Mit 0,5 Promille im Straßenverkehr: Was erlaubt und was verboten ist

Von Maximilian P.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldrechner für Alkoholverstöße

Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!

Bußgeldtabelle für Alkoholverstöße

Ver­stoßStrafePunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Pro­mille­grenze von 0,0 über­schrit­ten (gilt für Fahrer unter 21 oder in der Probe­zeit)250 €1Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 0,5 über­schrit­ten
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1.000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1.500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Verkehr durch Alko­hol am Steuer gefähr­det (ab 0,3 Promil­le)31)Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 1,09 über­schrit­ten31)Hier prüfen **
1) Ent­ziehung der Fahr­er­laub­nis, Geld­strafe oder Frei­heits­strafe

FAQ: 0,5-Promille-Grenze

Was passiert, wenn man 0,5 Promille hat und Auto fährt?

Bei 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft bzw. bei mindestens 0,5 Promille Alkohol im Blut ist die Wahrnehmung und Konzentration leicht eingeschränkt. Bereits ab 0,3-Promillegrenze ist deshalb von einer relativen Fahrunsicherheit oder relativen Fahruntüchtigkeit die Rede, wenn der Betroffene alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Darf man mit 0,5 Promille Auto fahren?

Nein, die 0,5-Promille-Grenze ist per Gesetz festgeschrieben und gilt für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr: Laut § 24a Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) handelt ordnungswidrig, „wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.“

Werden Autofahrten mit 0,5 Promille mit einer Strafe sanktioniert?

Einfache Verstöße sind keine Straftat, werden aber mit einem Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg sanktioniert. Zusätzlich ist nach einer Fahrt ab 0,5 Promille der Führerschein mindestens für einen Monat weg. Der Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, Wiederholungstäter werden härter bestraft. Mögliche Sanktionen für alkoholisiertes Fahren eines Kfz können Sie mit dem obigen Rechner ermitteln.

Ab wann sind 0,5 Promille beim Autofahren erlaubt?

Die Antwort auf die Frage „Ab wann darf man 0,5 Promille haben?“ lautet: Gar nicht. Jeder, der ein Kfz mit 0,5 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, egal wie erfahren der Fahrzeugführer ist. Für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit gilt sogar eine 0,0-Promille-Grenze.

Bußgelder für Fahrten ab 0,5 Promille

Durch die 0,5-Promille-Regelung sind kleine Mengen Alkohol vor der Autofahrt unter Umständen erlaubt.
Durch die 0,5-Promille-Regelung sind kleine Mengen Alkohol vor der Autofahrt unter Umständen erlaubt.

Bis zu welchem Promillewert es erlaubt ist, sich ans Steuer eines PKW zu setzen, ist durch die 0,5-Promillegrenze geregelt. Wer mit mindestens 0,5 Promille angehalten wird, muss ein Bußgeld von 500 Euro entrichten, wenn es sich um den ersten Vorfall dieser Art handelt. Hinzu kommen 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Beim zweiten Alkoholverstoß zwischen 0,5 und 1,09 Promille verdoppelt sich das Bußgeld auf 1000 Euro und der Führerschein wird für 3 Monate entzogen. Auch chronische Trunkenheitsfahrer und Fahranfänger haben harte Sanktionen zu erwarten, wenn sie mit über 0,5 Promille Auto fahren. 

Ob der Alkoholwert von 0,5 Promille bewusst überschritten wird oder nicht, spielt laut § 24a Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) keine entscheidende Rolle: „Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.“

Fahren mit mehr als 0,5 Promille: Ab wann Freiheitsstrafen drohen

Ist die Grenze zur Strafbarkeit erreicht, fallen die Sanktionen wesentlich drastischer aus. Wer sich ans Steuer setzt, obwohl er alkoholbedingt nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB strafbar.

Außerdem ist es strafbar, mit oder über 0,5 Promille einen Unfall oder eine Gefährdung zu verursachen. Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist eine Straftat und wird nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 a) StGB „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die 0,5-Promille-Regelung gilt nur für Kraftfahrzeuge, nicht aber für Fahrräder. Dennoch kann auch ein Radfahrer bestraft werden, wenn er mit 0,5 Promille mit dem Fahrrad unterwegs ist, auffällig fährt und dabei einen Unfall verursacht.

