Müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 19. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Wann muss ein neuer Führerschein her?

Den EU-Führerschein können, aber müssen Sie nicht umschreiben lassen.
Den EU-Führerschein können, aber müssen Sie nicht umschreiben lassen.

In den letzten Jahrzehnten gab es viele Veränderungen in Deutschland, die auch die Regelungen zum Führerschein nicht unberührt gelassen haben. Dementsprechend gibt es viele deutsche Bürger, die keinen aktuellen EU-Führerschein im Kartenformat besitzen, sondern noch den grauen oder rosafarbenen „Lappen“ und dementsprechend noch die ‚alten‘ Führerscheinklassen.

Aber welche aktuellen Bezeichnungen entsprechen den ehemaligen Führerscheinklassen? Und ist mein alter Führerschein überhaupt noch gültig? Muss ein grauer Führerschein dem Umschreiben unterzogen werden oder wird er auch ohne Scheckkartenformat im Straßenverkehr anerkannt?

Zu Beginn die wichtigste Information: Nein, ein Umtausch des alten rosafarbenen oder grauen Führerscheins in eine neue Bescheinigung ist aktuell nicht unbedingt nötig, sondern wird erst in einigen Jahren zur Pflicht. Derzeit müssen Sie  Ihren Führerschein nur dann umschreiben, wenn Sie Ihren Führerschein zum Beispiel verlängern wollen.

Dies ist bei LKW- und Busführerscheinen oft der Fall. Ansonsten können Sie Ihren alten Führerschein so lange im Straßenverkehr mitführen, bis dieser seine Gültigkeit verliert. Genaueres zu den Fristen können Sie im folgenden Ratgeber nachlesen.

FAQ: Führerschein umschreiben

Mein Führerschein wurde vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt. Bis wann muss ich ihn in einen neuen EU-Führerschein umschreiben lassen?

Eine Übersicht der verbindlichen Stichtage für den Umtausch finden Sie hier.

Was ist zu beachten, wenn ich den Führerschein umschreiben lasse?

Sie benötigen für die Umschreibung Ihren Personalausweis, den alten Führerschein, ein biometrisches Passbild und je nach Führerscheinklasse ggf. einen Gesundheitsnachweis.

Was kostet es, einen Führerschein umschreiben zu lassen?

In der Regel müssen Sie hier mit 25 Euro rechnen. Unter Umständen können die Kosten jedoch auch höher ausfallen. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Führerschein umtauschen: Mehr im Video

Was müssen Sie wissen, wenn Sie den Führerschein umtauschen? Mehr erfahren Sie auch im Video.
Was müssen Sie wissen, wenn Sie den Führerschein umtauschen? Mehr erfahren Sie auch im Video.

Die neue Führerschein-Verordnung vom 19. Januar 2013

Die letzte und somit aktuellste Regelung, die den Führerschein betrifft, ist vom 19. Januar 2013. Sie besagt, dass alle Führerscheine, die nach diesem Datum ausgestellt wurden, nur noch 15 Jahre gültig sind und dann ausgetauscht werden müssen. Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen, müssen Sie allerdings keine Bescheinigung über eine erneute Fahrprüfung vorlegen. Lediglich das Führerscheindokument wird erneuert, sodass kein großer Aufwand auf Sie zukommt.

Alle Autofahrer, die Ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erhalten haben, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 ihren Führerschein umschreiben lassen. Diese begrenzte Gültigkeit des EU-Führerscheins ist eine Neuerung, die in Deutschland vorher so nicht existierte. Denn: Vor Januar 2013 war das Führerscheindokument für Autofahrer unbegrenzt gültig und musste nicht erneuert werden.

Muss ich meinen Führerschein auf den EU-Führerschein sofort umschreiben lassen?

Die Umschreibung vom alten Führerschein müssen Sie bis Januar 2033 spätestens durchführen, sonst droht eine Strafe.
Die Umschreibung vom alten Führerschein müssen Sie bis zum jeweiligen Stichtag durchführen, sonst droht eine Strafe.

Wenn Sie noch keinen EU-Kartenführerschein, sondern immer noch Ihren alten Papierführerschein besitzen, müssen Sie diesen nicht zwingend sofort umtauschen lassen. Beide Arten des Führerscheins sind noch mindestens einige Jahre gültig, einige sogar bis 2033

Bis wann genau Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen müssen, hängt entweder von Ihrem Geburtstdatum oder dem Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins ab. Denn je nachdem gelten unterschiedliche Stichtage:

Für Papierführerscheine:

geboren im Zeitraum ...Stichtag für den Umtausch
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Januar 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
ab 197119. Januar 2025

Für Führerscheine im Scheckkartenformat:

Führerschein ausgestellt im Zeitraum/Jahr ...Stichtag für den Umtausch
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
ab 201219. Januar 2033

Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) können sowohl eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr als auch eine Geldstrafe die Folge dieser Straftat sein. Wenn Sie aus Fahrlässigkeit handeln und entsprechend bestraft werden, kann die Strafe milder ausfallen. Trotzdem sind eine Freiheits- oder eine Geldstrafe die Konsequenzen dieser Tat. Sie sollten also daran denken, Ihren alten Führerschein umschreiben zu lassen, bevor er seine Gültigkeit verliert. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen, zeigt die nachfolgende Auflistung:

  • alter Führerschein
  • Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • biometrisches Passbild
  • ggf. ärztliche Gutachten für Berufskraftfahrer

Probleme mit dem alten Führerschein im Ausland

Obwohl laut EU-Führerscheinrichtlinie sowohl die grauen als auch die rosafarbenen Führerscheine in der EU gültig sind, kann es außerhalb Deutschlands doch noch zu Diskussionen um den alten Führerschein kommen. Wenn Sie also in den Urlaub fahren und dort ein Fahrzeug führen wollen, sollten Sie sich vorher überlegen, ob es sich lohnt, den alten Führerschein umtauschen zu lassen.

Theoretisch ist das zwar nicht nötig, praktisch könnten Sie sich aber einige Diskussionen im Urlaub sparen, wenn Sie den rosa Führerschein vorher umschreiben lassen. Besonders, wenn Sie in einem Land Urlaub machen, in dem eine Sprache gesprochen wird, die Sie nicht beherrschen, kann eine Diskussion mit einem ausländischen Polizisten sehr anstrengend werden.

Wenn Sie einen Urlaub außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) planen, müssen Sie einen internationalen Führerschein beantragen. Außerhalb der EU ist Ihr normaler Führerschein nicht gültig. Das müssen Sie beachten, wenn Sie im Urlaub ein Fahrzeug führen wollen.

Die Umschreibung vom Führerschein: Was müssen Sie beachten?

Den Führerschein umtauschen müssen Sie spätestens dann, wenn er abgelaufen ist.
Den Führerschein umtauschen müssen Sie spätestens dann, wenn er abgelaufen ist.

Wollen oder müssen Sie Ihren deutschen Führerschein umschreiben lassen, benötigen Sie dafür Ihren alten Führerschein, den Personalausweis, ein aktuelles, biometrisches Passbild und gegebenenfalls den Nachweis einiger Gesundheitstests. Diese sind aber nur bei bestimmten Klassen nötig.

Die Führerscheinklassen C1 und C1E

Die heutigen Führerscheinklassen C1 und C1E entsprechen der alten Klasse 2. Besitzen Sie einen Führerschein der entsprechenden Klasse, so ist dieser bis zur Vollendung des 50. Lebensjahrs gültig. Spätestens dann müssen Sie den Führerschein umschreiben, um in Deutschland mit einer gültigen Fahrerlaubnis weiterhin LKW fahren zu dürfen.

Bei dieser Umschreibung bedarf es dann einer Untersuchung von einem anerkannten Arzt und einem augenärztlichen Gutachten, bevor Ihr Führerschein für fünf weitere Jahre verlängert wird. Absolvieren Sie Ihre Fahrprüfung mit 45 Jahren oder später, wird Ihnen der Führerschein ebenfalls nur noch für fünf Jahre ausgestellt.

Die Führerscheinklassen C und CE

Die Klassen C und CE werden ebenfalls nur für jeweils fünf Jahre ausgestellt und müssen nach Ablauf dieser Zeit verlängert werden. Auch bei der Verlängerung dieser Klassen benötigen Sie ein ärztliches und ein augenärztliches Gutachten. Die Führerschein-Umschreibung ist auch hier möglich.

Die Busklassen D1, D1E, D und DE

Auch für jeweils fünf Jahre gültig sind die Führerscheine der Busklassen. Neben einer ärztlichen Untersuchung und einem augenärztlichen Gutachten wie bei den bereits genannten LKW-Klassen muss der Fahrer zusätzlich einen Leistungstest absolvieren können, bevor ihm der Führerschein ausgestellt wird.

Bei der Untersuchung der Leitungsfähigkeit werden die Reaktionsfähigkeit, Belastbarkeit, Orientierung, Konzentration und die Aufmerksamkeitsleistung überprüft. Haben Sie alle Tests bestanden, können Sie den Führerschein umschreiben bzw. den Busführerschein für fünf Jahre verlängern lassen.

Den Führerschein der Klasse 3 umschreiben

Ab dem 50. Lebensjahr müssen Sie Ihren Führerschein Klasse C1(E) umschreiben lassen.
Ab dem 50. Lebensjahr müssen Sie Ihren Führerschein Klasse C1(E) umschreiben lassen.

Auch, wenn Sie einen alten Führerschein der Klasse 3 besitzen, muss dieser nicht unbedingt vor 2033 in die neue Führerscheinklasse umgeschrieben werden. Auch hier gilt allerdings: Wollen Sie nach Vollendung des 50. Lebensjahres LKW über 12 t bedienen, müssen Sie den Führerschein verlängern und umschreiben lassen.

