Punkte in Flensburg erhalten?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 5. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

So funktioniert das Punktesystem

Die Punkte und das damit verbundene System in Flensburg kann verwirren
Die Punkte und das damit verbundene System in Flensburg kann verwirren

Das Punktesystem aus Flensburg dient der Verkehrserziehung. Für vielerlei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gibt es besondere Maßnahmen wie beispielsweise Bußgelder, Fahrverbote und auch Punkte in Flensburg. Das Bewertungssystem erlebte vor einiger Zeit eine Änderung.

Das System aus Flensburg sieht 8 Punkte vor. Derjenige Verkehrsteilnehmer, der diese Maximalanzahl erreicht, muss in der Regel mit dem Führerscheinentzug rechnen.

Doch bereits davor ergreift das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Maßnahmen, um den Pkw-, Lkw-, Motorrad- oder Radfahrer zu ermahnen und auf die möglichen Folgen hinzuweisen.

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FAQ: Punkte in Flensburg

Wie kann man Punkte in Flensburg abfragen?
Hier erfahren Sie mehr zu den Optionen bei der Punkteabfrage.

Wann werden Punkte in Flensburg vermerkt?

Punkte in Flensburg können für Verkehrsordnungswidrigkeiten ausgesprochen werden. Werden Sie beispielsweise mit dem Handy am Steuer erwischt, zieht dies die Eintragung von einem Punkt nach sich.

Welche Konsequenzen haben Punkte in Flensburg?

Hier erfahren Sie, welche Konsequenzen bei den jeweiligen Punkteständen in Flensburg drohen können.

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Das hängt davon ab, wie viele Punkte für eine Ordnungswidrigkeit vermerkt wurden. Eine Übersicht erhalten Sie hier.

Wie viele Punkte in Flensburg können Sie bekommen?
Es gibt zahlreiche Verstöße, bei denen aufgrund einer erheblichen Schwere neben einem Bußgeld auch Punkte verhängt werden können. Infos zu den häufigsten Verkehrsverstößen und den drohenden Punkten finden Sie auf den folgenden Seiten:

Das Flensburger Punktesystem im Detail

Die Punkte in Flensburg listet das KBA im Fahreignungsregister (FAER, früher: Verkehrszentralregister). Hier können auch bereits Ordnungswidrigkeiten vermerkt sein, die nicht direkt einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen. Wer eine Auskunft über seinen Punktestand wünscht, muss sich an das KBA wenden.

Das in Flensburg beheimatete Punktesystem entstand 1974. Im Mai 2014 folgte die Punktereform, welche die größte Veränderung des Systems bedeutete. Der Führerscheinentzug findet nun schon nach 8 Punkten statt, nicht mehr wie früher erst nach 18.

Vor der Punktereform

Haben Sie vor dem 1. Mai 2014 einen Punkt in Flensburg erhalten? Dann wurde er vom KBA in das neue System konvertiert. Die folgende Liste zeigt Ihnen die Umrechnung der Punkte aus Flensburg:

  • vor Mai 2014: 1 bis 3 Punkte → 1 Punkt
  • vor Mai 2014: 4 bis 5 Punkte → 2 Punkte
  • vor Mai 2014: 6 bis 7 Punkte → 3 Punkte
  • vor Mai 2014: 8 bis 10 Punkte → 4 Punkte
  • vor Mai 2014: 11 bis 13 Punkte → 5 Punkte
  • vor Mai 2014: 14 bis 15 Punkte → 6 Punkte
  • vor Mai 2014: 16 bis 17 Punkte → 7 Punkte
  • vor Mai 2014: 18 Punkte → 8 Punkte
Das KBA hat seinen Sitz in Flensburg und verwaltet dort die Punkte
Das KBA hat seinen Sitz in Flensburg und verwaltet dort die Punkte

Jedoch kann es sein, dass ein Fahrer nun weniger Punkte auf seinem Punktekonto in Flensburg besitzt, als in der obigen Liste angezeigt wird. Das könnte daran liegen, dass das KBA all diejenigen Punkte vom Punktekonto in Flensburg löscht, die auf Tatbeständen beruhen, bei denen der Fahrer nicht unmittelbar den Straßenverkehr gefährdete. Nach der neuen Regelung bekommen Autofahrer normalerweise nur dann einen Punkt in Flensburg, wenn die Ordnungswidrigkeit nach dem deutschen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße über 60 Euro bestraft wird und die Gefahr birgt, den Straßenverkehr und somit andere Verkehrsteilnehmer zu verletzen.

