Alkohol am Steuer – Betrunken ein KFZ gefahren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!


Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer
Ver­stoßStrafePunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Pro­mille­grenze von 0,0 über­schrit­ten (gilt für Fahrer unter 21 oder in der Probe­zeit)250 €1Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 0,5 über­schrit­ten
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1.000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1.500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Verkehr durch Alko­hol am Steuer gefähr­det (ab 0,3 Promil­le)31)Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 1,09 über­schrit­ten31)Hier prüfen **
1) Ent­ziehung der Fahr­er­laub­nis, Geld­strafe oder Frei­heits­strafe

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt
Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt

Betrunken gefahren mit Alkohol am Steuer – das wird enorm teuer. Nicht nur Leib und Leben anderer sowie die Sicherheit des Straßenverkehrs werden durch den Alkoholeinfluss gefährdet, sondern es drohen auch hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg und der Führerscheinverlust.

Zudem können ab bestimmten Promillewerten durch die alkoholisierte Fahrt Straftaten begangen werden, die besonders hart sanktioniert werden. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, kommt deren Wiedererteilung häufig erst nach einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, landläufig auch „Idiotentest“) in Betracht – ein langwieriges und vor allem kostenintensives Unterfangen.

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FAQ: Alkohol am Steuer

Ich musste bei einer Kontrolle ins Röhrchen pusten – was erwartet mich?

Das kommt auf den festgestellten Promillewert an. Klicken Sie hier, um anhand des Bußgeldrechners mögliche Sanktionen zu ermitteln.

Welche Promillegrenze gilt in Deutschland?

Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt jedoch ein Alkoholverbot.

Ab wann ist Alkohol am Steuer strafbar?

Laut Rechtsprechung ist von einer Straftat auszugehen, wenn mehr als 1,09 Promille festgestellt werden. Es kann aber auch sein, dass der Alkoholverstoß bereits ab 0,3 Promille als Straftat (und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit) geahndet wird, wenn eine alkoholtypische Fahrweise zu beobachten ist.

Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe

Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.
Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.

Die Promillegrenzen im Einzelnen – und welche Sanktionen erfolgen

Je nachdem, mit wie viel Alkohol am Steuer ein Kraftfahrer erwischt wurde, hat das unterschiedliche Konsequenzen. Dabei erhält der betroffene Autofahrer bei einem Fahrverbot (als Folge einer Ordnungswidrigkeit oder vom Strafrichter verhängten Nebenstrafe) nach Ablauf des Verbots den Führerschein „automatisch“ zurück. Dagegen stellt die Straßenverkehrsbehörde beim Entzug der Fahrerlaubnis (als Folge einer Straftat) nach Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrzeit auf Antrag des Betroffenen einen neuen Führerschein aus, sofern dieser zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist. Hat die Behörde daran Zweifel, muss der Betroffene einen Eignungsnachweis in Form einer positiven MPU beibringen.

Ab 0,3 Promille: Führerscheinverlust bei Ausfallerscheinungen

Auch wenn erst ab 0,5 Promille beim Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit begangen wird: Führt der Alkohol am Steuer zu offensichtlichen Einschränkungen im Fahrverhalten (etwa Fahren in Schlangenlinien, Überfahren einer roten Ampel, riskante Überholmanöver, zu wenig Sicherheitsabstand usw.) oder womöglich sogar zu einem Unfall, werden sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen angenommen. Bereits damit steht eine Gefährdung des Straßenverkehrs wegen relativer Fahruntüchtigkeit durch Alkohol am Steuer fest.

Die Folge sind drei Punkte in Flensburg, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheitsfahrt, §§ 315c, 316 Strafgesetzbuch, §§ 315b, 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB) mit der Konsequenz einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrverbot (als Nebenstrafe) bzw. der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nach dem Genuss von etwa zwei Gläsern Bier noch „bedenkenlos“ Auto gefahren werden kann, weil damit noch keine 0,5 Promille erreicht sind. Bereits 0,3 Promille, die nach nur wenigem Alkoholkonsum erreicht werden können, genügen im Falle alkoholbedingter Ausfallerscheinungen oder eines Verkehrsunfalls für erhebliche Sanktionen. Dabei ist vor allem der Restalkohol nicht zu unterschätzen, also der noch nicht abgebaute Alkohol, der etwa aufgrund einer Feier vom Vorabend morgens noch im Blut vorhanden ist. Denn der Körper baut nur ca. 0,1 Promille pro Stunde ab (Mittelwert). Im Übrigen führen vorherige „deftige Speisen“ nicht zu einer geringeren, sondern nur zu einer verzögerten Wirkung des Alkohols.

Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit

Ein Alkoholtestgerät
Ein Alkoholtestgerät

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille betrunken gefahren ist und weder Ausfallerscheinungen gezeigt noch einen Unfall verursacht hat, wird wegen relativer Fahruntüchtigkeit belangt. Die Höhe der Sanktionen dieser Ordnungswidrigkeit richtet sich danach, wie oft der Fahrzeugführer mit Alkohol am Steuer auffällig geworden ist. Wird gegen die 0,5-Promille Grenze zum

  • ersten Mal verstoßen, erfolgen 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
  • zweiten Mal verstoßen, erfolgen 1.000 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot
  • dritten Mal verstoßen, erfolgen 1.500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot

Ab 1,1 Promille: Straftat

Wird ein Fahrzeug mit mehr als 1,1 Promille geführt, liegt aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Trunkenheitsfahrt im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) vor, soweit nicht bereits eine Straftat wegen abstrakter oder konkreter Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer gegeben ist (§§ 315b, 315c). Die Konsequenzen sind eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Ab 1,6 Promille: Anordnung der MPU

Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig von einem positiven Eignungsnachweis durch eine MPU abhängig gemacht. Grund dafür ist, dass ein Promillegehalt von 1,6 nur durch „ständige Übung“ zu erreichen ist.

Auch Fahrradfahrer sollten vorsichtig sein: Für diese liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Selbst Radfahrer können daher den Führerschein verlieren, wenn die Straßenverkehrsbehörde aufgrund deren hohen Alkoholisierung zu dem Schluss kommt, dass diese zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Vom Führerscheinentzug betroffene Radfahrer müssten dann ebenfalls eine MPU erfolgreich absolvieren, um den Führerschein wieder zu erhalten.

MPU aufgrund von Alkohol am Steuer: Das sollte unbedingt beachtet werden

Mancher Autofahrer stellt bei einem Entzug der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung – und dann folgt das böse Erwachen. Denn die Behörde ordnet eine MPU an, was meist den Nachweis einer Abstinenz für mindestens ein halbes Jahr erfordert.

Alkohol am Steuer kann zu einer MPU führen
Alkohol am Steuer kann zu einer MPU führen

Ist also mit einer MPU zwingend zu rechnen, sollten Betroffene sich zunächst um den Abstinenznachweis kümmern. Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Urin-Screenings, wodurch ausgeschlossen werden kann, dass Alkohol konsumiert wurde. Das Screening wird nur von bestimmten Einrichtungen durchgeführt. Betroffene werden hier vier Mal innerhalb eines halben oder sechs Mal innerhalb eines Jahres aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden unter Aufsicht eine Urinprobe abzugeben. Die Kosten pro Screening liegen bei ca. 100 Euro. Vom sogenannten „kontrollierten Trinken“, wonach zu bestimmten Zeiten Alkohol konsumiert werden kann, ist hier dringend abzuraten.

Zugleich sollte sich um verkehrstherapeutische Maßnahmen gekümmert werden. Die Kosten dafür können schnell vierstellig werden. Jedoch ist die MPU aufgrund von Alkohol am Steuer im Alleingang kaum zu bewältigen.

Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte drei Monate vor Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrfrist beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. So besteht – im Falle eines erfolgreichen Urin-Screenings und einer absolvierten verkehrstherapeutischen Maßnahme – die Chance, die MPU positiv zu durchlaufen und den Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zeitnah nach Ablauf der Sperrfrist zu erhalten.

Wird sich nicht an diese Vorgehensweise gehalten, können bis zur Wiedererlangung des Führerscheins gut und gerne mehrere Jahre vergehen.

Führerschein auf Probe und Alkohol am Steuer

Alkohol für Fahranfänger ist generell verboten. Aber auch der Genuss von Alkohol am Steuer unter 21 Jahren ist strengstens verboten. Verstöße dagegen werden mit 1 Punkt in Flensburg sowie der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verkehrsseminar geahndet. Ansonsten gelten die allgemeinen Vorschriften.

Was bei Drogen am Steuer gilt

Hier gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Die im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle unterscheiden zwischen der Promille-Grenze, danach wie oft betrunken gefahren wurde und ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Mit unserem Bußgeldrechner zum Thema „Alkohol am Steuer“ lässt sich feststellen, welche Sanktionen im Einzelfall erfolgen.