Tauschen Sie Ihren alten Führerschein um und wollen LKW über 12 t fahren dürfen, benötigen Sie allerdings eine besondere Erlaubnis dafür. Die erhalten Sie, wenn Sie bei der entsprechenden Behörde einen Antrag stellen. Erst, wenn Ihnen dieser bewilligt wurde, haben Sie die Erlaubnis, LKW über 12 t und mit drei Achsen zu fahren. Hierfür wird Ihnen die Schlüsselzahl 79 in Ihren Führerschein eingetragen.

Sie sollten sich merken: Die Führerschein-Umschreibung Ihres alten, grauen oder rosafarbenen Führerscheins ist bis zum jeweiligen Stichtag nicht verpflichtend. Spätestens dann müssen Sie Ihren alten „Lappen“ allerdings gegen einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Bis dahin ist Ihr alter Führerschein ebenso gültig und zwar auch dann, wenn Sie im Ausland im Urlaub ein Auto führen möchten.

Sind Sie allerdings auf einen LKW angewiesen bzw. sogar als Berufskraftfahrer unterwegs, müssen Sie bis spätestens vor Vollendung Ihres 50. Lebensjahres Ihren Führerschein nicht nur umtauschen, sondern auch mit den entsprechenden Nachweisen und Untersuchungen verlängern. Sollten Sie sich allerdings unsicher sein, ob Ihr Führerschein auch in jedem Fall anerkannt wird, können Sie den Schein natürlich auch schon jetzt umschreiben lassen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie sich im Zweifelsfall lange Diskussionen ersparen wollen.

Auch dann, wenn Sie einen Führerschein mit der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen, müssen Sie diesen nicht umtauschen. Es sei denn, Sie müssen diesen verlängern lassen, da die vorgeschriebene Gültigkeit von fünf Jahren abgelaufen ist.

Den Führerschein umschreiben bei Namensänderung

Wenn Sie aufgrund einer Hochzeit oder aus ähnlichen Gründen einen neuen Nachnamen tragen, so können Sie den Führerschein entsprechend ändern lassen. Soll Ihr alter Führerschein nach dem Umschreiben den neuen Namen zeigen, können Sie das natürlich beantragen. Sie sind allerdings gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Ihren geänderten Namen auf dem Führerschein umtragen zu lassen.

Ausländischen Führerschein umschreiben lassen?

Es gelten bestimmte Bedingungen, wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein in einen EU-Führerschein umschreiben lassen wollen.
Es gelten bestimmte Bedingungen, wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein in einen EU-Führerschein umschreiben lassen wollen.

Besitzen Sie einen ausländischen Führerschein, der nicht in einem EU- oder EWR-Staat erworben wurde, so dürfen Sie mit diesem ausländischen Schein in Deutschland ein Fahrzeug führen. Das gilt allerdings nur, wenn Sie keinen gültigen Wohnsitz in Deutschland haben. Sollten Sie den Sitz in Deutschland vorweisen können, dürfen Sie höchstens sechs Monate lang mit dem ausländischen Führerschein ein Auto in Deutschland führen.

Eine Ausnahme gilt dann, wenn Sie nachweisen können, dass Sie höchstens 12 Monate lang in Deutschland wohnhaft sind. Dann kann die Fahrerlaubnis auf die 12 Monate ausgeweitet werden. Wenn Sie dies nicht vorweisen können, müssen Sie nach sechs Monaten Ihren Führerschein umschreiben, der im Ausland erworben wurde. Je nachdem, in welchem Land Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis erhalten haben, ist diese Umschreibung an verschiedene Bedingungen geknüpft.

Wenn in dem Land, in dem Sie Ihren Führerschein erworben haben, EU-einheitliche Mindeststandards für die Prüfung gelten, müssen Sie die Fahrprüfung in Deutschland in der Regel nicht komplett wiederholen. Eine entsprechende Staatenliste ausländischer Kooperationspartner können Sie der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) entnehmen.

Teilweise ist zum Beispiel nur eine theoretische bzw. eine praktische Prüfung vonnöten. Welche Prüfung Sie mit Ihrem ausländischen Führerschein wiederholen müssen, damit Sie Ihre Fahrerlaubnis erhalten bzw. damit die Umschreibung des ausländischen Führerschein in einen deutschen funktioniert, können Sie der Liste entnehmen.

Wenn Sie einen Führerschein aus einem Land der EU oder des EWR besitzen, ist dieser auch in Deutschland uneingeschränkt gültig. Ein ausländischer Führerschein kann dem Umschreiben unterzogen werden, muss aber nicht unbedingt ausgetauscht werden. Zumindest nicht, bevor das nicht im Januar 2033 mit allen Führerscheinen geschehen muss.

