Zuparken: Wann ist es strafbar?
Letzte Aktualisierung am: 24. Mai 2024
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Eingeparkt, was tun? So müssen Sie vorgehen
Wenn Sie aufgrund anderer Fahrzeuge nicht mehr aus der Parklücke herauskommen, dann sind Sie zugeparkt worden. Was können Sie tun? Gegen das Zuparken, wie auch allgemein beim Halten und Parken, kommt die Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Tragen.
In der Regel können Falschparker abgeschleppt werden. Allerdings muss hier einiges beachtet werden, sonst riskieren Sie am Ende, selbst mit den Kosten für die entsprechenden Maßnahmen dazustehen. Wichtig ist, ob es sich um einen Privatstellplatz oder einen öffentlichen Parkplatz handelt. Das Parken vor einem Blitzer ist ein besonders heikler Fall.
Auf öffentlichen Parkplätzen können unter Umständen besonders strenge Regeln gelten, so werden vor allem Falschparker vor Feuerwehrzufahrten abgeschleppt und mit hohen Bußgeldern belangt. Sie sind zugeparkt? Was ist zu tun? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Zuparken
Der Rechtsprechung zufolge gilt das Zuparken dann als Nötigung, wenn es vorsätzlich geschieht.
Zunächst sollten Sie warten, ob der Kfz-Besitzer zurückkommt. Falls nicht, verständigen Sie das Ordnungsamt. Handelt es sich um einen Privatparkplatz können Sie das Kfz ggf. abschleppen lassen.
Ja. Das ordnungswidrige Zuparken einer Einfahrt kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Mindestens 55 Euro kostet es, wenn Sie eine Feuerwehrzufahrt zuparken. Ordnungswidrig ist auch das Zuparken eines Blitzers.
Video: Falschparker abschleppen lassen
Auto zugeparkt – ist das Nötigung?
§ 240 Strafgesetzbuch (StGB) definiert den Begriff Nötigung. Demnach handelt es sich um Nötigung, wenn eine Person rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt wird. Auch der Versuch ist strafbar.
Im Straßenverkehr wird diese Definition abstrakter ausgelegt, so gilt beispielsweise das Aufblenden und Drängeln auf der Autobahn als Nötigung. Auch das Zuparken ist als Nötigung zu verstehen. Zahlreiche Urteile verschiedener Oberlandesgerichte äußern sich zu diesem Fall. Demnach handelt es sich dann um Nötigung, wenn das Zuparken vorsätzlich geschehen ist. Dem Beschuldigten muss also die Absicht oder ein Vorsatz nachgewiesen werden.
Es kommt auf den Parkplatz an
Wer zugeparkt wurde, kann abschleppen lassen. Allerdings empfiehlt sich dies nicht in jeder Situation. Während in manchen Fällen ein Abschleppen unbedingt nötig ist, beispielsweise bei einer Feuerwehrzufahrt, kann nicht bei jedem Parkplatz, der zugeparkt ist, gleich der Abschleppdienst gerufen werden.
Auf öffentlichen Flächen gilt die Straßenverkehrsordnung und damit auch das Bußgeld- und Strafrecht. Trotzdem ist es ratsam, die Polizei hinzuzuziehen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. So gehen Sie außerdem sicher, dass Sie am Ende nicht selbst die Kosten für die Maßnahmen übernehmen müssen.
Grundsätzlich gilt, dass Sie Zuparker auf öffentlichen Parkplätzen nicht aus eigenem Anlass abschleppen lassen dürfen. Dies kann nur über das Ordnungsamt oder andere offizielle Stellen geschehen. Ziehen Sie deshalb immer die Polizei hinzu.
Privatparkplatz oder Einfahrt
Auf öffentlichen Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung. Für private Grundstücke gilt das aber nicht. Werden Sie auf dem Privatparkplatz zugeparkt und lassen den Zuparker abschleppen, handelt man auf eigenes Risiko. Wird ein privater Stellplatz zugeparkt, liegt also keine Ordnungswidrigkeit nach der StVO vor.
Wer einen Falschparker durch die Polizei abschleppen lässt, tut dies zum Schutz privater Rechte. Die Kosten muss er zunächst selbst tragen und sich diese später vom Zuparker zurückholen. Der Gesetzgeber hat hier eine Schadensminderungspflicht eingeräumt. Demnach tragen Sie die Kosten für ein Abschleppen auch selbst, wenn Sie ein Abschleppen veranlassen, obwohl sich dies vermeiden ließe.
Gibt Ihnen der Fahrer des fraglichen Autos bereits zu verstehen, dass er dieses entfernen wird, so haben Sie keinen Grund ein Abschleppen zu veranlassen. Außerdem gilt: Wer feststellen muss, dass sein privater Parkplatz zugeparkt ist, also schon ein Fahrzeug dort steht, darf dieses nicht zuparken. Obwohl es sich um den eigenen Parkplatz handelt, gilt ein solches Verhalten als Nötigung.