Bußgelder für Fahrten unter 0,5 Promille

Bereits ab 0,3 Promille gilt ein Fahrer als relativ fahruntauglich, wenn er alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Lallen oder eingeschränkte Pupillenreaktionen zeigt. Das ist strafbar gemäß § 316 StGB:

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

 (§ 316 Abs. 1 StGB)

Ein Promillemessgerät (Alkomat) ist für jedermann erwerblich und am ehesten geeignet, den eigenen Promillewert zu ermitteln. Ein solches Gerät muss aber auch korrekt angewendet werden. Eine Garantie, die gesetzlichen Promillegrenzen einzuhalten, bietet aber nur der Verzicht auf Alkohol vor einer Fahrt.

Fahranfänger: Ab wann darf man bis 0,5 Promille haben?

Auch Alkoholwerte unter 0,5 Promille haben für Fahranfänger ernste Konsequenzen.
Auch Alkoholwerte unter 0,5 Promille haben für Fahranfänger ernste Konsequenzen.

Die Unfallgefahr ist bei Fahranfängern auf Grund ihrer fehlenden Erfahrung im Straßenverkehr erhöht. Sie müssen sich daher in einer zweijährigen Probezeit bewähren, nachdem sie die praktische Führerscheinprüfung bestanden haben. Während dieser zwei Jahre gilt für sie eine 0,0 Promille-Grenze.

Wer als Fahranfänger mit Alkohol im Blut erwischt wird, muss auf eigene Kosten an einem Aufbauseminar teilnehmen. Darüber hinaus wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Zusätzlich sind 250 Euro Bußgeld zu entrichten. Für Verstöße ab 0,5 Promille fallen die Bußgelder und das Fahrverbot genauso hoch aus wie für andere Autofahrer.

Auch nachdem die Probezeit bestanden ist, gilt die 0,0-Promille-Grenze, sofern der Fahrer noch nicht 21 Jahre alt ist. Erst mit Abschluss der Probezeit gilt für 21-jährige Fahrzeugführer die 0,5-Promille-Grenze.

0,5 Promille: Was darf man trinken, um den Wert zu erreichen?

Wie sich geringe Mengen Alkohol auf den Körper auswirken, hängt von vielen Faktoren ab. Dazu zählen das Körpergewicht, das biologische Geschlecht, die Häufigkeit des Alkoholkonsums oder ob man auf leeren Magen Alkohol konsumiert. Wer sich in Hinblick auf die 0,5-Promille-Grenze fragt, „Wie viel darf ich trinken, bevor ich gegen das Gesetz verstoße?“, kann keine klare Antwort erwarten.

Bei Verstößen gegen die 0,5-Promille-Grenze droht ein Bußgeld.
Bei Verstößen gegen die 0,5-Promille-Grenze droht ein Bußgeld.

Fest steht, dass selbst geringe Alkoholmenge die Fahrtüchtigkeit einschränken. Bereits bei einem Wert von 0,3 oder 0,5 Promille sind alkoholbedingte Folgen erwartbar. Dazu zählen:

  • Schlechtere Konzentrationsfähigkeit
  • Verringertes Reaktionsvermögen
  • Gestiegene Risikobereitschaft
  • Leicht verminderte Sehleistung
  • Veränderte Wahrnehmung

Ist man mit 0,5 Promille betrunken? Diese Frage lässt sich nicht allgemein beantworten, da sich dieser Wert nicht auf alle gleich auswirkt. Auch Menschen, die regelmäßig Alkohol trinken, können sich nicht gänzlich auf ihre bisherigen Erfahrungen verlassen.

Im Video: Alkohol am Steuer

Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.
Welche Sanktionen mit 0,5 Promille am Steuer drohen, erfahren Sie in diesem Video.
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Mit 0,5 Promille im Straßenverkehr: Was erlaubt und was verboten ist
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Über den Autor

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Maximilian P.

Maximilian studierte Politik und Geschichte an der Universität Erlangen-Nürnberg und absolvierte anschließend seinen M. A. im Fach Politikwissenschaft an der Universität Leipzig. Er ist seit 2023 im Rahmen eines Volontariats Teil des Redaktionsteams von bussgeldrechner.org.

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