Allerdings gibt es auch einige Ausnahmefälle, in denen die ausländische Fahrerlaubnis von den deutschen Behörden nicht anerkannt wird und es somit nicht möglich ist, den Führerschein einfach umschreiben zu lassen. Zu diesen Personengruppen zählen laut § 29 der FeV:

  1. Personen, die lediglich einen Lernführerschein bzw. einen anderen vorläufigen Führerschein besitzen.
  2. Personen, die das zulässige Mindestalter noch nicht erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem EU- oder EWR-Staat erteilt wurde
  3. Personen, die zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hatten
  4. Personen, die in Deutschland bzw. in dem Staat, aus dem Sie kommen, einem Fahrverbot unterliegen
  5. Personen, denen laut Gericht keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf
  6. Personen, die einen ungültigen/abgelaufenen ausländischen Führerschein besitzen

Werden Sie aufgrund einer der genannten Fälle ohne einen gültigen Führerschein erwischt, können Sie aufgrund vom Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt werden. Das gilt sowohl für die ausländische Fahrerlaubnis als auch für die deutsche.

Den Führerschein umschreiben: welche Kosten kommen auf Sie zu?

Auch bei der Beförderung von Fahrgästen müssen Sie den alten Führerschein nicht umschreiben lassen, es sei denn, er ist ungültig.
Auch bei der Beförderung von Fahrgästen müssen Sie den alten Führerschein nicht umschreiben lassen, es sei denn, er ist ungültig.

Wenn Sie zur zuständigen Behörde gehen und Ihren Führerschein umschreiben lassen wollen, benötigen Sie dafür wie eingangs erwähnt unter anderem ein biometrisches Passbild. Die Kosten für dieses Passfoto müssen Sie einplanen, wenn Sie die Gesamtkosten des Vorgangs ermitteln. Sie belaufen sich auf etwa 5 bis 20 Euro. Das ist auch davon abhängig, ob Sie das Bild zum Beispiel in einem Fotoautomaten machen oder einen Fotografen dafür aufsuchen.

Die allgemeinen Kosten für den Führerschein müssen Sie bei der Umschreibung nicht mehr stemmen. Die Kosten für den Führerschein beim Umschreiben belaufen sich auf etwa 25 Euro. Sind Sie darauf angewiesen, Ihren Kartenführerschein schnell in den Händen halten zu können, können Sie beim zuständigen Amt zusätzlich eine Expressherstellung Ihres Führerscheins beantragen. In diesem Fall wird Ihr Führerschein durch die Bundesdruckerei innerhalb von zwei Arbeitstagen (48 Stunden) hergestellt.

In diesem Fall können die Kosten für die besonders schnelle Anfertigung steigen und zwischen 5 und 20 Euro mehr betragen. Auch eine direkte Zustellung des neuen Führerscheins an Ihre persönliche Adresse – also ohne Umwege über die Behörde, bei der Sie den Antrag gestellt haben – ist möglich, muss allerdings extra bezahlt werden.

Kommt zu der Umschreibung noch eine Untersuchung auf Sie zu, die Sie aufgrund einer Verlängerung des Führerscheins benötigen, steigen die Kosten für den neuen Führerschein entsprechend, da Sie diese Bescheinigung selbst zahlen müssen.

Eine Übersicht der Kosten, die anfallen, wenn Sie Ihren Führerschein umschreiben, liefert die nachfolgende Tabelle:

PostenKosten
Umtausch des Führerscheinsca. 25 Euro
Expressherstellung des Führerscheins5 - 20 Euro
Passbild7 - 20 Euro
Ärztliches und augenärtzlichen Gutachten für Berufskraftfahrer110 - 150 Euro

Das biometrische Passbild

Seit November 2010 benötigen Sie zur Beantragung Ihres Führerscheins und auch für den Personalausweis ein biometrisches Passbild. Dieses darf die Maße von 45 x 35 mm nicht überschreiten und muss zwischen 70 und 80 % von Ihrem Gesicht ausgefüllt sein. Dieses sollte von Kinn bis zur Obergrenze des Kopfes zu sehen und nicht durch Kopfbedeckungen oder Sonnenbrillen bedeckt sein.

Das ist nur dann möglich, wenn Sie aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung tragen. Bei einem biometrischen Passbild ist es wichtig, dass Sie geradeaus in die Kamera schauen, die Augen geöffnet und den Mund geschlossen halten, sodass eine einwandfreie Wiedererkennung Ihrer Person durch das Bild gewährleistet wird und Sie Ihren Führerschein damit umschreiben können.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Bildnachweise

148 Kommentare

  1. Eva

    30. Oktober 2019 at 14:28

    Ich bin gerade nach Deutschland von Österreich gezogen, habe dementsprechend einen EU-Führerschien, ausgestellt im Jahre 2015. Falls ich das nun richitg verstanden habe, bin ich NICHT verpflichtet diesen auf einen Deutschen-Führerschien umschreiben zu lassen…?