Wenn der private Parkplatz zugeparkt ist, dürfen Sie den Falschparker nicht zuparken. Damit machen Sie sich selbst der Nötigung strafbar, auch dann, wenn es sich bei dem Parkplatz um Ihr Privateigentum handelt.
Ist eine Einfahrt zugeparkt, obwohl es ein offizielles Verkehrszeichen verbietet, kann dies mit einem Bußgeld von 10 Euro, bei Behinderung des Verkehrs mit 15 Euro, geahndet werden.
Parken Sie dort länger als drei Stunden, liegt das Bußgeld sogar bei 20 Euro, mit Behinderung bei 30 Euro. Ein Fahrzeug, durch welches Ihre private Einfahrt zugeparkt wird, kann nur dann abgeschleppt werden, wenn Sie Ihr Grundstück dringend verlassen müssen.
Sehen Sie sich dennoch gezwungen, einen Zuparker abschleppen zu lassen, sollten Sie unbedingt ein Beweisfoto machen, damit Sie nicht selbst auf den Kosten sitzen bleiben. Die Fotos dienen unter Umständen auch dazu, zu beweisen, dass durch den von Ihnen gerufenen Abschleppdienst keine Schäden am Auto verursacht wurden.
Feuerwehrzufahrt und Blitzer
Ist das Auto zugeparkt, gelten die Gesetze und Normen aus dem Bußgeld- und Strafrecht. Vor allem Autofahrer, die eine Feuerwehrzufahrt zuparken, werden besonders streng belangt. In diesem Fall droht mindestens ein Bußgeld von 55 Euro. Werden dadurch Einsatzfahrzeuge behindert, erhöhen sich die Sanktionen auf 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Das Zuparken eines Blitzers dagegen kann nicht als Nötigung gewertet werden, denn schließlich werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert. Auch eine „Störung öffentlicher Betriebe“ nach § 316 b Abs. 1 Nr. 3 StGB liegt nicht vor, weil es sich bei einer Anlage zur Geschwindigkeitsmessung nicht um eine eigenständige, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienenden Anlage handelt. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 15.04.2013 – 1 StR 469/13). Nur wer einen Blitzer manipuliert oder beschädigt, macht sich strafbar.
Sie möchten aus der Garage fahren, aber die Einfahrt oder Garage ist zugeparkt. Was ist zu tun? Vor allem dann, wenn Ihre Garageneinfahrt häufig zugeparkt wird? Was Sie tun können, ist, ein Schild aufzustellen. „Einfahrt freihalten“-Schilder sind grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht mit einem offiziellen Verkehrszeichen verwechselt werden können und auf dem privaten Grundstück aufgestellt werden. Rechtsverbindlich ist dies aber nicht.
Ich habe schwerbehindertenparkplatz von meinem Mieter bekommen meine Nachbarin Park mich immer zu wenn ich mit meinem Auto parke und wenn meine Parkplatz Behinderte behindertenparkplatz frei ist sie kommt parkt wieder sie ist gesund hat normales Auto was muss ich tun
Hallo, ich saß gerade im Auto und wartete auf meine Freundin als ich zugeparkt wurde. Der Fahrer hat mich gesehen und gesehen dass ich drin sitze. Er hat nur gelacht als ich ihn aufmerksam gemacht habe dass ich nicht aussteigen kann. Und bin deswegen 1,5h im Auto gesessen. Als meine Freundin zurück kam sind wir weiter gefahren. Allerdings hab ich beim ausparken gesehen dass er an seinem Auto bereits eine Beule hat und nun hab ich Angst deswegen nun Post zu bekommen.
Unter welchen Umständen ist das Zuparken eines Fahrradwegs oder Fußwegs strafbar? Ab wann werden Bußgelder fällug? Wann kann die Polizei eingeschaltet werden?
Nur wen es erlaubt ist sonst nicht!
Hallo
Folgender Fall. Ich habe mein Pferd bei Freunden stehen. Diese wohnen am Berg, was auch gleich das letzte Hause auf der rechten Seite der Straße ist. Geparkt wird direkt an der Straße, somit öffentlich. Der Nachbar parkt absichtlich hinter mir mit 10 cm Abstand. Nach vorne Berg aufzu habe ich frei. Fällt das unter Nötigung?
Vielen Dank im Voraus
Hallo.. ich bin 60% Schwerbehindert und habe Pflege Grad 2. Mein Nachbar parkt fasst täglich mit einem Verkaufs Wagen den kompletten Gehweg zu, da dieser nicht in seine Einfahrt passt. Das geht schon fast 1 Jahr lang. Unzählige Mails und Bier wurden ans Ordnungsamt geschickt, aber es ändert sich nichts.Sobald ein paar Tage rum sind parkt er wieder dort und lacht dabei. Selbst eine Begehung mit der Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt und Polizei wurde gemacht und ganz klar gesagt, das es verboten ist. Was kann ich machen, ich empfinde dieses als Nötigung und das seit Monaten ?
