Ratgeber: Bekifft Fahrrad fahren – Was erlaubt ist und was nicht

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 18. November 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

VerstoßStrafeParagrafPunkteLohnt ein Einspruch?
Fahrun­tüchtigkeit§ 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr)Geld- oder Freiheits­strafe bis zu 1 Jahr, ggf. Fahrverbot und MPU2-3Hier prüfen **
Gefährdung des Straßen­verkehrs§ 315c StGB (Gefährdung des Straßen­verkehrs)Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, ggf. Fahrverbot und MPU3Hier prüfen **
Fahren ohne Fahrun­tüchtigkeit (THC im Blut)Kein direkter Straftat­bestand (§ 24a StVG gilt nur für Kraft­fahrzeuge)Keine strafrecht­liche Verfolgung, ggf. Fahrverbot und MPU0eher nicht

FAQ: Bekifft Fahrrad fahren in Deutschland

Darf ich nach der Legalisierung bekifft Fahrrad fahren?

Grundsätzlich dürfen Sie mit THC im Blut Fahrrad fahren. Sobald Ihre Fahrweise jedoch unsicher wird, sie ein Verkehrszeichen übersehen, über eine rote Ampel fahren oder gar in einen Unfall verwickelt sind, kann der Konsum durchaus als Straftat geahndet werden.

Wo liegt die Cannabis-Grenze fürs Fahrrad?

Für Radfahrer gibt es (im Gegensatz zu Cannabis am Steuer) keinen eindeutig definierten Grenzwert. Entscheidend ist die Fahrweise.

Kann mich bekifft Fahrrad fahren den Führerschein kosten?

Das ist möglich, wenn es unter dem Einfluss von Cannabis beispielsweise zu einem Unfall kommt. In einem solchen Fall kann der Führerschein eingezogen und eine MPU angeordnet werden.

Kann man bekifft Fahrrad fahren?

Darf man bekifft mit dem Fahrrad fahren?
Darf man bekifft mit dem Fahrrad fahren?

Die Legalisierung von Cannabis wirft so manche Fragen auf; zum Beispiel, ob man nach dem Konsum von Cannabis noch Fahrrad fahren darf. Immerhin macht der Konsum oftmals müde, verringert die Konzentration und schränkt die Reaktionsfähigkeit ein.  

Die Effekte von Cannabis können im Straßenverkehr also schnell ein Risiko darstellen. Es gibt in Deutschland allerdings kein generelles Verbot, ein Fahrrad zu benutzen, wenn man unter dem Einfluss von Cannabis steht. Die Nutzung des Fahrrads unterscheidet sich rechtlich von der Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug. Es kommt vielmehr darauf an, ob der Radfahrer trotz des Konsums noch in der Lage ist, den Drahtesel sicher und verantwortungsbewusst zu führen. Wie Sie diese individuelle Fahrtüchtigkeit feststellen können und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen, klären wir in diesem Ratgeber.

Cannabis auf dem Fahrrad: Welcher Grenzwert gilt?

Anders als beim Autofahren, bei dem ein strenger Grenzwert für THC im Blut gilt, sind die Vorgaben für Radfahrer komplizierter und richten sich primär nach der tatsächlichen Fahrtüchtigkeit. Es existiert für das Führen eines Fahrrades kein fest definierter, niedriger THC-Grenzwert, der automatisch eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Entscheidend ist vielmehr, ob der Radfahrer durch den Cannabiskonsum Ausfallerscheinungen zeigt, die auf eine Fahruntüchtigkeit hindeuten, zum Beispiel:

  • Schlangenlinien fahren
  • Balance-Schwierigkeiten
  • Übersehen von Schildern oder Ampeln
  • Unsicheres Fahrverhalten

Bei einem Unfall und/oder offensichtlichen Auffälligkeiten wird fast immer eine Blutuntersuchung durchgeführt, bei dem der THC-Gehalt im Blut festgestellt wird. Das kann sich unter Umständen auf die Klärung der Unfallschuld auswirken: Wer berauscht fährt, ist mit höherer Wahrscheinlichkeit für den Unfall verantwortlich.

Kein starrer THC-Grenzwert für Fahrradfahrer: Im Gegensatz zu Autofahrern, für die ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml gilt, gibt es für Fahrradfahrer derzeit keinen spezifischen, fest definierten THC-Grenzwert, der automatisch eine Strafe nach sich zieht.

Rechtliche Folgen von Cannabis auf dem Rad

Bekifft Fahrrad fahren: Die Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Bekifft Fahrrad fahren: Die Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wer in Deutschland bekifft Fahrrad fährt und Ausfallerscheinungen zeigt oder eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs darstellt, begeht eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) und muss mit erheblichen Strafen rechnen. 

Die genauen Konsequenzen sind einzelfallabhängig, können aber Folgendes umfassen:

  • Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen (bis zu fünf Jahre bei Gefährdung anderer).
  • Punkte in Flensburg.
  • Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug für das Auto), selbst wenn die Tat auf dem Fahrrad begangen wurde, sowie ein eventuelles Fahrradfahrverbot.
  • Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) oder eines ärztlichen Gutachtens. 

Führerschein und MPU

Obwohl man zum Radfahren keinen Führerschein benötigt, kann das Fahren in fahruntüchtigem Zustand dennoch Konsequenzen für die allgemeine Fahreignung haben und somit auch den Autoführerschein betreffen. Wird die Fahrtüchtigkeit durch Cannabis stark beeinträchtigt, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzweifeln. In der Folge können Maßnahmen wie die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) drohen. Diese Konsequenz kann auch Radfahrer treffen, die zum Zeitpunkt des Verstoßes keinen Autoführerschein besaßen.

Bekifft Fahrrad fahren ohne Führerschein? Das Fahren unter THC kann auch ohne Fahrerlaubnis zu Strafen führen.

Medizinisches Cannabis beim Fahrrad fahren: Gibt es hier Ausnahmen?

Für Patienten, denen ärztlich Cannabis verschrieben wurde, gelten unter Umständen besondere Regelungen. Im Fokus steht hierbei die ärztlich verordnete und bestimmungsgemäße Einnahme. Auch wer legales, medizinisches Cannabis nutzt, muss allerdings sicherstellen, dass er noch fahrtüchtig ist und keine Ausfallerscheinungen zeigt. Die behandelnden Ärzte sind in der Pflicht, ihre Patienten über mögliche Einschränkungen im Straßenverkehr aufzuklären. Bei einer Verkehrskontrolle müssen die Beamten berücksichtigen, ob das Cannabis aufgrund einer ärztlichen Verordnung eingenommen wurde.

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht Experte für alles Rechtliche rund um Verkehr und Kfz. Er studierte Jura an der Universität Bremen und erhielt 2014 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Zu seinen weiteren Schwerpunktgebieten zählen unter anderem das Zivil- und Versicherungsrecht.

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