    Danke schon mal für Erläuterung!

    Freundliche Grüße
    Eva

  2. Günter R.

    22. Oktober 2019 at 20:45

    …HALLO ZUSAMMEN …. ich habe einen internationalen Führerschein (Deutschland) muss ich diesen auch umschreiben lassen ,oder wie die Vorgehensweise und was muss ich beachten…
    mit fdl. Grüßen

  3. Detlef

    23. August 2019 at 9:39

    Finde es schon unverschämt von der Politik so etwas von Ihren Bürgern zu verlangen.
    Schon einmal den Führerschein bezahlt und die Zeit dafür aufgewandt, muss man
    erneut Zeit aufwenden und Geld in die Hand nehmen weil es die Politiker so wollen.
    Ich bin sehr erbost und finde es einfach ein Frechheit.

  4. Markus

    20. Juli 2019 at 22:52

    Abend zusammen kurze Frage.Also es geht darum ich wollte mal meinen alten Führerschein umschreiben lassen habe August 97 mopped gemacht gedrosselt ect.wegen der 2 Jahre Probezeit.und KFZ dann erst im März 99.Bin auch die letzten Jahre ohne Probleme auch durch die Kontrollen gekommen ,weil die immer sagten Probezeit schon lange durch darf offen Fahren .Jetzt Bekomme ich Post mit der Ansage weil ich 99 den KartenFührerschein bekommen habe musste ich die Praktische nochmal machen um offen zu behalten bzw erhalten.Weiss einer was für mich gültig ist?
    Weil im Schein damals wurde ja nicht seingetragen weil ich offen ja gar nicht beantragen durfte fehlten ja noch einige Monate und so etwas wie ende Probezeit stant da ja auch nie drin. Das was ich nur gefunden ahbe mit prüfung ist ja wenn ich den 2013 gemacht hätte.Mir geht es eigendlich nicht um das Geld sonder nur um den geilen Brief wo einfach nur drin steht nach heutigem Recht und fertig .Kein wie üblich nach § so und so oder ähnliches. danke euch

  5. Thorsten

    6. Juli 2019 at 19:02

    Ich habe meinen Führerschein 1988 erworben und mehrere hundert Mark bezahlt . Warum muss ich jetzt nochmal mindestens 25 Euro plus Passfoto bezahlen .

  6. Chris

    2. Juli 2019 at 13:29

    Hallo, mein Fall ist folgender. Bin ins Ausland (EU) umgezogen und musste, da ich meinen Wohnsitz umgemeldet habe, dort meinen deutschen Fuehrerschein (erworben 1994) umschreiben lassen. Dabei ist die Kategorie C1 nicht eingetragen. Wie kann ich jetzt nachweisen, oder darf ich ueberhaupt noch, Fahrzeuge bis 7,5 t fahren?
    LG

  7. Bernhard

    27. Mai 2019 at 15:46

    Langsam bin ich mir unsicher. Ich besitze den alten rosa Führerschein bin 1952er Jahrgang und habe meinen Motorradführerschein 1992 gemacht. Dort steht jetzt klasse 1a. Welche Motorradklassen darf ich denn nun fahren? Unbegrenzt?

    • bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 at 13:06

      Hallo Bernhard,
      eine Übersicht zu den Führerscheinklassen finden Sie hier: Ratgeber Führerscheinklassen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Ikarus

    10. April 2019 at 19:12

    Hallo,
    mein grauer Lappen ist von 1979. Darf ich bis 2033 dann noch Pferdeanhänger ziehen? Und wenn er dann umgeschrieben ist, muß er dann immer alle 15 Jahre erneuert werden? Mit Gesundheitszeugnis und Augentest?
    Vielen Dank für Info.

    • bussgeldrechner.org

      30. April 2019 at 10:37

      Hallo Ikarus,
      da wir nicht wissen, welche Klassen Sie momentan besitzen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. heinz-gerd

    25. März 2019 at 14:54

    hallo,
    ich besitze noch den „grauen lappen“ der damals an meinem damaligen wohnort in nrw ausgestellt wurde. mittlerweile lebe ich in einem anderen bundesland. benötige ich nun eine bescheinigung der damals ausstellenden stelle in nrw und wie kann ich diese beantragen bzw. erhalten ?

    danke für ihre mühen

    • bussgeldrechner.org

      30. April 2019 at 7:43

      Hallo Heinz-Gerd,
      in der Regel sollte eine Umschreibung auch ohne eine solche Bescheinigung möglich sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Michael

    25. Februar 2019 at 21:06

    Amtsblatt der Europäischen Union 30.12.2006

    Artikel 13

    2. Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.

    Was ist mit dem Artikel 13

  11. Christian

    22. Februar 2019 at 21:53

    Darf ich auch etwas „delikates“ Fragen?

