporte verwendet werden, reicht es möglicherweise aus, den Pkw-Führerschein seit einem Jahr zu besitzen.

Wichtig: Nur wer über einen gültigen Führerschein der Klasse B verfügt, darf Gebrauch von seinem P-Schein machen. Ohne diese Erlaubnis hat auch der Führerschein zur Personenbeförderung keine Gültigkeit mehr!

Persönliche, psychische und physische Eignung

Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein: Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B.
Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein: Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B.

Kraftfahrer, die andere Personen befördern, tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Aus diesem Grund müssen sie im Vorfeld erst einmal beweisen, dass sie die notwendige Kompetenz dafür mitbringen. Als Nachweise dienen an dieser Stelle

  1. Ein Führungszeugnis
  2. Ein Gesundheitszeugnis

Ein polizeiliches Führungszeugnis gibt Aufschluss darüber, ob der Anwärter auf den Personenbeförderungsschein schon einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.

Sollte dies nicht der Fall sein, ist aus diesem Zeugnis ebenfalls ersichtlich, dass keine Vorstrafen vorliegen. Die Pflicht, ein solches Führungszeugnis vorzulegen, ist in § 48 Absatz 4 Nr. 2a FeV festgehalten. Finden sich dort Eintragungen, welche die persönliche Eignung infrage stellen, ist es durchaus möglich, dass Ihnen der Personenbeförderungsschein verweigert wird.

Auf dem Weg zum P-Schein ist das polizeiliche Führungszeugnis jedoch nur die halbe Miete. Dadurch wird lediglich die persönliche Eignung für die Beförderung von Personen nachgewiesen. Weiterhin müssen sich Anwärter körperlich sowie geistig dafür eignen. Ob dies der Fall ist, beweist ein sogenanntes Gesundheitszeugnis bzw. ärztliches Gutachten. Folgende Aspekte werden genau unter die Lupe genommen:

  • Konzentrationsfähigkeit
  • Reaktionsfähigkeit
  • Belastbarkeit
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Orientierungssinn
Bei Epilepsie, psychischen Störungen oder Alkoholabhängigkeit kann unter anderem kein Personenbeförderungsschein erteilt werden, da dies die Sicherheit der Fahrgäste gefährden würde. Krankentransportfahrer haben zusätzlich zum ärztlichen Gutachten einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs zu erbringen.

P-Schein: Ausbildung und Prüfung

Da ein Führerschein der Klasse B zu den Voraussetzungen zählt, einen Personenbeförderungsschein erwerben zu können, müssen im Zuge der Ausbildung keine Fahrstunden oder ähnliches genommen werden. An und für sich besteht die Ausbildung aus der Vorbereitung auf die Ortskundeprüfung. Durch diese müssen Sie beweisen, dass Sie sich auch ohne Navigationsgerät oder Straßenkarte in Ihrem zu befahrenden Gebiet auskennen.

Um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu erwerben, muss der Anwärter fundierte Ortskenntnisse vorweisen können.
Um die Fahrerlaubnis zur Fahrgast­beförderung zu erwerben, muss der Anwärter fundierte Ortskenntnisse vorweisen können.

Anwärter auf den P-Schein sollten diese Prüfung nicht auf die leichte Schulter nehmen – mehr als 1.000 mögliche Routen und Sehenswürdigkeiten können abgefragt werden.

Dabei müssen die Prüflinge nicht nur angeben, welche Straßen, Plätze, Hotels oder Sehenswürdigkeiten auf der Strecke passiert werden, sondern auch, in welche Richtung sie jeweils fahren müssten. Erst wenn Sie alle notwendigen Anträge gestellt und die dazugehörigen Belege erhalten haben, können Sie sich zur Ortskundeprüfung anmelden.

Personenbeförderungsschein: Wo Sie ihn beantragen können

Einen Personenbeförderungsschein beantragen Sie in einer örtlichen Führerscheinbehörde Ihrer Wahl. Dort erhalten Sie außerdem alle notwendigen Formulare, die Sie benötigen, um den Antrag stellen zu können.

