Roller-Tuning – Was ist erlaubt, was verboten?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 12. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Was ist beim Roller-Tuning zu beachten?

Was ist beim Roller-Tuning legal, was ist illegal?
Was ist beim Roller-Tuning legal, was ist illegal?

Für viele steht fest: Sobald sie das erforderliche Alter erreichen, muss der Rollerführerschein her. Denn für viele Jugendliche bedeutet die Möglichkeit, ein Kraftrad zu fahren, eine bis dato nicht gekannte Mobilität und Unabhängigkeit.

Der Wunsch, insbesondere die Leistungsfähigkeit und damit die Geschwindigkeit beim Roller zu tunen, ist dementsprechend bei vielen Jugendlichen groß. Den technischen Möglichkeiten ist zumindest in der Theorie beinahe keine Grenze gesetzt. Für alles gibt es Ersatzteile auf dem Markt. Aber lange nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt.

Der Führerschein des Fahrers, die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung und die allgemeine Sicherheit des Straßenverkehrs spielen eine Rolle. Welche Dinge müssen beim Roller-Tuning also beachtet werden?

FAQ: Roller-Tuning

Was beeinflusst das Tuning beim Roller?

Zum einen sind die Vorschriften der StVZO zu beachten. Zum anderen spielt es eine Rolle, welchen Führerschein der Fahrer besitzt. Warum das wichtig ist, lesen Sie hier.

Müssen Veränderungen eingetragen werden?

In der Regel müssen Halter fast alle Veränderungen eintragen lassen. Das erfolgt durch Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA. Haben Teile eine ABE müssen diese nicht erneut geprüft werden. Liegt nur ein Teilegutachten bei oder ist diese nicht vorhanden, steht eine Prüfung an. Mehr dazu hier.

Drohen Bußgelder beim Roller-Tuning?

Ja, je nach Verstoß können die Sanktionen zwischen 10 und 90 Euro liegen. Punkte in Flensburg sind ebenfalls möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

In welchem rechtlichen Rahmen darf ich meinen Roller tunen?

Beim Roller-Tuning ist der Führerschein von großer Bedeutung.
Beim Roller-Tuning ist der Führerschein von großer Bedeutung.

Theoretisch ist beim Roller-Tuning vieles möglich – eine andere Frage ist indes, ob diese Maßnahmen auch legal wären. Das hängt hauptsächlich davon ab, welche Führerscheinklasse der Fahrer des Kraftrads innehat und welche konkreten Maßnahmen erfolgen sollen. Ob es sich dabei um E-Roller oder Motorroller-Tuning handelt, ist meist unerheblich.

Welche Führerscheinklassen sind relevant?

Einige Klassen wie die zur Führung von Lkw, Bus oder Traktor sind für die Frage, inwieweit ein Roller getunt werden darf, eher zweitrangig. Vielmehr interessieren die Klassen AM, A1, A2, A sowie B. Sie bilden unter anderem den rechtlichen Rahmen fürs Roller-Tuning.

Führerscheinklasse AM

Wer mit 15 seinen ersten Rollerführerschein macht, der erwirbt einen Schein der Klasse AM oder mit 16 die Klasse A1. AM stellt dabei die Klasse mit den wenigsten Berechtigungen dar und erlaubt die Führung eines im Volksmund auch „Moped“ genannten Fahrzeugs. Das Kraftrad darf

  • einen maximalen Hubraum von 50 ccm haben.
  • eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten.
  • nicht mehr als 350 kg wiegen.
Führerscheinklasse A1

Nächsthöher ist die Klasse A1 fürs Roller-Tuning relevant. Ist man Inhaber dieser, können Kleinkrafträder mit

  • einer Motorleistung von bis zu 11 kW
  • einem maximalen Hubraum von 125 ccm
  • einem maximalen Verhältnis zwischen Gewicht und Leistung von 0,1 kW pro Kilogramm

geführt werden. Diese Klasse können Jugendliche bereits mit 16 Jahren erwerben. Automatisch inbegriffen ist damit auch der AM-Führerschein.