Dem Bußgeldrechner lässt sich dabei insbesondere entnehmen, wie lange ein Fahrverbot dauert oder ob eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu befürchten ist.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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506 Kommentare

  1. Nadine

    2. Mai 2017 um 2:06

    Hallo, ich bin mir nicht ganz sicher was auf mich zu kommt und es kam noch kein Bescheid von der Polizei.
    Und zwar, habe ich im Auto Alkohol getrunken, saß am Steuer, hatte aber nicht den Schlüssel stecken. Es kam die Polizei, musste pusten (2 Promille). Musste anschließend mit zur Wache, dort musste ich dann noch Blut abgeben, weil vermutet wird, das ich schon vorher getrunken habe und dann Auto gefahren bin, weil in kurze Zeit mein Wert bei 2 Promille war. Die Polizei hat mich noch auf meinen Hof fahren sehen. Ich habe denen direkt gesagt, das ich erst getrunken habe, als ich mit dem Auto stand und die Schlüssel gezogen habe.
    Ist bisschen kompliziert das ganze aber vielleicht können Sie mir ja weiter helfen. Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 10:28

      Hallo Nadine,

      ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und/oder Strafrecht kann Ihnen weiterhelfen, sollten Sie Fragen zu Ihrem Fall haben.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  2. Kasim

    30. April 2017 um 15:11

    Hallo,
    Wird nach einer fahrt mit 1.6 Promille immer eine MPU angeordnet?
    Erstes Alkohol vergehen!

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 9:31

      Hallo Kasim,
      bei Alkohol am Steuer wird ab 1,6 Promille für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in der Regel eine MPU gefordert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Peter

    20. April 2017 um 16:37

    Hallo liebes Team, ich hatte 2001 eine Alkoholfahrt mit 1,45 Promille. Das ganze ohne FS. da ich 2012 wieder einen FS benötigte beantragte ich diesen wieder. Mir wurde eine MPU wegen Punkte auferlegt. Wegen Alkohol wurde ich nicht befragt. Nun wurde ich mit 0,6 Atemalkohol angehalten und ich muss zur Alkohol MPU. Das Bußgeld betrug 500.- Euro und einen Monat Fahrverbot. Das sagt ja eigentlich Erstverstoß aus. Warum dann die MPU nach so vielen Jahren ? Wegen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis zwischen den Alkoholfahrten ?

    1. bussgeldrechner.org

      27. April 2017 um 10:03

      Hallo Peter,

      ja, Fahren ohne Fahrerlaubnis kann ein Grund für eine MPU sein.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  4. Ferhat

    19. April 2017 um 21:17

    wurde vor 5 Jahre in der probezeit angehalten musste aufbauseminar machen hatte 0.2 promille. Letze Woche wurde ich angehalten mit 1 promille keine ausfallerscheinigung Führerschein konnte ich behalten. Habe Bußgeld von 500 Euro bekommen. wohne in Bayern deshalb meine Frage könnte mir eine mpu drohen?

    1. bussgeldrechner.org

      27. April 2017 um 10:01

      Hallo Ferhat,

      in Bayern werden MPUs häufig schon ab 1,1 Promille angeordnet. Wenn Sie diesen Promillewert im Blut hatten, kann es sein, dass Sie eine MPU absolvieren müssen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      1. Ferhat

        27. April 2017 um 16:52

        hatte keine Blutprobe. War atemalkoholtester in der Polizei Station. Ich habe 4 Monate Zeit um es für einen Monat abzugeben. Wenn ich den wieder bekomme kann sich die Führerscheinstelle wieder melden oder denken Sie da kommt nichts.

        1. bussgeldrechner.org

          4. Mai 2017 um 8:44

          Hallo Ferhat,
          ob noch eine MPU droht, sollten Sie bei der zuständigen Behörde erfragen.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Marc