    Anscheinend habe ich mit dem „Umtausch“ Zeit bis 2033 Zeit.

    Derzeit fahre ich nicht aktiv Auto, da ich in der Stadt wohne und kein Auto benötige. Sollte ich es in einigen Jahren wieder tun wollen werde ich ein KfZ mit behindertengerechter Ausstattung benötigen. Was natürlich eine noch höhere Hürde für eine Anschaffung eines Fahrzeugs ist.

    Kann ich den „Rosa Schein“ einfach irgendwo verräumen (statt im Geldbeutel zu haben) und neu ausstellen lassen wenn Bedarf ist und ich den alten nicht mehr finde (dann wohl nach neu)? Wo sehe ich die Zuständige Führerscheinstelle? Ausgestellt wurde er der Führerschein dort – wo ich früher gelebt habe. Allerdings war es ein Landratsamt und keine Führerscheinstelle.

    Müsste ich in dem Fall (Neu beantragen) mich an die Führerscheinstelle der Stadt wenden wo ich jetzt wohne oder dorthin, wo ich früher gewohnt habe (und den Führerschein gemacht habe).

    Und schließlich: Sollte sich das Erfordernis tatsächlich erst nach 2033 ergeben (nur schwer vorstellbar, aber egal) – was passiert in einem solchen Fall? Führerschein neu machen? Oder den Führerschein vorher einmalig umtauschen / neu ausstellen lassen und die Karte ablaufen lassen eh verlegen um dann das „Spiel“ zu wiederholen?

    • bussgeldrechner.org

      21. März 2019 at 14:23

      Hallo Christian,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Führerscheinbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Gerhard

    20. Februar 2019 at 13:20

    Ich habe meinen Führerschein 1960 gemacht Klasse1+2 habe ihn 1999 umschreiben lassen wann muß ich tauschen bin Jahrgang 1942.

    • bussgeldrechner.org

      21. März 2019 at 15:45

      Hallo Gerhard,
      für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, ist der Umtausch bis zum 19.01.2026 vorgeschrieben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Stefanie

    15. Februar 2019 at 11:06

    Hallo,
    ich habe bereits einen EU Kartenführerschein. Dieser wurde am 18.10.2001 ausgestellt für die Führerscheinklassen A, B, BE, C1, C1E, D1E, M und L.
    Ich habe keine Gültigkeitsdauer darin vermerkt bekommen.
    Benötige ich nun auch einen neuen Führerschein?

    • bussgeldrechner.org

      21. März 2019 at 15:47

      Hallo Stefanie,
      Führerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, sind bis zum 19.01.2026 umzutauschen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Andreas

    14. Dezember 2018 at 4:59

    Ich bin zufällig auf diese Seite gekommen und die Änderungen sind mir gänzlich neu. Ich hatte den Grauen 1986 leider gegen einen rosa Lappen eintauschen müssen, da zu den Klassen 1,3,4,5 noch die Klasse 2 kam. Zusätzlich ist eine Sondergenehmigung eingestempelt. Ich weiß aber nicht mehr den Grund, entweder weil ich noch nicht 21 Jahre war, oder weil ich Munition- und Betriebsstoffe transportieren dürfte. Der Führerschein ist mit keiner Laufzeit versehen. Ein militärischer Führerschein mit den Klassen BCE wurde auch ausgestellt.

    Soweit ich lesen konnte, hat man seine Fahrerlaubnis, auch wenn das Dokument nicht mehr aktuell ist. Weswegen sollte man dann bestraft werden – hier sogar mit Androhung von Gefängnis???

    Nicht verstanden habe ich das mit dem LKW Führerschein. Mal angenommen ich käme privat noch mal in die Situation einen 12to bewegen zu wollen, dann müsste ich den Ausführungen zufolge ja erst kostenpflichtige und zeitliche Aufwände betreiben um die Fahrerlaubnis verlängern zu lassen. Ich bin jetzt 53 und würde das maximal erst machen, wenn ich den 2er nochmal brauche.

    Ich gehe aber davon aus dass der Status Quo erhalten bleibt. Andernfalls hätte sich die Verkehrsbehörde ja sicherlich mal rechtzeitig an die Fahrlizenzinhaber gewandt.

  15. Peter

    21. September 2018 at 8:16

    Ich habe einen Führerschein im Scheckkartenformat. Den habe ich schon vor einigen Jahren umstellen lassen. Nun habe ich festgestellt, dass hier keine Ablauffrist eingetragen ist (Feld 4b). Es ist dort lediglich ein Strich. Ist es möglich, dass es eine Übergangszeit gab, in der es den neuen Führerschein in „unbefristet“ gab? Bin ich damit „aus dem Schneider“?

