Ist ein Blitzer im Auto zulässig?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 31. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Sie ein parkendes oder fahrendes „Blitzerauto“ erwischt hat

Ist es erlaubt, einen Blitzer im Auto zu verstecken?
Ist es erlaubt, einen Blitzer im Auto zu verstecken?

Um für mehr Sicherheit auf deutschen Straßen zu sorgen, überwacht die Polizei den Verkehr mit diversen Blitzern und Messgeräten.

Wird ein Kraftfahrer in diesem Zuge bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt, muss er entsprechend mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Diese können aus einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder sogar einen Fahrverbot bestehen.

Die Zeiten, in denen Autofahrer ausschließlich damit rechnen mussten, von einem stationären Messgerät geblitzt zu werden, sind lange vorbei. Mobile Radarfallen gibt es mittlerweile sozusagen in allen Formen und Farben. Besonders beliebt ist die Methode, Raser mit einem Blitzer aus dem Auto zu überführen, welches scheinbar verlassen am Straßenrand parkt.

Doch auch „fahrende“ Blitzer sind keine Seltenheit. Dabei sind die zuständigen Polizeibeamten in einem Zivilfahrzeug unterwegs, um Geschwindigkeitsverstöße per Video aufzuzeichnen. Ob es zulässig ist, Blitzer im Auto zu nutzen und wie dabei vorgegangen wird, lesen Sie im Ratgeber.

FAQ: Blitzer im Auto

Sind Blitzer in einem parkenden Auto erlaubt?

Ja. Blitzer, die aus einem parkenden Auto heraus zuschlagen, sind zulässig.

Was ist mit Blitzern in einem fahrenden Auto?

Auch diese sind erlaubt. Diese sogenannten Videonachfahrsysteme werden vor allem auf Autobahnen gerne eingesetzt, um Temposünder zu erwischen.

Welche Toleranz muss abgezogen werden, wenn ich von einem Blitzer in einem fahrenden Auto erwischt wurde?

In diesem Fall müssen 5 km/h vom Messergebnis abgezogen werden, wenn Ihre Geschwindigkeit unter 100 km/h lag. Bei mehr als 100 km/h liegt der Toleranzabzug bei 5 Prozent.

Ist ein Blitzer im parkenden Auto erlaubt?

Wird ein Autofahrer im Straßenverkehr bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, ist dies meist schon ärgerlich genug. Dieser Ärger steigert sich in manchen Fällen jedoch noch, wenn der Blitzer zudem im Auto versteckt war und der betroffene Fahrer gänzlich davon überrascht wurde.

Die Polizei ist jedoch in Deutschland nicht dazu verpflichtet, die Radarfalle sichtbar am Straßenrand zu platzieren. Versteckte Blitzer im parkenden Auto sind dementsprechend nicht verboten. Die Technik muss jedoch ordnungsgemäß aufgebaut worden sein, um ein zuverlässiges Messergebnis beim Blitzen liefern zu können.

Geschwindigkeitsmessung aus fahrendem Auto: Wie läuft sie ab?

Von Blitzer aus fahrendem Auto geblitzt? Beim Videonachfahrsystem ist kein Blitz zu sehen.
Von Blitzer aus fahrendem Auto geblitzt? Beim Videonachfahrsystem ist kein Blitz zu sehen.

Immer öfter ist von sogenannten „Blitzerautos“ im Verkehr die Rede. Dabei handelt es sich um zivile Fahrzeuge, in denen Polizeibeamte unterwegs sind, um Verkehrssünder aufzuspüren.

Bei diesem Verfahren wird eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren vorgenommen. Es befindet sich zwar sozusagen ein Blitzer im Auto, der allerdings ohne Blitz arbeitet.

Dazu muss zunächst ein Videonach­fahrsystem bzw. der eigentliche Blitzer im Auto eingebaut werden. Er sorgt für eine Verbindung zwischen dem Tachometer des Kfz und einem Videobild. Ist dieser Schritt erledigt, kann die Messung anhand des Tachos des nachfahrenden Autos festgestellt werden.

Der jeweilige Straßenabschnitt, auf dem ein „fahrender“ Blitzer im Auto zum Einsatz kommt, muss dabei ausreichend lang und möglichst gerade sein. Auch der Abstand zwischen dem Blitzerauto und dem zu messenden Kfz muss nach Möglichkeit kurz und konstant sein. Eine weitere Voraussetzung für ein zuverlässiges Messergebnis ist ein geeichter Tacho.

Wurden Sie auf diese Art und Weise von einem Blitzer im Auto bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ertappt und vermuten Fehler bei der Messung, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann Ihnen bei einem möglichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unter die Arme greifen und sich für Ihr Recht einsetzen.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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