    30. März 2017 um 1:50

    Hallo liebes Team vom Bussgeldrechner,

    ich habe mal eine Frage zum folgenden Fall. Ich habe seit 20 Jahren einen Führerschein und bin noch nie negativ oder mit groben Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung aufgefallen.
    Nach einem Fest mit wirklich sehr starken Alkoholkonsum, hab ich mich ins Auto gelegt und geschlafen. Das Auto ist dabei nicht einen Millimeter bewegt worden, bzw steckte auch mein Schlüssel nicht im Schloss.
    Ich bin am darauffolgenden Tag im Krankenhaus wieder aufgewacht. Wie sich im nachhinein heraus stellte, hatten mich Passanten schlafend im Auto gesehen und daraufhin vorsorglich den Rettungswagen und die Polizei verständigt. Wie gesagt hatte ich auch ordentlich getrunken und von dem ganzen Vorfall nichts mitbekommen.
    Um es kurz zu machen, ich mußte meinen Führerschein für ein Jahr abgeben.
    Es gab weder einen Prozess, noch bin ich Verurteilt worden oder in irgendeiner Weise in diesem Fall bestraft worden ( kein Bußgeld/ keine Punkte einfach gar nichts!!!!)
    Wie gesagt bin ich vorher auch noch nicht negativ im Straßenverkehr ( auch im Zusammenhang mit Alkoholkonsum ) aufgefallen.
    Irgendwie fühle ich mich leicht verarscht, dass ich nicht in meinem Auto betrunken schlafen darf. Das ist ja wohl die besser Wahl als betrunken mit dem Auto nach Hause zu fahren. Ich hoffe sowas ermutigt nicht Leute sich dann doch angetrunken ans Steuer zu setzen und den Heimweg anzutreten. Wie sieht das den auf Festivals oder Campingplätzen aus? Darf ich da meinen Rausch auch nicht mehr im Auto ausschlafen??
    Vielleicht könnt Ihr mir ja noch sagen was ich für Möglichkeiten habe? Ich finde die ganze Sache eh sehr unseriös und eine ziemliche Geldmacherei. Ich bin weder verurteilt noch vom Gesetzgeber bestraft worden und muss die gleiche Prozedur wie jemand der Verurteilt worden ist über mich ergehen lassen.

    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      30. März 2017 um 8:47

      Hallo Marc,
      in der Regel ist es erlaubt, betrunken im Wagen zu schlafen. Allerdings sollte dabei weder der Schlüssel stecken, noch sollten Sie Ihr Schläfchen auf dem Fahrersitz machen. Denn unter Umständen kann es danach aussehen, als würden Sie den Wagen gleich starten, was als Fahrversuch gewertet werden kann. Um gegen den Führerscheinentzug vorzugehen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Fabi

    27. März 2017 um 21:20

    Guten tag, ich bin mit 1,3 Promille im Blut vor einer Schlägerei geflüchtet. Ich war vor 2 jahren schon bei einem aufbauseminar, da ich zu schnell gefahren bin. Was kommt auf mich zu?

    1. bussgeldrechner.org

      30. März 2017 um 10:24

      Hallo Fabi,
      ab 1,1 Promille gilt jeder Fahrer als absolut fahruntüchtig.Nehmen Sie mit diesem Blutalkoholwert am Verkehr teil, machen Sie sich strafbar. Der Gesetzgeber sieht in einem solche Fall eine empfindliche Geldstrafe ggf. sogar eine Freiheitsstrafe vor. Zudem drohen ein Führerscheinentzug von 6 bis 9 Monaten, 3 Punkte in Flensburg und unter Umständen eine MPU.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Fabi

        30. Juni 2017 um 11:52

        Ich habe meine Strafe bekommen, 1900€ und 9 Monate keinen Führerschein. Falls es jemanden hilft…

  7. Meyer

    27. März 2017 um 17:28

    Hallo,
    Ich hatte letztes Jahr einen Unfall mit dem Auto einer Freundin. 1,08 Promille beim Bluttest; Beifahrerin wurde leicht verletzt; Erstdelikt; über 21, keine Probezeit mehr. Habe einen Strafbefehl wegen Staßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung. 3000€ Geldstrafe und 9 Monate Entzug der Fahrerlaubnis.
    Droht mir bei Antrag auf die Austellung meines Führerscheins eine MPU? Habe von einer Sperrfristverkürzung von 2 Monaten gelesen, wenn es sich um einen Erstdelikt unter 1,6 handelt.
    Danke im Voraus für die Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      30. März 2017 um 9:42

      Hallo Meyer,
      ob eine MPU angeordnet wird, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall. Wenden Sie sich daher für nähere Informationen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Marcel