    • bussgeldrechner.org

      21. September 2018 at 16:09

      Hallo Peter,

      fragen Sie in diesem Fall am besten bei der zuständigen Führerscheinbehörde nach.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Tobias

    24. August 2018 at 18:09

    Ich wohne in Deutschland seit 1 Jahr. Ich komme aus Russland.
    Ich habe einen Russische Führerschein. 1 Monat früh bin ich mit dem DriveNow Auto gefahren. Jetzt schreibe ich meinen Führerschein um. Heute habe ich eine Strafe bekommen (Falshparken). Wass kann mit meine Umschreibung passiren, weil ich mit den ungültige Führerschein gefahren bin?

    • bussgeldrechner.org

      17. September 2018 at 9:51

      Hallo Tobias,
      es besteht die Möglichkeit, dass Ihnen Sanktionen wegen Fahren ohne Führerschein drohen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Thomas

    19. Juli 2018 at 15:00

    Bin Jahrgang 1961 und habe noch einen grauen Führerschein von 1980 mit den Klassen 3 + 4.
    Solange ich ihn NICHT umtausche, darf ich damit noch bis 2033 einen 7,5 Tonner fahren?

    • bussgeldrechner.org

      23. Juli 2018 at 10:53

      Hallo Thomas,

      ja, im Regelfall sollten Sie weiterhin Lkw bis 7,5 Tonnen ziehen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  18. Silvia

    10. Juni 2018 at 20:02

    ich habe meinen führerschein 1975 gemacht, besitze also noch den „alten grauen lappen“. in eurem beitrag steht, daß dieser führerschein bis 2033 gültig ist. in einem anderen beitrag zu diesem thema habe ich gelesen, das ich meinen führerschein bis zum 19.01.2021 umtauschen muß, da ich 1956 geboren wurde (gilt für führerscheininhaber die 1953-1958 geboren wurden).
    was ist denn nun richtig? – umschreiben lassen bis 2021 oder gültig bis 2033?
    ist für mich auch ne kostenfrage… ich glaube nicht, daß ich 2033 – dann bin ich 77 J. alt – noch auto fahren werde.
    und apropos kostenfrage… was kostet so eine umschreibung überhaupt und wo muß ich das machen lassen?

    • bussgeldrechner.org

      11. Juni 2018 at 10:15

      Hallo Silvia,
      der Bundesrat hatte einen gestaffelten Umtausch vorgeschlagen, allerdings konnte sich diese Idee im Bundestag nicht durchsetzen. Daher gilt immernoch der 18.01.2033 als Stichtag. Die anderen Jahreszahlen sind zum aktuellen Zeitpunkt als Empfehlungen zu verstehen und sollen vor allem einem Ansturm bei den zuständigen Behörden entgegenwirken.

      Der Umtausch ist beim zuständigen Straßenverkehrsamt möglich und kostet 24 Euro.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Theo

    25. Mai 2018 at 14:01

    Guten Tag,
    ich bin Jahrgang 1965 und habe derzeitig den ROSA Führerschein!

    Klasse 2 seit 1986
    Klasse 3 seit 1983

    Im obigen Beitrag habe ich gelesen das Fahrzeuge über 12t und nicht mehr als 3 Achsen bewegt werden dürfen wenn ein entsprechender Antrag bewilligt wurde. Gibt es hier Einschränkungen bzw. Voraussetzungen?

    Der Aufwand für den Erhalt der Klasse 2 ist meiner Meinung nach für Berufskraftfahrer gerechtfertigt aber nicht für Personen die hin und wieder mal ein LKW oder auch nur ein anderes Fahrzeug mit einer Abschleppstange bewegen wollen! Gibt es auch hier eine Ausnahmeregelung mit der es möglich ist?

    • bussgeldrechner.org

      25. Mai 2018 at 16:29

      Hallo Theo,
      eine Ausnahmeregelung ist uns dazu nicht bekannt. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Kasimir K.

    2. Mai 2018 at 16:18

    Hallo. Ich hab noch den grauen Lappen (1+3). Bin 54 Jahre alt (kein Berufsfahrer) und sehe JETZT erst das mit den 50 Jahren für die 7,5t. Da ich nicht VOR meinem 50. Geburtstag habe umschreiben lassen … geht dann jetzt noch eine Umschreibung oder muß ich sogar den Führerschein für 7,5t ganz neu machen? Was für ein blöder Verwaltungsaufwand für etwas, das vorher einfach gut war…. Danke für eine Info.

    • bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 at 15:54

      Hallo Kasimir K.,

      die ärztlichen Untersuchungen können ggf. auch noch nach dem 50. Geburtstag eingereicht werden. Wenden Sie sich am besten an die Führerscheinbehörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Lothar

    6. April 2018 at 20:59

    Es ist schon ungehörig, dass man den Menschen einerseits den Zwang zum Führerscheintausch auferlegt und gleichzeitig werden für diesen Umtausch 24.-Euro verlangt. Wer etwas fordert, der soll gefälligst auch dafür zahlen. Immer wieder denkt sich die Politik neue Einnahmequellen aus!!!