Führerscheinklasse A2
Nur mit der passenden Fahrerlaubnis ist es legal, den Roller zu tunen.
Nur mit der passenden Fahrerlaubnis ist es legal, den Roller zu tunen.

Der Führerschein der Klasse A2 berechtigt den Inhaber dazu, Krafträder zu fahren, die

  • eine Motorleistung von bis zu 35 kW haben.
  • ein Verhältnis zwischen Motorleistung und Gewicht von 0,2 kW pro Kilogramm haben.

Allerdings ist ein Erwerb erst Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren gestattet, sodass dadurch auch die Grenzen beim Roller-Tuning definiert werden. Sobald man den A2-Führerschein seit zwei Jahren innehat, kann man durch Ablegen einer praktischen Prüfung auch die höchste Motorrad-Klasse erwerben.

Führerscheinklasse A

Die höchste Motorradklasse bietet schließlich die Möglichkeit, unabhängig von Motorleistung oder Höchstgeschwindigkeit Motorräder zu fahren. Somit dürfen dann auch Krafträder geführt werden, die

  • mehr als 50 ccm Hubraum haben.
  • mehr als 45 km/h Geschwindigkeit fahren.
  • mehr als 15 kW Motorleistung aufbringen.

Allerdings gilt für den Motorradführerschein ein Mindestalter von 24 Jahren, wenn der Anwärter im Vorfeld keine der niederen Führerscheinklassen besessen hat. Ist dies jedoch der Fall, können auch bereits Zwanzigjährige den A-Führerschein innehaben. Mit diesem Führerschein sind dementsprechend auch die meisten Modifikationen beim Roller-Tuning möglich.

Führerscheinklasse B

Etwa 70 Prozent der deutschen Bürger besitzen ihn – den Auto-Führerschein. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. In Bezug auf Motorräder sind im Auto-Führerschein auch alle Krafträder mit einbegriffen, die des AM-Führerscheins bedürfen. Das gilt jedoch nicht für die Klassen A1 bis A.

Roller-Tuning: Was ist legal?

Es gibt viele Wege, seinen Roller zu tunen - nicht alle sind zulässig.
Es gibt viele Wege, seinen Roller zu tunen – nicht alle sind zulässig.

Alle legalen Wege, seinen Roller auf Höchstleistung zu bringen, bemessen sich also unter anderem an den Vorgaben der Führerscheinklassen.

Das bedeutet trotz allem nicht, dass ansonsten beim Motorroller-Tuning keine gesetzlichen Maßstäbe herrschen. Auch die einzelnen Tuningteile für einen Roller können legal oder illegal sein.

Dass sie auf dem freien Markt erhältlich sind, ist dabei kein Kriterium ihrer Zulässigkeit am Fahrzeug bzw. im verbauten Zustand.

Eintragungspflicht für Veränderungen

Beinahe jeder Umbau beim Roller-Tuning ist eintragungspflichtig. Das heißt, dass die Veränderungen der zuständigen Behörde gemeldet und durch diese in den Fahrzeugschein des Rollers eingetragen werden müssen.

Für viele Tuning-Anliegen reicht dies jedoch nicht aus und es ist ein Teilegutachten nötig. Neben der Allgemeinen Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (ABE) sollte dieses dem Element beiliegen. Nachdem das Roller-Tuning abgeschlossen ist, muss der Fahrer das Teilegutachten ebenso wie den Roller beim TÜV bzw. der DEKRA prüfen lassen. Fällt das Urteil positiv aus, kann er dann seiner Eintragungspflicht nachkommen.

Insbesondere beim Chiptuning ist eine Einzelabnahme durch den TÜV oder die DEKRA nötig und kann auch bei vorliegender ABE und einem Teilegutachten nicht umgangen werden!