Als Beispiel ist hier das Befahren einer Umweltzone ohne eine gültige Umweltplakette zu nennen. Da die Tat nicht andere Gegenstände oder Menschen gefährdet, wird hier ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro fällig. Punkte in Flensburg drohen keine. Das Telefonieren am Steuer kostet 100 Euro. Für dieses Delikt ist jedoch ein Punkt in Flensburg vorgesehen, da nicht beide Hände am Lenkrad sind und der Fahrer nicht garantieren kann, beispielsweise bei einer Vollbremsung die Kontrolle über den Wagen zu haben.

Wie viele Punkte haben Sie auf Ihrem FAER-Konto? Sie können Ihren Punktestand in Flensburg auf unterschiedlichen Wegen abfragen:

1. Punkte online abfragen

Der Online-Antrag für die Punkteauskunft ist nicht nur über das KBA möglich. Es gibt darüber hinaus auch unterschiedliche Anbieter, die einen entsprechenden Service bieten. Auf punkte-flensburg.de z. B. müssen Sie für die Punkteabfrage nur ein einfaches Online-Formular ausfüllen und senden. Der Service ist zwar insgesamt unkomplizierter, dafür aber kostenpflichtig. Hier gelangen Sie zur Punkteabfrage bei punkte-flensburg.de **.

2. Punkte vor Ort abfragen

Wohnen Sie in Flensburg oder Umgebung, können Sie außerdem auch direkt vor Ort im „Auskunftspavillon“ des KBA Ihren Punktestand abfragen. Der Pavillon ist Montag bis Mittwoch sowie Freitag von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 17:30 Uhr geöffnet. Sie benötigen einen gültigen Identitätsnachweis (Personalausweis bzw. Reisepass).

3. Punkte per Post abfragen

Sie können den vom KBA vorgefertigten Antrag auf der Webseite herunterladen, ausfüllen und unterschreiben. Senden Sie diesen dann gemeinsam mit einer gut lesbaren Kopie des Personalausweises oder Reisepasses an das KBA. Nach der Bearbeitung erhalten Sie die Auskunft ebenfalls per Post. Eine Abfrage per Fax ist noch nicht möglich.

4. Punkte direkt über die KBA-Webseite abfragen

Mit dem neuen Personalausweis (mit aktivierter Online-Funktion) können Sie Ihren Punktestand in Flensburg auch ganz bequem direkt online abfragen. Neben dem Ausweis sind hierfür ein Kartenlesegerät sowie die „AusweisApp2“ vonnöten. Auf der Webseite des KBA finden Sie hierfür einen speziellen Online-Antrag. Sie können Ihren Punktestand anschließend direkt online einsehen. Ist das nicht möglich, so erhalten Sie die Auskunft per Post.

Gefahren für den Führerschein: Die Punkte in Flensburg

Wie bereits erwähnt, benennt das in Flensburg erfundene Punktesystem eine Maximalanzahl von 8 Punkten. Der Führerschein und die Flensburger Punkte gehören also unmittelbar zusammen.

Bereits ab einem Alter von 14 Jahren ist es möglich, einen Punkt in Flensburg zu erhalten. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Heranwachsende mit einem Fahrrad über eine rote Ampel fährt. In diesem Fall droht ein Punkt und ein Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro.

Das Punktesystem aus Flensburg sieht eine Staffelung der Punkte vor. So bekommen Fahrer einen Punkt für ein Vergehen, welches als schwerer Verstoß gilt, der den Verkehr gefährdet. 2 Punkte werden dann fällig, wenn die Tat ein sehr schwerer Verstoß ist, der zudem ein Fahrverbot nach sich zieht. Auch auf Straftaten können bereits 2 Punkte in Flensburg folgen. 3 Punkte gibt es ausschließlich für Straftaten, mit einem Fahrerlaubnisentzug enden.

Zusätzlich hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Punktetabelle definiert, die Maßnahmen auflistet, welche der Fahrer bei einem steigenden Punktekonto in Flensburg erwarten kann.

Der Führerschein kann aufgrund der Punkte in Gefahr geraten
Der Führerschein kann aufgrund der Punkte in Gefahr geraten

Sollte also ein Verkehrsteilnehmer 1 bis 3 Punkte in Flensburg gesammelt haben, folgt eine Vormerkung. Hierbei hat der Fahrer noch keine Folgen zu erwarten. Jedoch sollte er besser aufpassen und die Straßenverkehrsordnung (StVO) ganz genau beachten, damit sich nicht mehr Punkte in Flensburg ansammeln.

Besitzen Sie jedoch 4 oder 5 Punkte auf Ihrem in Flensburg gemeldeten Punktestand, müssen Sie mit einer kostenpflichten Ermahnung rechnen. Diese erfolgt schriftlich und enthält Gebühren für den Versand etc. Zudem weist das KBA den Fahrer auf das freiwillige Fahreignungsseminar hin.