  22. Kahle

    17. März 2018 at 16:51

    Guten Tag,
    ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
    Ich habe eine Wohnung in der Schweiz, mein Hauptwohnsitz ist immer noch in Deutschland, ich bin aber im Kanton Bern angemeldet und noch lange kein Schweizer Staatsbürger. Benötige ich in diesem Fall den Schweizer Führerschein?
    Wenn die Schweiz als Wohnsitz betrachtet wird, bekomme ich dann überhaupt den Internationalen Führerschein in Deutschland? Der wäre dann in der Schweiz aber neben dem Schweizer Führerschein bestimmt auch gültig? Oder verstehe ich das Wort International vielleicht falsch?
    Weil wir gerade beim Thema sind, können Sie mir auch die ungefähren Kosten für eine Umschreibung nennen?
    Das alles würde auch meine anderen deutschen Kollegen interessieren die in der Schweiz arbeiten.
    Ich danke Ihnen bereits im voraus.
    Was mich nur wundert ist, beim Verteilen von Strafzetteln wegen meist Überhöhter Geschwindigkeit, viel dies bislang niemanden auf, weder bei mir noch bei den Kollegen.

    • bussgeldrechner.org

      23. März 2018 at 14:58

      Hallo Kahle,
      mit diesem Anliegen sollten Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden. Dört kann man Ihren Einzelfall begutachten und Ihnen die anfallenden Kosten benennen. Denn diese können teilweise variieren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. hannes

    15. März 2018 at 20:28

    hallo ich bin 1961 geboren also fast 57 jahre alt, FS 1&3 seit 1992 , rosa Pappe
    ich fahre ab und zu auch mal nen 7,5 tonner und hab mir bisher gar keine Gedanken darüber gemacht den LKW zu fahren da mein Lappen 7,5t einschliesst , oje hab heute erst von der neuen jahresregel in nem Gepräch erfahrenund wollte das gar nicht glauben, hätte glatt wer weiss was drauf gewettet das das humbug ist .
    wiie verhält es sich denn jetzt mit PKW und Anhänger gibts da auch beschränkungen?

    Mal ehrlich , Hand aufs Herz , das kostet doch nur Geld und ist ein unglaublicher Verwaltungsakt ich bin entsetzt .

    • bussgeldrechner.org

      23. März 2018 at 13:56

      Hallo Hannes,
      die Befristung der Fahrerlaubnis gilt in der Regel nur beim Führen von Lkw und Bussen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. K.

    5. März 2018 at 13:28

    Guten Tag,
    ich habe meinen LKW Führerschein 1984 in der damaligen DDR gemacht. Dies war damals ein Internationaler Führerschein.
    Durch den zweimaligen Zwangsumtausch bzw. wurde er nun zu einem EU Führerschein. Dies ist mir erst durch einen Fernsehbericht, der letzte Woche ausgestrahlt wurde aufgefallen.
    Nun ist es so: Ich Arbeite in der Schweiz darf ich dort überhaupt einen Autokran oder LKW bedienen oder muss ich meinen Shop kündigen?
    Schließlich ist die Schweiz kein EU Land.
    Dann darf ich ja auch in der USA kein Fahrzeug mehr bewegen. Wie komme ich an einen Internationalen Führerschein? Muss ich dann einen neuen Führerschein Lehrgang besuchen? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

    • bussgeldrechner.org

      12. März 2018 at 11:54

      Hallo,

      wichtig wäre zu wissen, ob Sie auch Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Dann benötigen Sie nämlich den Schweizer Führerschein (zu beantragen im Verkehrsamt Ihres Kantons). Den Internationalen Führerschein können Sie in Deutschland bei Ihrer Führerscheinstelle beantragen. In beiden Fällen ist keine gesonderte Fahrprüfung notwendig. Für den Schweizer Führerschein müssen Sie jedoch einige Unterlagen mitbringen (Passfoto, Wohnsitzbescheinigung, Augenartztattest und je nach Führerscheinklasse ein ärztliches Gutachten).

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Rafaela

    22. Februar 2018 at 14:35

    Hallo, ich habe meinen Führerschein vor 20 Jahren im EU Ausland gemacht, ihn dann kurze Zeit später in Deutschland umschreiben lassen. Nun droht mir mein EX-Mann damit eine Anzeige zu machen, das ich keinen gültigen Führerschein habe.
    Jetzt stellt sich mir die Frage was ich machen soll, oder ob ich überhaupt nicht reagiern muss.
    Vielen Dank
    Mfg. Rafaela

    • bussgeldrechner.org

      28. Februar 2018 at 15:52

      Hallo Rafaela,
      wir können in diesem Fall keine Einschätzung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht und besprechen Sie gemeinsam mit diesem das weitere Vorgehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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