    18. Februar 2017 um 1:00

    Hallo hab mein Führerschein neu beantragt. Musste ihn 12 Monate abgeben wegen Parkplatz Unfall mit 1.5 Promille ( Probezeit) erste alkohol fährt. Hab viel zu bezahlen gehabt.
    Nun neu beantragt beim Amt würde mir null gesagt 132€ bezahlt seh Test Foto abgeben und warten. Jetzt meine Frage ist nun schon paar Wochen her und noch nichts gehört.
    Kann Mann beim Amt anrufen und fragen wie der Stand ist ?
    Und wie hoch ist die Chance keine mpu zu machen weil ja laut gesetz 1.6 Promille die Grenze eig ist. Hab auch schon viel gelesen wenn mpu gemacht werden soll kommt der Bescheid recht schnell
    Schonmal danke für die Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 10:34

      Hallo Marcel,

      Sie können selbstverständlich beim Amt nachhaken. Eine Anordnung zur MPU ist in Ihrem Fall jedoch recht wahrscheinlich.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

      1. Marcel

        25. Februar 2017 um 13:04

        Hallo danke für die Antwort. Aber warum ist sie so wahrscheinlich erstes vergehen und die 1.6 nicht nicht in Blut gehabt.
        Hab definitiv daraus gelernt.

  9. Mex

    16. Februar 2017 um 23:10

    Wurde mit 1,78 Promille angehalten von der Polizei bin auch nicht in der Probezeit..
    Guten Abend ich hätte noch eine letzte Frage bitte wie ist das jetzt kriege ich mein Führerschein komplett abgenommen und muss dann ihn wieder ganz von vorn machen oder?
    Muss ich auch ne Mpu machen?
    Muss ich jetzt ein Abstinenz Nachweis abgeben wenn ja wann soll ich da mit anfangen weil ich habe auch noch kein Bescheid bekommen vom Gericht die sagten zu mir das das Paar Monate Dauern könnte..
    Was würden Sie mir vor schlagen da ich jetzt nicht weiß was ich machen soll..
    Wie hoch würde meine Geldstrafe anfallen??
    Danke schön schon mal das sie meiner Frage eine Antwort geben vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 9:56

      Hallo,

      bei diesem Promillewert wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Sie erhalten zudem drei Punkte in Flensburg. Die Anordnung zur MPU ist wahrscheinlich.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  10. Mex

    16. Februar 2017 um 3:46

    Guten Morgen ihr lieben wurde im Jahr 2003 mit Cannabis auffällig am Steuer der Führerschein wurde mir entzogen hab ihn auch bis 2012 nicht gemacht und habe ihn durch die Mpu im Jahr 2013 wieder bekommen und jetzt am 04,02,17 wurde ich angehalten von der Polizei musste mit zum Arzt hatte ein Blutwert von 1,78 zählt das auch zur Wiederholung und mit was muss ich jetzt rechnen…
    Dankeschön vor raus

    1. bussgeldrechner.org

      16. Februar 2017 um 10:00

      Hallo,

      da der erste Verstoß bereits verjährt sein sollte, sollte der aktuelle erneut als erster Verstoß gelten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Mex

        16. Februar 2017 um 12:36

        Hallo noch ma was kommt auf mich jetzt zu muss ich jetzt mein Führerschein neu beantragen Mpu Ohrinscrenning oder mit was muss ich rechnen?
        Weiß noch nicht was meine Strafe ist der Fall geht jetzt erst zur Stadtanwaldschsft.
        Soll ich auf denn end Beschluss warte oder was würden Sie mir Raten?!

        1. bussgeldrechner.org

          23. Februar 2017 um 9:34

          Hallo,

          es empfiehlt sich, erst einmal abzuwarten, welche Strafe festgelegt wird.

          Ihr Team von bussgeldrechner.org

  11. andreas

    14. Februar 2017 um 9:45

    Hallo. Nach der Umsiedlung 2008 nach Deutschland, habe 2009 mit 1,8pm Führerschein abgegeben, nich EU sondern aus der Ukraine, Ukrainische Führerschein. Wie könnte ich wieder am steuer setzen und was soll ich tun? Ist es möglich ohne MPU? Danke

    1. bussgeldrechner.org

      16. Februar 2017 um 10:07

      Hallo Andreas,

      ohne MPU können Sie den Führerschein frühestens nach 15 Jahren beantragen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. andreas

    14. Februar 2017 um 8:16

    hallo, im Jahr 2009 mein Bruder Ukrainische Füherschein wegen 1,8 verloren, will jetz wieder sich am Steuer setzen. Was steht im vor und von was soll mann anfangen? Danke.