Zusammenfassend müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen und benötigen folgende Dokumente, um den P-Schein zu erwerben:

  • Mindestalter von 21 Jahren (19 Jahre bei Krankenwagen)
  • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen mindestens ein Jahr)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis (inklusive Sehtest)
  • Erste-Hilfe-Kurs für Krankentransportfahrer
  • Ortskundeprüfung

Was kostet ein Personenbeförderungsschein?

Anwärter auf den P-Schein müssen längst nicht mit so hohen Kosten rechnen, wie sie beispielsweise bei einem Pkw-Führerschein fällig werden. Trotzdem ist insgesamt mit einem Betrag zwischen 180 und 240 Euro zu rechnen. Je nachdem, ob Sie die Prüfung beim ersten Mal bestehen oder mehrere Versuche benötigen, können die Kosten noch ansteigen.

Beim Personenbeförderungsschein spielen folgende Kostenpunkte eine Rolle:

  • Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (ca. 40 Euro)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (13 Euro)
  • Gesundheitszeugnis (80 bis 140 Euro)
  • Ortskundeprüfung (ca. 50 Euro)

Muss ich den P-Schein verlängern lassen?

Es wird keine erneute Prüfung verlangt, wenn Sie den Personenbeförderungsschein verlängern.
Es wird keine erneute Prüfung verlangt, wenn Sie den Personenbeförderungs­schein verlängern.

Der Personenbeförderungsschein ist auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren begrenzt. Dies hat der P-Schein mit den Führerscheinklassen C und D gemeinsam. Um nach Ablauf dieser Zeit weiterhin in der Personenbeförderungs­branche tätig zu sein, muss der Schein verlängert werden.

Dazu ist jedoch in der Regel keine erneute Prüfung notwendig. Was Sie jedoch bei der zuständigen Behörde vorlegen müssen, ist ein aktueller Sehtest sowie ein aktuelles Gesundheitszeugnis.

Die Kosten dafür liegen bei etwa 70 Euro. Es soll durch die Untersuchungen sichergestellt werden, dass Sie immer noch über die nötigen körperlichen Fertigkeiten verfügen, um Personen gefahrlos transportieren zu können.

Außerdem dürfen Sie in den vergangenen fünf Jahren nicht gegen das Gesetz verstoßen haben, da dies Ihre persönliche Eignung infrage stellen würde. Wurden Sie beispielsweise aufgrund einer Straftat verurteilt oder haben eine Anzeige wegen Betrugs oder ähnlichem erhalten, kann Ihnen der Personenbeförderungsschein auch entzogen werden, bevor die Frist von fünf Jahren abgelaufen ist.

Lassen Sie Ihren P-Schein nach fünf Jahren nicht verlängern, verfällt nicht nur das Dokument an sich, sondern die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung selbst. Eine Verlängerung des Personenbeförderungsscheins ist danach nicht ausgeschlossen. Wenn zu viel Zeit vergangen ist, kann die zuständige Behörde jedoch abermals eine Ortskundeprüfung von Ihnen verlangen.
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Personenbeförderungsschein: Infos zu Kosten, Beantragung, Ausbildung und Verlängerung
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

108 Kommentare

  1. jupp sagt:

    30. November 2017 at 16:30

    brauche ich einen pesonenbeförderungsschein um für eine Firma ,ein Schüler in eine
    Sonderschule zu Fahren die sucht einen Aushilfsfahrer auf 450.- euro

    • bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 at 11:12

      Hallo,
      zum P-Schein heißt es in § 48 FeV: „Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.“

      Ob dies bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie ggf. mit der zuständigen Behörde klären.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Tanja

    28. November 2017 at 14:01

    welche Strafe gibt es, wenn man mit einem abgelaufenen P-Schein Personen befördert?
    Danke im Voraus
    Tanja

    • bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 at 7:58

      Hallo Tanja,
      die Fahrgastbeförderung ohne entsprechende Fahrerlaubnis zieht gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einen Punkt nach sich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Kadir

    23. September 2017 at 1:34

    Moin ich habe Klasse DE + personen beförderungsschein im Führerschein integriert da ich seit ca. 3 Jahren im öffentlichen Nahverkehr gearbeitet habe, meine Frage wenn ich z.b. Jetzt einen Taxi Schein machen würde müsste ich den P-Schein erneut machen oder nicht.
    Danke!

    • bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 at 9:29

      Hallo Kadir,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Tommy Tom

    4. September 2017 at 9:28

    Hallo,
    ich habe alle Busführerscheine und will mich auf einen PKW-Chauffeur Job bewerben, der Arbeitgeber will einen P-Schein sehen, habe ich den nicht automatisch mit meinen Busführerscheinen?
    Danke im Voraus
    Tom

    • bussgeldrechner.org

      4. September 2017 at 12:40

      Hallo Tommy Tom,
      der P-Schein ist nicht im Busführerschein integriert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      • Josef

        22. Januar 2020 at 19:59

        Hallo, Ich würde gerne einen P.schein dem nächst beantragen, meine letzte Verurteilung war 2011,wegen gefährlicher Eingriff im Straßenverkehr, und Ich besitze die Fahrerlaubnis klasse/B seit 2014 natürlich nach dem Ich ein MPU abgeliefert habe mit Erfolg
        Meine Frage, und zwar…. wird dann abgelehnt wenn Ich morgen den P.Schein beantragen werde? da Ich am 31.12.2019 angezeigt worden von meine betrunkene Nachbarschaft angeblich Körperverletzung!

        Auf ihren Antwort werde Ich mich freuen.

        Mit freundlichen Grüßen

  5. Sebastian

    29. August 2017 at 17:09

    Hallo,

    ich beabsichtige einen P-Schein zu beantragen.
    Der behandelnde Arzt sagte mir es gibt ein Problem bei mir, da ich vor 3 Jahren zwei Epileptische anfälle hatte.

    Kann ich den Schein trotzdem beantragen?
    Hilft ein Neurologisches Gutachten, dass ich anfallfrei bin?

    • bussgeldrechner.org

      4. September 2017 at 11:10

      Hallo Sebastian,
      wenden Sie sich für eine definitive Aussage an die ausstellende Behörde.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  6. Hassan

    16. August 2017 at 15:17

    Hallo,
    zu meiner Frage : ich habe vor etwa 5 Jahren meinen Taxischein gemacht. Vor etwa 4 Jahren wurde ich zu einer Bewährungstrafe von 3 Jahren verurteilt. Meine Bewährungstrafe ist mittlerweile vorbei und seit dem war ich auch nicht mehr Strafaufällig. Leider läuft mein Taxischein im Oktober aus. Hätte ich da eine Chance auf Verlängerung? Ich wurde wegen gewerbsmäßigem Diebstahl verurteilt. LG

    • bussgeldrechner.org

      21. August 2017 at 12:35

      Hallo Hassan,

      will man seinen Taxi-Schein verlängern lassen, muss man unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde beantragen und vorlegen. Einträge im Führungszeugnis, insbesondere bei Eigentumsdelikten (Diebstahl, Betrug, Raub) können unter Umständen dazu führen, dass der Antragsteller als nicht geeignet zur Personenbeförderung eingestuft wird. Allerdings muss die zuständige Behörde die erfolgte Ablehnung begründen, wenn Sie die Erteilung beantragen.

      – Die Redaktion

  7. Karsten H.

    11. August 2017 at 11:03

    Hallo,

    benötige ich für private Fahrten mit 8 Freunden einen P-Schein ?

    LG

    • bussgeldrechner.org

      28. August 2017 at 9:56

      Hallo Karsten,

      ein Personenbeförderungsschein ist regelmäßig nur bei gewerblichem Transport von Fahrgästen erforderlich.

      – Die Redaktion

  8. Marco

    20. Juli 2017 at 13:30

    Hallo,
    Ich arbeite für keine Firma, und jetzt habe ich keine Firma.
    Kann ich ein P-Schein für den persönlichen Gebrauch zu machen, und dann einen Job suchen oder meine eigene Firma für Personentransport (zB Flughäfen) öffnen?
    Kann ich die Untersuchung bei Verkehrsmedizin bevor zu tun obwohl im Moment habe ich nicht einen Arbeitsvertrag?
    Grüße!

    • bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 at 9:05

      Hallo Marco,

      Sie können auch für private Zwecke einen P-Schein erwerben, dazu muss kein Arbeitsvertrag vorgelegt werden.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  9. Udo G.

    1. Juni 2017 at 14:22

    Hallo,

    wir möchten Mitarbeiter unserer Firma an Ihren Einsatzort per Kleinbus transportieren.
    Ab wieviel Fahrzeuginsassen ist ein Personenbeförderungsschein notwendig?

    Danke

    • bussgeldrechner.org

      7. Juni 2017 at 10:50

      Hallo Udo,

      für den gewerblichen Personentransport ist stets ein P-Schein vonnöten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Lisa

    31. Mai 2017 at 13:05

    Hallo,

    ich hole für eine Firma Mitarbeiter und Besucher vom Flughafen ab und fahre sie wieder dort hin. Es wird von der Firma kein Entgelt dafür berechnet. Ich selbst bin auf 450 € Basis angestellt. Ist hier ein P-Schein notwendig?

    Viele Grüße
    Lisa

    • bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 at 13:00

      Hallo Lisa,

      bei der gewerblichen Fahrgastbeförderung ist regelmäßig ein P-Schein notwendig. Ob in Ihrem speziellen Fall ein solcher notwendig ist, können Sie bei der Führerscheinstelle erfragen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  11. Susanne

    21. Mai 2017 at 20:48

    Hallo
    mein Mann Arbeitet bei einer Kurklinik als Gärtner sein Chef verlangt nun von Ihm Kurgäste zu Veranstaltungen zu Fahren ! Er hat aber keinen P-Schein ! Darf er dann fahren und welche strafen drohen Ihm ?
    Danke

    • bussgeldrechner.org

      24. Mai 2017 at 9:47

      Hallo Susanne,
      der gewerblich Personentransport ist nur mit P-Schein zulässig. Liegt dieser nicht vor, droht ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Karin

    26. Februar 2017 at 15:36

    Ich werde jetzt ein Praktikum in der Tagespflege bei einem Sozialen Pflegedienst/Seniorenzentrum beginnen. Es sollen die Tagesgäste von mir abgeholt, betreut und dann wieder nach Hause gefahren werden.
    Benötige ich dafür den Personenbeförderungsschein, evtl. den „kleinen“?
    Über eine schnelle Antwort freue ich mich sehr. Danke.

    • bussgeldrechner.org

      2. März 2017 at 9:41

      Hallo Karin,
      für den gewerblichen Transport von Personen ist der sogenannte P-Schein vorgeschrieben. Ob dieser in Ihrem Fall notwendig ist sowie weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Kevin L

    12. Januar 2017 at 17:41

    A person driving a Sprinter with four children and one adult to and from school as a mini job. Is a P-schein mandatory? Driving an elderly person to and from shopping or dr appointment for money. Is a Schein mandatory?
    Thank you, Kevin

    • bussgeldrechner.org

      16. Januar 2017 at 9:18

      Hello Kevin,

      if you use your car professional to drive children to school, then you need a p-schein to do so. So a P-Schein is mandatory.

      The editorial staff of Bußgeldrechner.org

  14. fred k.

    27. Dezember 2016 at 21:25

    ich habe die Absicht einen p-schein nach den vorgegebenen Voraussetzungen zu beantragen.

  15. fred k.

    27. Dezember 2016 at 21:21

    in welcher höhe sind mit den schulungskosten für die ortskunde -Prüfung zu rechnen?

    • bussgeldrechner.org

      2. Januar 2017 at 9:05

      Hallo Fred,
      eine pauschale Antwort können wir Ihnen dabei nicht geben, da die Kosten für die Schulung von Taxi-Schule zu Taxi-Schule differieren. Mit 100 bis 200 Euro müssen Sie auf jeden Fall dabei rechnen. Wenn Sie zusätzliche Stunden benötigen, erhöht sich dieser Betrag natürlich.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. fred k.

    27. Dezember 2016 at 21:18

    in der Kostenaufstellung vermisse ich die schulungskosten.
    mit welchem betrag von -bis muß ich rechnen?

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