Bestehen Unsicherheiten, ob Ihr Roller-Tuning in der angestrebten Form überhaupt rechtens ist bzw. ob es einer Einzelabnahme bedarf, lassen Sie sich durch einen sachkundigen Gutachter der einschlägigen Prüfstellen im Vorfeld beraten. So vermeiden Sie es, Ihren Roller wieder in seinen Ursprungszustand versetzen oder gar stehenlassen zu müssen.

Leistungssteigerung beim Roller-Tuning

Das Roller-Tuning sollte Sache einer professionellen Werkstatt sein.
Das Roller-Tuning sollte Sache einer professionellen Werkstatt sein.

Grundsätzlich sollten Sie das Roller-Tuning einer seriösen Werkstatt überlassen. Insbesondere das Chiptuning darf nur von Profis durchgeführt werden, denn die Software ist sehr empfindlich! Ansonsten könnte eine Weiterfahrt unmöglich werden.

Das Tuning beim Roller unterscheidet sich prinzipiell nicht sehr von anderen Arten des Frisierens, beispielsweise dem Motorrad-Tuning. Allerdings werden Roller oft von Jugendlichen gefahren, deren Führerscheinklasse die Möglichkeiten stark eingrenzt. Es gilt immer zu beachten, zu welchen technischen Rahmenbedingungen der eigene Führerschein berechtigt.

Die Drosselung erfüllt zum Beispiel meist den Zweck, die Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h herabzusetzen. Eine Entdrosselung des Rollers ist nur dann legal, wenn die neue Motorleistung durch den eigenen Führerschein abgedeckt wird.

Wichtig: Wer ein Fahrzeug führt, für das er nicht den entsprechenden Führerschein besitzt – also beispielsweise mit AM-Führerschein einen Roller, der 55 km/h statt 45 km/h schnell fährt – der macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig. Dies ist eine Straftat und kann mit hohen Geldbußen sowie Freiheitsentzug geahndet werden.

Scootertuning: Entdrosselung von Motorrollern

Für die Drosselung können unterschiedliche Techniken zum Einsatz kommen, denn diese ist im Gegensatz zur Drosselung an sich nicht vorgeschrieben. Ein Ausbau ermöglicht es, den eigenen Scooter zu tunen, ohne viel Geld auszugeben.

Elektrische Drossel

Bei dieser Methode wird nicht die Motorleistung an sich, sondern die Zündung des Rollers gedrosselt. Sobald die Drehzahl einen bestimmten Wert übersteigt, verhindert die elektrische Drossel das Auslösen des Zündfunkens, wodurch die Kraftstoffverbrennung ausbleibt. Der Motor befindet sich im Leerlauf. Erst wenn die Drehzahl wieder gefallen ist, kann auch Kraftstoff verbrannt werden.

Drosselung des Gasschieberanschlags

Diese Technik ist sehr beliebt bei Herstellern und so auch beim Roller-Tuning. Dabei wird ein Gasschieberanschlag am Vergaser montiert, was dazu führt, dass der Gasgriff ab einem gewissen Punkt nicht weitergedreht werden kann. Dadurch ist es nicht länger möglich, über diesen Punkt hinaus die Geschwindigkeit weiter zu steigern.

Drosselung über den Distanzring
Die Entdrosselung kann den Roller tunen, ohne viel Geld zu benötigen.
Die Entdrosselung kann den Roller tunen, ohne viel Geld zu benötigen.

Innerhalb des Getriebes laufen die Keilriemen über sogenannte Riemenscheibenpaare. Je nachdem, wie der Abstand zwischen den Riemen verändert wird, steigt oder sinkt die Kraftübertragung zwischen Getriebe und Motor.

Ein ähnliches Prinzip findet sich bei Fahrrädern – auch hier springt die Kette auf kleinere oder größere Zahnräder, wenn der Fahrer die Schaltung bedient.

Um die optimale Kraftübertragung zu unterdrücken, verhindern Distanzringe bei dieser Art der Drosselung, dass der Keilriemen auf die äußerste Riemenscheibe springen kann. Damit kann das theoretische Potential nicht ausgereizt werden, was ein Ansatzpunkt für das Roller-Tuning sein kann.