Dieses beschreibt die Möglichkeit, einen Punkt in Flensburg abzubauen. Das Seminar können Pkw-Fahrer jedoch nur besuchen, wenn sie in den letzten fünf Jahren noch keines absolviert haben. Zusätzlich baut die Teilnahme lediglich einen Punkt in Flensburg ab. Diese Möglichkeit besteht nur bis zum Besitz von maximal 5 Punkten auf dem Punktekonto in Flensburg.

Auf die Ermahnung folgt die Verwarnung. Auch diesen Brief erhalten Verkehrssünder schriftlich, weshalb er wiederum mit Kosten verknüpft ist. Zudem informiert das KBA über die Möglichkeit des Fahreignungsseminars, welches aber bei der Punktzahl von 6 und 7 keinen zusätzlichen Punkt mehr abbaut. Jedoch können Sie trotzdem daran teilnehmen, um den guten Willen zu zeigen, sich bessern zu wollen.

Der Führerscheinentzug infolge der Punkte folgt bei 8 Punkten. Erreichen Sie 8 Punkte in Flensburg handelt es sich nicht um ein Fahrverbot. Sie müssen die Erlaubnis, ein Fahrzeug bedienen zu dürfen, abgeben. Die Fahrerlaubnis ist erst dann wieder zu erlangen, wenn der jeweilige Fahrer einen schriftlichen Antrag stellt. Dieser kann jedoch frühestens in 6 Monaten beantragt werden. In diesem Zeitraum gibt es nämlich eine Sperrfrist, die je nach Schwere der Tat auch länger als 6 Monate andauern kann.

Meist ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis an Bedingungen geknüpft. Es kann also sein, dass die entsprechende Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnet.

Wie werde ich die Punkte in Flensburg wieder los?

Die Verjährung ist Teil vom Punktesystem in Flensburg
Die Verjährung ist Teil vom Punktesystem in Flensburg

Der Führerschein kann im Rahmen vom Punktesystem schnell entzogen werden. Wenn Sie auf das Dokument angewiesen sind, ist dies besonders ungünstig. Aus diesem Grund ist es wichtig, das Punktekonto in Flensburg so wenig wie möglich zu belasten.

Bereits vor der Punktereform gab es eine Möglichkeit, Punkte in Flensburg abzubauen. Wie bereits erwähnt, ist diese Chance wieder gegeben. Am freiwilligen Fahreignungsseminar können Verkehrssünder jedoch nur teilnehmen, wenn sie maximal 5 Flensburger Punkte angesammelt haben.

Ist das in Flensburg geregelte Punktekonto dennoch zu hoch, können Sie außerdem auf die Verjährung hoffen. Die Verjährung definiert einen Zeitpunkt, ab dem die Punkte in Flensburg in Ihrer Akte gelöscht werden. Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen, die einen Punkt nach sich zieht, verjährt dieser nach zweieinhalb Jahren.

Taten mit 2 Punkten sind nach fünf Jahren vom Punktekonto gelöscht, Straftaten mit 3 Punkten nach zehn Jahren. Die Tilgungsfristen löschen also Punkte, um den Führerschein nicht langfristig zu gefährden.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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54 Kommentare

  1. Attila

    9. Mai 2017 um 19:35

    Hallo,

    Wie viel extra Geld muss ich noch bezahlen wenn ich mein 5 punkte bekomme?
    Bei 4 Punkte habe ich extra 200Euro bezahlt.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2017 um 12:03

      Hallo Attila,
      uns ist leider nicht ersichtlich, wofür Ihnen die 200 Euro berechnet wurden. Wenden Sie sich ggf. an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Susanne m.

    21. Dezember 2016 um 22:45

    Erhält man die Ermahnung bei 4 oder 5 Punkten immer? Habe nie so eine Erhalten, geschweige denn eine Gebühr bezahlt! Habe jetzt 7 Punkte und keine Vorwarnung erhalten.

    1. bussgeldrechner.org

      27. Dezember 2016 um 9:30

      Hallo Susanne,
      seit der Punktereform erhält man eine Ermahnung und bei 6 bzw. 7 Punkten eine Verwarnung sowie die Anordnung zu einem Pflichtseminar. vielleicht erfragen Sie Ihren Punktestand am besten nochmal beim KBA.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Romanci

    16. Dezember 2016 um 11:20

    hi :)

    Wie viel kostet die kostenpflichtige Ermahnung bei 4 Punkten ?

    mit freundlichen Grüßen

    ROmanci

    1. Dilek

      9. März 2017 um 13:46

      Ca 30€

    2. bussgeldrechner.org

      19. Dezember 2016 um 8:44

      Hallo Romanci,

      über die Gebühren kann keine pauschale Aussage getroffen werden, dies hängt vom Verwaltungsaufwand der Behörde ab.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Vianez Roger

    8. Dezember 2015 um 20:47

    Einfach wissen

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