Rote Ampel: Hat es 2-mal geblitzt?
Letzte Aktualisierung am: 13. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
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Bußgeldtabelle: Rotlichtverstoß
Der Rotblitzer blitzt 2-mal
Bei einem Rotlichtverstoß kann Ihnen auffallen, dass die rote Ampel 2-mal geblitzt hat. Manche Fahrer fürchten dann, dass Sie doppelt für einen Verstoß belangt werden. Dabei handelt es sich um das normale und korrekte Vorgehen, um wichtige Unterscheidungen treffen zu können.
Denn an einer Ampel gibt es mehr als eine Ordnungswidrigkeit, die begangen werden kann und deswegen dokumentiert werden soll. So kann es vorkommen, dass mehr als ein Bild nötig wird, mithilfe dessen dann eindeutig festgestellt werden kann, welcher Verstoß verwirklicht wurde und welches nicht.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was es bedeutet, wenn die rote Ampel 2-mal geblitzt hat. Wir zeigen Ihnen, welche Ordnungswidrigkeiten möglicherweise begangen wurden und mit welchen Sanktionen gerechnet werden kann.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: 2-mal bei roter Ampel geblitzt
Ein Ampelblitzer blitzt zum ersten Mal bei Überfahren der Haltelinie und zum zweiten Mal bei Fahren auf die Kreuzung.
Das Bußgeld kann sich auf bis zu 360 Euro belaufen. Die Bußgeldtabelle finden Sie, wenn Sie hier klicken.
Je nach Blitzer und Messmethode können durchaus Fehler passieren. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt, bevor Sie Einspruch einlegen.
Warum der Rotblitzer 2-mal geblitzt hat
Wie erwähnt, sind an Kreuzungen mit Ampeln verschiedene Verstöße möglich. Zentral dabei sind die Vorschriften zum Abstand und zu den Wechsellichtzeichen, wie Ampelanlagen auch genannt werden. Um sicherzustellen, dass die Verkehrsverstöße an solchen Stellen sanktioniert werden können, verfügen einige Ampelmodelle über integrierte Blitzer oder sind mit einer Blitzanlage in direkter Umgebung verbunden.
Aber wieso ist es möglich, über Rot gefahren und 2-mal geblitzt worden zu sein? Das liegt daran, das in diesem Fall ein zweiter Verstoß dokumentiert wurde, das nicht mit dem vorhergehenden Bild belegt werden konnte. Woran liegt das?
Wenn der Ampelblitzer 2-mal geblitzt hat, ist in der Regel ein Fahrzeug über die Kreuzung gefahren, ohne dass das entsprechende Zeichen gegeben war. Diese Zeichen können sein:
- Grüner Pfeil
- Grüne Ampel
- Verkehrszeichen bei abgeschalteter Ampel
Daraufhin lässt sich der Fahrer mindestens eine Ordnungswidrigkeit zu Schulden kommen. Zuerst handelt es sich um den sogenannten Haltelinienverstoß. Dabei wird die Position zum Warten bei der roten Ampel nicht eingehalten. Allerdings wird die Kreuzung in diesem Fall nicht befahren. Erst wenn das Fahrzeug den Bereich durchfährt, wird ein zweites Bild gemacht.
Wenn die rote Ampel das 2. Mal geblitzt hat, handelt es sich nicht mehr um einen kleinen Verstoß, sondern ein Rotlichtverstoß wurde begangen. Dieses Fehlverhalten kann allerdings noch einmal unterschieden werden.
Welche Chancen hat ein Einspruch?
Wenn die rote Ampel Sie 2-mal geblitzt hat, ist das meist der Beginn eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. In diesem hat der Beschuldigte die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und die Vorwürfe anzufechten. Dabei kann ein Anwalt ein unschätzbarer Verbündeter sein.
Wenn Sie dann mit einer Akteneinsicht Zugriff auf alle Beweise haben, kann der Anwalt abschätzen, wie aussichtsreich ein Einspruchsverfahren in Ihrem Fall sein kann. Manchmal ist auch ein niedriges Bußgeld weniger Aufwand, als sich erfolgreich gegen ein falsches Bußgeld zu wehren.
Auch wenn Sie die rote Ampel 2-mal geblitzt hat, müssen Sie nicht sofort zum Anwalt. Warten Sie auf die entsprechenden Briefe der Behörden und beachten Sie die Fristen für das Verfahren.
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