Drosselung mittels Drosselscheiben

Auch hier findet die Drosselung direkt am Getriebe statt. Dabei wird ein Axialwegbegrenzer verbaut, der die Steigscheibe daran hindert, zu weit aufzusteigen. Durch diese Beschränkung ist die Kraftübertragung gehemmt, sodass die Leistung des Rollers hinter den theoretischen Möglichkeiten zurückbleibt. Auch hier ist beim Roller ein Tuning möglich.

Weitere Drosselungen

Es gibt eine Reihe weiterer Drosselungen, an denen beim Roller-Tuning angesetzt werden kann.

  • Auspuffdrosselung: Möglich durch eine Krümmerverjüngung, eine Verengung am Einlass oder eine Verengung am Endschalldämpfer
  • Luftfilterdrosselung: Veränderung der Luftzufuhr zum Verbrennungsraum des Motors
  • Ansaugstutzendrosselung: Verengung des Ansaugstutzens
  • Vergaserdrosselung: Einbau kleinerer Vergaser

Welche Drossel ist in meinem Scooter verbaut?

Roller-Tuning-Tipps holen sich Interessierte am besten beim Profi.
Roller-Tuning-Tipps holen sich Interessierte am besten beim Profi.

Welche Drosselungen in Ihrem Roller zum Einsatz kommen, kann sich je nach Fahrzeug unterscheiden, denn die Leistungsbeschränkung findet meistens nicht nur durch eine Methode statt, sondern ist durch eine Kombination verschiedener Drosselarten realisiert.

Dementsprechend müssen beim Roller-Tuning im Zweifel auch mehrere Drosselungen ausgebaut werden. Dabei unterscheiden sich die Umbauten in ihrer Wirksamkeit. So ist zum Beispiel das Entfernen der Auspuffdrosselung meist nicht besonders vielversprechend, denn andere Fahrzeugteile sind nicht auf das neue Element abgestimmt.

Häufig mehrere Umbauten nötig

Dadurch kann es beim Roller-Tuning passieren, dass die erwünschte Leistungssteigerung ausbleibt, wenn nicht die gesamte Abgasanlage getauscht und ein Chiptuning durchgeführt wird. Ähnlich verhält es sich beim Luftfilter und den anderen Drosselungen.

Um derartige Kostenfallen auszuschließen, sollte im Vorfeld eine Beratung durch die Mitarbeiter einer seriösen Werkstatt erfolgen. Dann kann abgestimmt werden, welche Maßnahmen den größten Effekt versprechen.

Sicherheitsbedenken nach Entdrosselung

Nicht nur die Legalität spielt für die Frage nach einer Entdrosselung eine Rolle, auch die Sicherheit sollte vor den Umbauten bedacht werden. Denn das Roller-Tuning kann Geschwindigkeiten von über 100 km/h ergeben.

Bei einem Motorroller kann das Tuning auch Unfallursache sein.
Bei einem Motorroller kann das Tuning auch Unfallursache sein.

Auch wenn gerade beim 4-Takt-Roller das Tuning neben mehr Geschwindigkeit auch mehr Power verspricht, sollten Fahrer immer daran denken, dass ihr Gefährt desto massiver an Fahrstabilität verliert, je höher die Geschwindigkeit ist.

Ebenso sind die Bremssysteme nicht darauf ausgelegt, hohe Geschwindigkeiten abzufangen. So kann es für den Tuner und andere Verkehrsteilnehmer schnell gefährlich werden, wenn zum Beispiel beim China-Roller das Tuning zu viel Leistung bringt. Zumal Rollerfahrer meist keine ausreichende Schutzkleidung tragen.