    1. bussgeldrechner.org

      16. Februar 2017 um 9:48

      Hallo Andreas,

      sofern sich Ihre Frage auf die Situation in Deutschland bezieht, muss Ihr Bruder einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Hat er seinen ehemaligen Führerschein hierzulande verloren, ist eine MPU wahrscheinlich.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. joe

    3. Februar 2017 um 19:34

    Hallo, die Behörde sagt, dass sie ab 0,4 mg/l beim Ersttäter statt 500€ auch einfach 1000€ Geldstrafe festlegen dürfen (so geschehen). Kann das sein? Habe noch nirgends soetwas gelesen. Lohnt sich da ein Einspruch/Anwalt?

    1. bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 um 10:53

      Hallo Joe,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Sven

    11. Januar 2017 um 17:34

    Hallo, wurde von der Polizei kontrolliert und musste blase. Ergebniss 0.6 Promille musste mt auf die wache und nochmal blasen dabei kamen 0.7 Promille heraus. Ist das ohne Blutabnahme rechtens
    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      16. Januar 2017 um 9:12

      Hallo Sven,

      die Polizei ist dazu befugt, Sie zu weiteren Tests mit auf das Revier zu nehmen, wenn der Verdacht besteht, dass Sie Alkohol konsumiert haben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Karlo

    30. Dezember 2016 um 22:09

    Hallo Team.
    Ich habe auf einem Autobahnparkplatz übernachtet und vor dem Einschlafen so einiges an Alkohol konsumiert, bin vorher aber nicht gefahren. Die Polizei kam und sah mich schlafen und weckte mich mit dem Blasgerät- Ergebnis 1,8 Promille. Führerschein wurde einbehalten, obwohl ich ja gar nicht gefahren bin. Ist das gerechtfertigt? Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2017 um 8:32

      Hallo Karlo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Stevens

    19. Dezember 2016 um 15:42

    Meine Bekannte ist mit einem Promillewert von 1,61 in eine Kurve gerade aus gefahren. Sie fuhr auf einem Lärmschutzwall und kippte mit dem Fahrzeug seitlich wieder runter… Was sind die Konsequenzen
    ?

    1. bussgeldrechner.org

      27. Dezember 2016 um 10:12

      Hallo Stevens,
      eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe sind möglich, wenn unter Alkoholeinfluss, der Straßenverkehr gefährdet wird. Zudem muss Sie mit Punkten in Flensburg und einer MPU rechnen. der Schaden ist ebenso zu begleichen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Peter L.

    15. Dezember 2016 um 19:01

    Hallo, 0,69 promille. Unfall ( keine anderen beteiligt)auf Autobahn. Erstdelikt. Auto wurde abgeschleppt. ADAC plus zahlt da die Kosten für das Abschleppen bis 1,1 Promille oder ist das Fallabhänging?( habe im Netz gelesen das ADAC erst ab 1,1 nichts zahlt, jedoch nichts darüber gelesen was darunter ist)
    Ist in meinem Fall immer von einem Fahrverbot von 6 Monaten zu rechnen oder kann dieses auch geringer ausfallen?

    1. bussgeldrechner.org

      19. Dezember 2016 um 9:09

      Hallo Peter,

      diesbezüglich müssen Sie sich an den ADAC wenden und dort nachfragen. Ein Fahrverbot kann maximal drei Monate betragen. In Ihrem Fall ist allerdings der Entzug der Fahrerlaubnis möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. BV

    13. Dezember 2016 um 13:38

    Hallo,

    ich wurde letztens aufgehalten und hatte 0,6 promille.
    Ich hab vor 7 Jahren einen MPU Test machen müssen.
    Ich habe aber nach diesen 0,6 Promille keinen Bluttest gemacht bzw. es wurde keiner verlangt.

    Welche Strafe droht mir, obwohl kein Bluttest gemacht worden ist?

    Kann man, falls man eine MPU machen müsste, das anfechten, weil eben kein Bluttest gemacht wurde?

