Obliegenheitsverletzung: Was ist das genau?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Infos zur Obliegenheitspflicht gegenüber der Versicherung

Wann begehen Sie eine Obliegenheitsverletzung als Kfz-Fahrer?
Wann begehen Sie eine Obliegenheitsverletzung als Kfz-Fahrer?

Jeder Fahrzeughalter, der eine Versicherung für sein Kraftfahrzeug abschließt, stimmt damit zu, sich an gewisse „Obliegenheiten“ zu halten. Damit sind vereinfacht gesagt die Pflichten gemeint, die sich aus dem Vertrags­abschluss ergeben. Die jeweilige Versicherungsgesellschaft sichert Ihnen also den gewünschten Versicherungs­schutz zu, während Sie sich im Gegenzug an die entsprechenden Obliegenheiten der Versicherung halten müssen.

Tun Sie dies nicht, ist die Rede von einer sogenannten „Obliegenheitsverletzung“. An welche Obliegenheiten sich Versicherungsnehmer im Allgemeinen halten müssen und welche Konsequenzen auf Sie zukommen, wenn Sie sich eine Obliegenheitsverletzung leisten, lesen Sie im Ratgeber.

FAQ: Obliegenheitsverletzung

Was ist eine Obliegenheitsverletzung?

Um eine Obliegenheitsverletzung handelt es sich, wenn Sie eine der Vertragsbedingungen Ihrer Kfz-Versicherung verletzten.

Was zählt eigentlich zu den Obliegenheitsverletzungen?

Das kann beispielsweise das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis sein oder auch das Autofahren nach dem Konsum von Drogen oder Alkohol.

Welche Folgen hat eine solche Verletzung der Vertragsbedingungen?

Der Versicherer kann die Schadensregulierung nach einem Unfall ganz oder teilweise verweigern. Es kann auch der Fall eintreten, dass die Versicherung den Schaden zunächst bezahlt, Sie aber anschließend dafür bis zu einer Summe von 5000 Euro belangt.

Welche Obliegenheiten müssen Sie beherzigen?

Die Pflichten, an die sich Versicherungsnehmer halten müssen, können sich sowohl aus gesetzlichen Vorschriften als auch aus vertraglichen Regelungen ergeben. Um keine Obliegenheitsverletzung zu begehen, sollten Sie sich unter anderem an die folgenden Bestimmungen halten:

  • Rechtzeitige Zahlung der Versicherungsbeiträge
  • Schadensmeldung im Versicherungsfall
  • Wahrheitsgemäße Angabe von Daten
  • Schadensminderungspflicht
  • Aufklärungspflicht nach einem Unfall

Verstoßen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen eine Obliegenheit der Versicherung, handelt es sich in der Regel um eine sogenannte Obliegenheitsverletzung. Dies ist beispielsweise bei Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis oder unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss der Fall.

Was geschieht bei einer Obliegenheitsverletzung?

Wie sehen die Konsequenzen bei einer Obliegenheitsverletzung gemäß VVG aus?
Wie sehen die Konsequenzen bei einer Obliegenheitsverletzung gemäß VVG aus?

Begehen Sie eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Wie diese genau aussehen, regelt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Eine Obliegenheitsverletzung kann beispielsweise dazu führen, dass die jeweilige Versicherungsgesellschaft die Leistungen im Versicherungsfall kürzen oder ganz verweigern kann.

Eine Kürzung ist beispielsweise bei einem grob fahrlässigen Fehlverhalten Ihrerseits möglich. Je größer die Schuld, desto mehr wird normalerweise von der Versicherungssumme gekürzt. Verstoßen Sie jedoch vorsätzlich gegen die Ihnen auferlegten Pflichten, kann Ihr Versicherungsanbieter auf Leistungsfreiheit bestehen.

Sie verlieren in diesem Fall aufgrund der Obliegenheitsverletzung Ihren Versicherungsschutz und bleiben auf den entstandenen Schäden sitzen. Eine Ausnahmeregelung kann jedoch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Da es sich dabei um eine verpflichtende Versicherung handelt, kann es selbst bei einer Obliegenheitsverletzung eine Leistungspflicht geben.

Ihre Kfz-Versicherung wird den Schaden in einer solchen Situation in der Regel zunächst einmal übernehmen. Sie kann Sie jedoch im Anschluss daran in Regress nehmen und sich dabei maximal 5.000 Euro von Ihnen zurückholen. Dieses Vorgehen funktioniert allerdings in der Regel nur dann, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen der entstandenen Beschädigung und der von Ihnen begangenen Obliegenheitsverletzung vorhanden ist.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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