Andere Arten des Roller-Tunings

Es gibt noch andere Wege, das eigene Gefährt, zum Beispiel einen 4-Takt-Roller zu tunen. Oft ist beim Roller-Tuning vom Auspuff die Rede. So kann die Abgasanlage ausgetauscht oder ein Sportauspuff eingebaut werden. Lassen Sie sich beim TÜV bzw. der DEKRA beraten, denn einige Modifizierungen sind illegal – dazu gehört der Einbau einer Mittelschalldämpfer-Attrappe.

Aussehen statt Leistung: Optik-Tuning

Statt das Zweirad schneller zu machen, steht für einige die Roller-Optik beim Tuning im Vordergrund. Diese Art wird in der Regel nicht durch die Vorgaben der jeweiligen Fahrerlaubnis begrenzt und bietet mehr Möglichkeiten – allerdings müssen hier ebenfalls einige Dinge beachtet werden.

Denn in der Zulassungsbescheinigung sind die Fahrzeugmaße angegeben – die nicht überschritten werden dürfen. Dabei ist es unerheblich, ob diese eine ABE oder ein Teilegutachten besitzen.
Jedes Tuning muss beim Roller in der Zulassungsbescheinigung vermerkt sein.
Jedes Tuning muss beim Roller in der Zulassungsbescheinigung vermerkt sein.

Ebenso sind räumliche Grenzen gesetzt, wenn es darum geht, den Roller tiefer- oder höherzulegen. Der geringe Spielraum zwischen Scooter und Fahrbahn bietet für derartige Umbauten nur sehr wenig Platz. Denn würde beispielsweise das Heck in einer Kurve den Asphalt berühren, hätte das wahrscheinlich einen schlimmen Unfall zur Folge.

Zudem gilt auch beim optischen Roller-Tuning: Nur zugelassene und in den Fahrzeugschein sowie den Fahrzeugbrief eingetragene Teile dürfen am Zweirad verbaut sein. Der sicherste Weg, dies zu gewährleisten, ist die Begutachtung durch TÜV oder DEKRA und der anschließende Gang zur Zulassungsstelle.

Welche Bußgelder sind möglich?

Je nach Vergehen ist beim Roller-Tuning auch eine Strafe möglich. Dazu gehören:

  • Lärm- und Abgasbelästigung: 10 Euro
  • Fahren mit einem unzulässig umgebauten Fahrzeug: 25 Euro
  • Fahren ohne gültige Betriebserlaubnis: 50 Euro
  • … mit Beeinträchtigung der Umwelt: 90 Euro
  • … mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit: 90 Euro, ein Punkt in Flensburg
  • Überschreitung der zulässigen Fahrzeugabmessungen: 60 Euro, ein Punkt
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis: Freiheitsstrafe, Geldstrafe, ein Punkt
Bester Roller zum Tunen? Auch der kann die Polizei auf den Plan rufen.
Bester Roller zum Tunen? Auch der kann die Polizei auf den Plan rufen.

Hinzu können weitere Vergehen kommen. Der Ausbau des Katalysators oder der Einbau einer Attrappe soll beim Roller-Tuning den Luftwiderstand der Abgasanlage verringern. Beides ist unter allen Umständen illegal.

Neben dem Fahren ohne Betriebserlaubnis und der Umweltverschmutzung kann jedoch auch noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung anstehen. Denn der veränderte Schadstoffausstoß beeinflusst die Höhe der Kfz-Steuer, deren Einstufung dann nicht länger korrekt ist.

Außerdem ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist. Kommt es zu einem Unfall, müsste der Fahrer alle Kosten selbst tragen – auch die der Gegnerseite, wenn er der Verursacher ist. Wie das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist auch das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat und kann mit Freiheitsentzug geahndet werden.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. Frenek

    6. Oktober 2023 um 8:43

    Guten Tag, danke für die asuführliche Hinweise, aber soll hier Versicherungsschutz komplett etfallen, während das Tuning bei anderer Fahrzeugen dazu führt, dass der Versicherungsschutz in der Haftpflicht erhalten bleibt ? Zwar anteiliger Regress möglich ist , allerdings begrenzt auf 5000 Euro ?

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