Als Mittelspurschleicher auf der Autobahn unterwegs: Drohen Konsequenzen?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 22. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Mittelspurschleicher: Welches Bußgeld droht?

VerstoßBußgeldPunkte in Flensburg
Sie verstießen auf der Autobahn gegen das Rechtsfahrgebot und behinderten andere Verkehrsteilnehmer80 €1
… mit Unfall
100 €1
Sie überholten ein anderes Fahrzeug auf der Autobahn verbotswidrig von rechts100 €1
… mit Gefährdung120 €1
… mit Unfall145 €1

Video: Was droht Mittelspurschleichern?

Womit Mittelspurschleicher auf der Autobahn rechnen müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Womit Mittelspurschleicher auf der Autobahn rechnen müssen, erfahren Sie in diesem Video.

Mittelspurschleicher sind oft ein Ärgernis

Müssen Mittelspurschleicher mit Sanktionen rechnen?
Müssen Mittelspurschleicher mit Sanktionen rechnen?

Auf deutschen Autobahnen sind tagtäglich unzählige Fahrzeuge unterwegs. Um so viel Verkehr Platz zu bieten, verfügen viele Autobahnen über drei oder sogar noch mehr Fahrspuren. Allerdings dürfen nicht alle in gleichem Maße befahren werden. Denn grundsätzlich gilt auch auf der Autobahn das Rechtsfahrgebot. Somit sind Sie die meiste Zeit verpflichtet, auf der rechten Spur zu fahren, sofern diese frei ist. Lediglich zum Überholen langsamerer Fahrzeuge dürfen Sie eine der anderen Spuren nutzen.

Viele Fahrer halten sich jedoch nicht an diese Vorschrift und bleiben dauerhaft in der mittleren Spur, selbst wenn rechts neben ihnen alles frei ist. Oft fahren sie dabei nicht einmal wesentlich schneller als der übrige Verkehr, sodass sie jene Fahrer, die die Mittelspur tatsächlich zum Überholen nutzen, ausbremsen. Nicht ohne Grund regen sich deshalb viele Leute über diese sogenannten „Mittelspurschleicher” auf. Aber handeln jene wirklich immer verbotswidrig?

FAQ: Mittelspurschleicher

Was sind Mittelspurschleicher?

Als Mittelspurschleicher werden umgangssprachlich Kfz-Führer bezeichnet, die auf der Autobahn trotz freier rechter Fahrspur dauerhaft die Mittelspur befahren. Sie verstoßen damit gegen das Rechtsfahrgebot und begehen eine Ordnungswidrigkeit.

Müssen Mittelspurschleicher mit einer Strafe rechnen?

Mittelspurschleicher verstoßen zwar gegen das Rechtsfahrgebot, dies stellt aber lediglich eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat dar. Eine Strafe im juristischen Sinne fällt hier somit nicht an. Stattdessen muss der betroffene Fahrer mit 80 bis 100 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Detaillierte Informationen zu den Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Ist es erlaubt, Mittelspurschleicher rechts zu überholen?

Nein. Das Rechtsüberholen ist auf der Autobahn grundsätzlich verboten. Die einzigen Ausnahmen stellen das Fahren auf dem Beschleunigungsstreifen oder das Rechtsüberholen im Stau dar. Lassen Sie sich dazu hinreißen, einen Mittelspurschleicher verbotswidrig rechts zu überholen, können 100 bis 145 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg anfallen.

Dauerhafte Nutzung der Mittelspur ist verboten – mit einer Ausnahme

Zeichnet sich der nächste Überholvorgang bereits ab, gelten Sie nicht als Mittelspurschleicher.
Zeichnet sich der nächste Überholvorgang bereits ab, gelten Sie nicht als Mittelspurschleicher.

Wie eingangs erläutert, gelten Sie als Mittelspurschleicher, wenn Sie die Mittelspur der Autobahn befahren, obwohl die rechte Spur neben Ihnen frei ist. Gemäß § 7 Abs. 3c der Straßenverkehrs-Ordnung gibt es allerdings eine Situation, in der dies doch erlaubt ist:

Stellen Sie sich vor, Sie überholen gerade einen Lkw auf der Autobahn und nutzen dafür die Mittelspur. Vor dem LKW ist reichlich Platz, weshalb Sie eigentlich verpflichtet wären, wieder auf die rechte Spur zu fahren. Entdecken Sie allerdings während des Überholvorgangs ein weiteres langsames Fahrzeug auf der rechten Spur, sodass abzusehen ist, dass Sie bald wieder zum Überholen auf die Mittelspur einscheren müssten, dürfen Sie in diesem Fall gleich auf der Mittelspur bleiben, ohne zwischendurch auf die rechte Spur wechseln zu müssen.

Dies ist allerdings nur erlaubt, wenn der nächste Überholvorgang wirklich unmittelbar bevorstünde. Zeichnet sich das nächste Fahrzeug auf der rechten Spur hingegen gerade einmal am Horizont ab, dürfen Sie nicht bis dahin auf der Mittelspur bleiben. Als Faustregel gilt hier, dass zwischen dem ersten und dem zweiten Überholvorgang nicht mehr als 20 Sekunden vergehen sollten. Andernfalls müssen Sie zwischenzeitlich wieder auf die rechte Spur wechseln.

Aufgepasst! Verfügt die Autobahn über mehr als drei Fahrspuren, dürfen Sie nur die zweite von rechts für längere Zeit befahren. Die Nutzung der anderen Fahrstreifen ist nur für sofortige Überholmanöver gestattet.

Mittelspurschleicher überholen: Was ist erlaubt?

Mittelspurschleicher können die Geduld der anderen Fahrzeugführer auf der Autobahn ganz schön strapazieren, insbesondere wenn sie nicht sonderlich schnell unterwegs sind. Da ist es verständlich, wenn Sie den Wunsch verspüren, den Mittelspurschleicher zu überholen. Und dies ist auch kein Problem, solange Sie links an diesem vorbeifahren.

Überholen Sie den Mittelspurschleicher hingegen rechts, handeln Sie selbst ordnungswidrig. Die Sanktionen, die Ihnen für diesen Verstoß drohen, fallen mitunter sogar höher aus als die, mit denen der Mittelspurschleicher für die Missachtung des Rechtsfahrgebots rechnen muss. Sie können in diesem Fall nämlich ein Bußgeld von 100 bis 145 Euro sowie einen Punkt in Flensburg aufgebrummt bekommen.

Schon gewusst? Das Rechtsüberholen ist auf der Autobahn nur in zwei Situationen erlaubt:

  • Sie fahren auf die Autobahn auf und überholen dabei auf dem Beschleunigungsstreifen den Autobahnverkehr.
  • Sie befinden sich im Stau oder stockenden Verkehr und die Fahrzeuge links von Ihnen fahren nicht schneller als 60 km/h.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte stieß nach ihrem Studium der Germanistik und Kommunikationswissenschaften an der Universität Rostock 2017 bussgeldrechner.org-Teams hinzu. Seither hat sie eine umfassende Expertise im facettenreichen Bereich des Verkehrsrechts erwerben können.

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