    1. bussgeldrechner.org

      19. Dezember 2016 um 9:31

      Hallo BV,
      im § 24a 0,5 Promille-Grenze hießt es:

      Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

      Ist das der 2. Verstoß über der 0,5-Promille-Grenze ist mit einem Bußgeld von 1000 Euro, 2 Punkten in Flensburg und 3 Monaten Fahrverbot zu rechnen.
      Ein wiederholter Alkoholverstoß führt zur MPU.
      Haben Sie Fragen, wie Sie eine Anordnung zur MPU umgehen können, fragen Sie einen Anwalt. Denn wir bieten keine Rechtsberatung an.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Illi Junker

    10. Dezember 2016 um 13:11

    Keine andere Person und Pkw beteiligt

  20. Bob

    7. Dezember 2016 um 23:05

    Hallo,

    Mir ist bezüglich der Polizei etwas merkwürdiges passiert.
    Ich wurde von der Polizei gegen 3.20 Uhr morgens wegen Missachtung des VZ 209-30 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus“ angehalten. Es folgte eine Routinekontrolle (Ausweis, Fahrzeug/Führerschein) mit 20€ Bußgeld. Hab anschließend freiwillig gepustet. Testergebnis vor Ort 0,39 mg/l bzw 0,78 Promille. Ab da musste mein Beifahrer zu Fuß gehen. Im ersten Polizeipräsidium hat das Alkoholmessgerät nicht funktioniert. Auf den weg zum zweiten Polizeipräsidium, mit mir im Polizeiwagen, wurde ein Vollbeladener Pkw aufgrund eines Rotlichtverstoßes angehalten (schwer zu sagen ob über oder unter eine Sekunde). Der Polizist am Steuer machte sein Fenster auf, sagte zum Pkw Fahrer (sinngemäß) “ Du hast ein Rotlichtverstoß begangen, das ist nicht toll, beim nächsten mal gibts ne Strafe“ und hat den Pkw weiterziehen lassen ohne jeglicher Routinekontrolle gemacht zu haben…. (Es kam mir vor als ob die Polizisten angeln würden) Um ca 4 Uhr, im zweiten Polizeipräsidium angekommen, war mein erster Alkoholtest ungültig. Denn zweiten Test hab ich zunächst abgelehnt, änderte meine Meinung als mir vorgeschlagen wurde, zwangsweise ein Bluttest zu machen. Hab keinerlei Drogen genommen. Mich störte nur das der erste Test nicht so „aussagekräftig“ war wie er sein sollte und ich nochmal ran musste. Der zweite Test ergab genau 0,25 mg/l bzw 0,5 Promille. Aufgrund meine nachfrage, teilten mir die Beamten noch mit, das ich wegen der Missachtung des Schildes aufgehalten würde. Es gab keine „Gefahr im Verzug“, kein Zickzack fahren oder sonstigen Verdacht. Es handelt sich auch hierbei um mein erstes Vergehen seit 7 Jahren. (Von paar mal Falsch Parken und geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen Abgesehen) Nach dem zweiten Test habe ich die Schlüssel wieder bekommen, ging ca 30 Minuten zu Fuß zum wagen und fuhr anschließend Nachhause. Hab vor kurzem, 2 1/2 Monate später ein Bußgeldbescheid von 528,50€ (davon 25€ Gebühr), 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen.

    Meine Fragen:
    Können/dürfen die Beamte mir in dem Fall unter zwang ein Bluttest machen?
    Dürfen die Beamte bei einem Rotlichtverstoß so handeln oder ist es fahrlässig?
    Wenn der erste Test Ungültiger war, wie Verlässlich ist dann der Zweite ?
    Schon bei -2% Abweichung könnte der wert bei 0,49 Promille liegen (0,51 bei +2%) Welche Messabweichung hat so ein Alkoholmessgerät aus der Wache?
    Macht es Sinn, Einspruch einzulegen ?

    Wegen der vielen Rechtschreibfehler bitte ich um Verzeihung :)
    MfG Bob

    1. bussgeldrechner.org

      12. Dezember 2016 um 9:22

      Hallo Bob,
      es ist davon auszugehen, dass Sie bereits mit Verdacht auf Alkohol am Steuer angehalten wurden, da Sie das Schild nicht beachtet haben. Vielleicht haben die Beamten aber auch den Alkohol gerochen. Das ist aus der Distanz schwer zu beurteilen.
      Sie haben dem Test zugestimmt. Ein Bluttest auf Alkohol darf ohne Zustimmung nicht gemacht werden, außer es bestimmt eine akute Gefahr.
      Möchten Sie Einspruch einlegen, haben Sie zwei Wochen nach Erhalt des Bescheid s die Möglichkeit dazu. Wie Ihre Chancen stehen, erfahren Sie bei einem Anwalt. Denn wir bieten keine Rechtsberatung an.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Kanu