Fotos davon machen (Kennzeichen!) und Anzeige beim Ordnungsamt stellen – bei 5 Stunden dürften es 30€ Verwarngeld werden.
Hallo
Bei mir vor der Haustür auf einer privat Straße wird mit Absicht ca 5cm hinter meinem Auto geparkt. Habe auch gehört wie diese Person sagte sie werde mit Absicht so dicht hinter mir parken das ich nicht raus komme. Kann ich dagegen etwas tun ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
ich wurde am 08.11.2019, in einem Parkhaus, das zu einem Einkaufscenter gehört, aber die StVO gilt, seitlich so zugeparkt dass ich nicht in mein Auto kam. Rechts von mir war eine Mauer und das andere Fahrzeug ist links so dicht rangefahren, dass ich keine Möglichkeit hatte in mein Auto zu kommen. Ich musste über eine Stunde warten bis die Fahrerin kam und weg fuhr. Die Polizei ist zu spät gekommen, da war das Fahrzeug schon weg. Was kann ich da machen?
Mein Auto wurde vorn hinten jeweils mit einem motorroller absichtlich blockiert und so war ein wegfahren nicht möglich.Die Polizei sagte im sinne .der darf das . bin dieser Willkür ausgeliefert? Es war der Nachbar mit seinen zwei motorrollerein.
Guten Tag, habe heute da ich das Schild „Einfahrt bitte freihalten“ aus puren Zeitalters für eine Stunde eine geragen Einfahrt zugeparkt.
Natürlich falsch und dumm aber jedem passieren mal solche Fehler.
Allerdings nun zum eigentlich Thema
Als ich wiederkam ein Zettel mit: „dies ist eine geragen Einfahrt, die Polizei wird kommen“
Nun ich hatte kein knöllchen und keine menschenseele war da also bin ich gefahren.
1. ist das Fahrerflucht ? Eigentlich nicht, weil ich weder privat Eigentum noch öffentliches beschädigt habe oder ?
2. kommen kosten für einen gerufen abschleppen auf mich zu ? (Stand auf öffentlicher Straße) oder hätte ich dann zumindest ein knalligen oder ähnliches gehabt ?
Erfahrung mit Falschparkern auf meinem Privat-Parkplatz:
Habe ein Foto von PKW gemacht und an Anwalt abgegeben. Der mahnt Fahrzeughalter ab und fordert Unterlassungserklärung mit Strafandrohung von 1.000 €. Sollte die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden, geht nach nicht Beachtung einer Mahnung Anwalt vor Gericht. Anwaltskosten sowie Gerichtskosten hat der Fahrzeughalter zu tragen.
Hallo,
ich werde mit Absicht an der Zufahrt zu meinem privaten Stellplatz gehindert. Ist das Nötigung?
Unsere Tiefgaragenzufahrt (10 Einzelgaragen) wird seit 5 Stunden von einem Falschparker versperrt. Ein Anruf bei der Polizei war erfolglos, da ich nicht raus muß, obwohl ich morgen früh weg muß und andere nicht rein können, kommt die Polizei nicht, um den Fahrer ausfindig zu machen. Abschleppen darf ich nicht, da kein dringender Termin, aber wenn man morgen zu spät zur Arbeit erscheint, weil man nicht rauskommt, ist einem auch nicht geholfen. Wer weiß wie lange der da noch steht? Ich kann nur mit dem Kopf schütteln und habe Park collect installiert und hoffe das wenigstens 40€ rumspringen ( hat schon mal funktioniert) und zum rausfahren nehm ich dann den Bürgersteig….mir egal. Aber wehe, einer meint, jemanden mit einer Waffe gesehen zu haben, dann kommen die mit 120 Mann……
Fotos davon machen (Kennzeichen!) und Anzeige beim Ordnungsamt stellen – bei 5 Stunden dürften es 30€ Verwarngeld werden.
Ich habe einen privaten Verkehrsweg, der heutzutage nicht mehr erlaubt ist aber seiner Zeit noch seine Gülltigkeit hatte.
Wenn sich ein Auto so positioniert, dass ich nicht mehr in meiner Garageneinfahrt einfahren kann, habe ich dann das Recht, denjenigen Zuzuparken?
Hallo Uwe,
da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich habe mein PKW in eine Zufahrt zu einem beschrankten Parkplatz abgestellt. Habe dabei niemanden behindert. Die Zufahrt war trotzdem frei und nicht mit dementsprechenden Verkehrsschildern versehen. Ich erhielt vom Ordnungsamt ein Verfahren wegen Falschparkens. Wer ist jetzt im Recht.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org