Auspuff abgefallen: Ist das Weiterfahren gestattet?
Letzte Aktualisierung am: 10. Juni 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
FAQ: Auspuff abgefallen
Ist vom Auspuff der Endtopf abgefallen, sollten Sie unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit nicht mehr weiterfahren. Verständigen Sie stattdessen den Pannendienst und lassen Sie sich zur nächsten Werkstatt fahren.
Wie teuer die notwendige Autoreparatur wird, hängt grundsätzlich vom Arbeitsaufwand, der gewählten Werkstatt und dem Fahrzeugmodell ab, von dem der Auspuff abgefallen ist. Die Kosten liegen daher im Durchschnitt zwischen 350 und 800 Euro.
Für das Fahren ohne Auspuff können grundsätzlich verschiedene Ordnungswidrigkeiten in Frage kommen. Je nach Tatbestand müssen Autofahrer daher gemäß Bußgeldkatalog mit Geldbußen zwischen 20 und 80 Euro sowie ggf. einem Punkt in Flensburg rechnen. Eine Übersicht zu den einzelnen Sanktionen liefert diese Tabelle.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle zum Fahren ohne Auspuff
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Inbetriebnahme eines Kfz trotz übermäßiger Geräuschentwicklung | 20 € | |
Unnötige Lärmverursachung durch die Benutzung eines Fahrzeugs | 80 € | |
Inbetriebnahme eines Kfz trotz erloschener Betriebserlaubnis | 50 € | |
Gefährdung des Straßenverkehrs durch einen liegengelassenen Gegenstand auf der Straße | 60 € | 1 |
Auspuff verloren: Wie verhalte ich mich richtig?
Umwelteinflüsse können einem Auto ziemlich zusetzen und zur Bildung von Rost führen. Frisst sich dieser durch das Metall, können die Auspuffanlage und dessen Aufhängung in Mitleidenschaft gezogen werden. Schlimmstenfalls kann dies dazu führen, dass der Auspuff abfällt. Bemerkbar macht sich ein solcher Mangel vor allem durch neu auftretende, röhrende Fahrzeuggeräusche. Doch wie sollten sich Autofahrer verhalten, wenn bei ihrem Fahrzeug unterwegs der Auspuff abgefallen ist?
- Halten Sie an einem sicheren Ort an. Achten Sie dabei darauf, den fließenden Verkehr so wenig wie möglich zu behindern.
- Schalten Sie die Warnblinkanlage ein. So warnen Sie andere Verkehrsteilnehmer vor der Gefahrenstelle.
- Legen Sie die Warnweste an, bevor Sie das Fahrzeug verlassen. Durch die verbesserte Sichtbarkeit erhöhen Sie Ihre eigene Sicherheit.
- Versuchen Sie den abgefallenen Auspuff zu lokalisieren. Entfernen Sie diesen, wenn Sie sich dafür nicht selbst unnötig in Gefahr begeben müssen, von der Fahrbahn. Verwenden Sie dabei eine Decke oder ähnliches, da der Auspuff sehr heiß sein könnte.
- Stellen Sie ein Warndreieck auf, wenn Sie Sie den Auspuff nicht selbst bergen können. Anschließend ist die Polizei über das Verkehrshindernis zu informieren.
- Verständigen Sie den Pannendienst. Dieser bringt Sie zur nächsten Werkstatt, um das Fahrzeug, dessen Auspuff abgefallen ist, reparieren zu lassen.
Ist der Auspuff nicht vollständig abgefallen, sondern schleift auf der Fahrbahn, sollten Sie ebenfalls den Pannendienst anfordern. Mit etwas Glück muss das Fahrzeug in einem solchen Fall nicht direkt verladen werden. Denn unter Umständen können die Mitarbeiter das lockere Bauteil notdürftig wieder befestigen, sodass Sie selbstständig zur nächsten Werkstatt fahren können.
Übrigens! Ist umgangssprachlich vom Auspuff die Rede, ist damit die komplexe Abgasanlage gemeint. Diese setzt sich unter anderen aus dem Katalysator, dem Schalldämpfer, der Lambdasonde und dem Endschalldämpfer zusammen. Beim Verlust des Auspuffs ist üblicherweise der Endschalldämpfer samt Rohrstück aufgrund von Durchrostung abgefallen. Die Abgasanlage dient dazu, die Fahrzeuggeräusche zu dämpfen und die Abgase richtig abzuleiten.
Auspuff abgefallen: Welche Strafe kann dafür drohen?
Ist bei Ihrem Auto der Auspuff abgefallen, sollten Sie die Weiterfahrt wenn möglich unterbrechen und einen Pannendienst verständen. Ansonsten müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Verursachen Sie etwa bei der Benutzung eines Fahrzeugs ohne Auspuff bzw. Endschalldämpfer unnötigen Lärm, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog sieht in einem solchen Fall ein Bußgeld von 80 Euro vor.
Außerdem kann der abgefallene Teil der Abgasanlage ein Verkehrshindernis darstellen und zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden. Beseitigen Sie die Beeinträchtigung auf der Fahrbahn nicht, müssen Sie daher ggf. mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Darüber hinaus erlischt bei einem Fahrzeug, dessen Auspuff abgefallen ist, automatisch die Betriebserlaubnis. Das Fahren ohne diese zieht ein Bußgeld von 80 Euro nach sich und führt gleichzeitig zum Verlust des Versicherungsschutzes. Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz stellt eine Straftat dar. Für das Fahren ohne Auspuff kann als Strafe eine Geldsanktion oder bis zu einem Jahr Haft drohen. Weitere Folgen können zudem zwei bzw. drei Punkte in Flensburg sowie ggf. der Entzug der Fahrerlaubnis sein.
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