    14. November 2016 um 10:28

    Hallo liebes Bussgeld-Team,
    bin mit 1,1 Promille am Steuer angehalten worden.. keine Gefährdung im Strassenverkehr ..was kommt auf mich zu ?

    herzlichen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      21. November 2016 um 8:25

      Hallo Kanu,
      Sie müssen nun mit einer Geldstrafe rechnen (deren Höhe sich daran bemisst, wie oft Sie bereits mit Alkohol am Steuer auffällig wurden) plus mindestens 6 Monaten Führerscheinentzug, 3 Punkten in Flensburg und gegebenenfalls einer MPU-Anordnung. Unter Umständen kann die Inanspruchnahme der Hilfe eines Anwalts die Sanktionen abmildern.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. sakis

    13. November 2016 um 18:38

    um samstag ich war mit alkohol test….noch nicht hat gekomt straf aber ich hab shon 5 punkte und das war die zweite mal mit alkohol test.die erste mal war vor ca 3 jahre. die zweite mal was ich muss zahle;wie viel punkte komm; meine fuhrescheine muss weck;;;;wenn ja, wie viel monate;;;;ich bin klw fahrer…bitte nur serious anwort.

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 8:29

      Hallo Sakis,
      wenn Sie das zweite Mal mit Alkohol am Steuer erwischt worden sind, müssen Sie mit einer Buße von 1000 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen. Bedenken Sie auch, dass die Fahrerlaubnis bei acht Punkten in Flensburg entzogen wird.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Polat

    12. November 2016 um 16:43

    Hallo zusammen!
    Ich habe eine große Fehler gemacht,ich würde mit 1.6 Promille erwischt, angeblich das ich zu schnell war, 50 Zone ,und ich war 62 km schnell!
    Der Beamte meinte sie Richen nach Alkohol,aus dem Auto raus,paar übüngen gemacht,alles gut! Dann meinte wir müssen auf rävier!
    Ich bin vor 4 Jahren mit 1,7 erwischt wurden mit Unfall aber keine Schäden ,gegen Insel gefahren! Nun was kommt auf mich zu? Danke für Ihre Hilfe

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 8:51

      Hallo,
      Sie müssen mit einem Fahrerlaubnisentzug rechnen. Zudem wird eine MPU angeordnet werden. Da es sich dabei um eine Straftat handelt, kann sowohl eine Geld- als auch eine Freiheitsstrafe drohen. Wie bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung sanktioniert wird, entscheidet auch hier in der Regel der Richter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Daniel

    9. November 2016 um 17:36

    Hallo .ich habe folgendes Problem .ich wurde zum 2.mal (in 5Jahren)mit akohol am steuer erwischt nun steht mir eine strafe von 3 monaten ins haus .leider ist es durch sehr kuriose umstände in vergessenheit geraten so das ich meinen arbeitgeber nicht recht zeitig informieren konnte .ich bin der arbeit halber auf meinen führerschein angewiesen.das urteil ist nun rechtskräftig und die kündigung droht.
    Gibt es eine möglichkeit das verbot durch freiwillige abstinentz nachweise zu mildern oder zu umgehen ????danke im vorraus D.

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 9:39

      Hallo Daniel,
      ist die Rechtskraft bereits eingetreten, gibt es nur sehr wenige Möglichkeiten, das Ganze noch zu drehen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Rechtsanwalt. Hier erhalten Sie detailliert Auskunft.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Nico

    8. November 2016 um 11:34

    Hallo ich hatte einen Unfall mit 1.32 Promille im Blut
    Unfall war Eigenverschulden und ohne irgendwelche anderen Personen die beteiligt waren
    Bin 22 und aus der Probezeit raus.
    Bisher nur 1 Punkt in Flensburg mit was habe ich zu rechnen
    Kommt eine MpU auf mich ebenfalls zu?
    Gruß Nico

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 9:27

      Hallo Nico,
      Ihnen steht die Entziehung des Führerscheins für mindestens 6 Monate bevor. Zudem ist es möglich, dass Ihre Versicherung sich zulässigerweise weigert, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Der Bußgeldkatalog sieht für Ihr Vergehen zudem eine satte Geldstrafe bzw. ggf. eine Freiheitsstrafe und 3 Punkte in Flensburg vor. Auch eine MPU ist möglich und wird nach Ermessen der Behörde verordnet.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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